15.06.2005 - 6.9 FNP - Teiländerung Nr. 80 - Windenergieanlage -...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

An der sehr ausführlich geführten Diskussion beteiligen sich Herr Dr. Lemme, Herr Christian Schulz (SPD), Herr Springiewicz, Frau Priester-Büdenbender, Herr Dr. Preuß, Herr Neuhaus, Herr Wölm, Herr Grzeschista und für die Verwaltung Frau Vogeler.

 

Herr Dr. Lemme lehnt die Verwaltungsvorlage ab. Die rechtskräftige Beschlusshöhe der Windenergieanlagen von 100 m wird in der Vorlage überschritten. Darüber hinaus ist die genaue Aufstellung der Anlagen nicht aufgeführt.

 

Frau Priester-Büdenbender merkt an, dass der Flächenkonzentration für die Windenergieanlagen zugestimmt wurde, nur diese noch nicht ausgeschöpft sei.

 

Herr Dr. Preuß sieht in der Aufstellung von Windenergieanlagen zurzeit die einzige alternative zu den bisherigen Stromversorgungsmöglichkeiten und begrüßt den Vorschlag der Verwaltung.

 

Frau Vogeler erklärt auf Nachfrage von Herrn Neuhaus, das eine FNP-Teiländerung aus rechtlicher und technischer Sicht erforderlich sei. Die Konzentrationszonen seien nicht beliebig ausnutzbar.

 

Herr Wölm kritisiert die irritierende Vorgehensweise der Verwaltung. Die von ihm ge-

forderte detaillierte Einzeichnung von Konzentrationszonen zur Aufstellung der Windenergieanlagen sei in einer früheren Vorlage der Verwaltung abgelehnt worden, obwohl dies Beschlusslage der Bezirksvertretung gewesen sei. Damit sollte eine Ausweitung der Konzentrationsfläche verhindert werden. Die jetzige Ausweitung der Konzentrationszone werfe die Frage auf, inwieweit die Verwaltung weitere Flächen zur Ausweitung der Konzentrationszone ausweisen wird.

 

Frau Priester-Büdenbender bittet bis zur nächsten Sitzung um Vorlage des von Herrn Wölm aufgeführten Beschlusses um prüfen zu können, ob eine Ausweitung der Konzentrationszone besteht.

 

Herr Grzeschista bemerkt, dass einige Richtwerte, zur Aufstellung der Windenergieanlage, in der Vorlage nicht eingehalten werden. Hinzu käme die Aufstellung in der unmittelbaren Nähe einer Ferngastrasse.

 

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Zu a):

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung eines vereinfachten Verfahrens zur FNP – Änderung Nr. 80 – Windenergieanlage – nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der z. Zt. gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt südlich des Weilers Niggenbölling und nördlich der BAB – Raststätte Kaltenborn an der A 45.

 

Zu b):

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 wird abgesehen. Der betroffenen Öffentlichkeit und den Behörden wird durch die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Zu c):

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal aufgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr. 80 – Windenergieanlage – des Flächennutzungsplanes nebst Begründung vom 01.06.2005 in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung Nr. 80 – Windenergieanlage – des FNP der Stadt Hagen mit der dazugehörigen Begründung öffentlich auszulegen.

 

Die Begründung vom 01.06.2005 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

 2

Dagegen:

 9

Enthaltungen:

 1

 

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