04.09.2012 - 5 Der Aktionsplan der Landesregierung - Umsetzung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Behindertenbeirates
- Datum:
- Di., 04.09.2012
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Frau Gleiß verweist darauf, dass der Aktionsplan insgesamt 250 Seiten umfasst. Demnächst soll es eine Broschüre über den Aktionsplan geben. Sie wird mehrere Exemplare dieser Broschüre bestellen und allen Mitgliedern des Behindertenbeirates zusenden.
Frau Gleiß gibt einen kurzen Überblick über den Aktionsplan des Landes. Der Aktionsplan des Landes ist ein umfassendes, längerfristig angelegtes Programm, mit dem die Landesregierung die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen will. Kapitel I. beschäftigt sich mit einer neuen Kultur des Denkens und des Handelns. Sie zählt einige geplante Maßnahmen auf, so soll vermehrt Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt werden und es wird eine Kampagne zur Bewusstseinsbildung geben.
Das zweite Kapitel beschäftigt sich mit der Beteiligung der Betroffenen.
Unter Berücksichtigung des Grundsatzes Nichts über uns ohne uns sollen
Selbsthilfeorganisationen der Menschen mit Behinderung in allen Angelegenheiten, die sie betreffen, beteiligt werden. Frau Gleiß erwähnt, dass die Landesregierung des Weiteren in Nordrhein-Westfalen einen Inklusionsbeirat einrichten wird. Durch diesen Rat sollen Organisationen und Verbände der Menschen mit Behinderungen an der Umsetzung und Weiterentwicklung des Aktionsplanes beteiligt werden.
Frau Gleiß teilt mit, dass das dritte Kapitel des Aktionsplanes mit Normprüfung und Normprüfungsverfahren überschrieben ist.
Sie berichtet, dass Nordrhein-Westfalen als einziges Land eine Normprüfung durchgeführt hat. Alle Landesgesetze und Verordnungen wurden im Hinblick auf die Zielvorgaben der UN-BRK überprüft. Und es wurden Vorschläge zur Änderung vorbereitet, so wurden Änderungen für die Landesbauordnung, für das Behindertengleichstellungsgesetz und das Schulgesetz vorgeschlagen.
Da, wo Bundesrecht die Situation von Menschen mit Behinderungen beeinträchtigt, sollen ebenfalls Initiativen ergriffen werden.
Frau Gleiß berichtet sodann über das Kapitel Aktionsfelder und Maßnahmen, welches das Kernstück des Aktionsplanes bildet. In diesem Kapitel sind weit mehr als 100 Maßnahmen zusammengefasst. Frau Gleiß führt zunächst einige Beispiele aus dem Themenfeld Zugänglichkeit und Barrierefreiheit auf. So soll eine Internetplattform aufgebaut werden, in der sich Bürger über die Zugänglichkeit und Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden informieren können. Einzelne Informationen sind auch jetzt schon auf den Internetseiten der agentur barrierefrei im Internet abrufbar, auch über Hagen (www.ab-nrw.de ? Info-Center ? Infos zur Barrierefreiheit vor Ort).
Sie zählt weitere Maßnahmen auf, die geplant sind:
? Erarbeitung von Empfehlungen und Standards für den ÖPNV
? Schulungen und Informationsveranstaltungen
? Förderung des barrierefreien Wohnungsbaus
? Verbesserung der Barrierefreiheit der Gebäude der Landesregierung.
Frau Gleiß berichtet, dass für das Themenfeld Arbeit und Qualifizierung unter anderem folgende Maßnahmen vorgesehen sind:
? Förderung von Integrationsunternehmen
? Einführung eines Persönlichen Budgets für alternative Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb der Werkstätten
? Neustrukturierung des Übergangssystems Schule-Beruf
Frau Gleiß führt weiter Maßnahmen aus dem Themenfeld Selbstständigkeit und selbstbestimmte Lebensführung auf:
? Schaffung von Kompetenzzentren für selbstbestimmtes Leben
? Stärkung des Persönlichen Budgets
? Vermeidung von Sonderwohnformen für Menschen mit Behinderungen
durch die Förderung des selbständigen und betreuten Wohnens.
Frau Gleiß erwähnt, dass auch der Bereich Inklusion in der Schule ausführlich in dem Aktionsplan behandelt wird. Sie führt beispielhaft weitere Themenfelder und Maßnahmen auf. Sie weist darauf hin, dass die geplanten Maßnahmen fast alle Lebensbereiche von Menschen betreffen.
Abschließend informiert sie über das fünfte Kapitel des Inklusionsplanes, in dem über die NRW-Dialogveranstaltungen berichtet wird. Unter Beteiligung von Organisationen und Verbänden behinderter Menschen, Akteuren aus der Behindertenhilfe und aus der Behindertenpolitik, Experten und den verschiedenen Ressorts der Landesregierung wurden Gespräche über verschiedene Themen geführt, um so Hinweise und Anregungen zu sammeln. Unter anderem wurde über Barrierefreiheit gesprochen, über gleiche Anerkennung vor dem Recht und über den inklusiven Arbeitsmarkt.
