04.09.2012 - 3 Schulische Inklusion in Hagen

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Wortprotokoll

Nach einigen einleitenden Worten von Herrn Wirth berichtet Frau König, dass sie in  den Schulämtern der Stadt Hagen und des Ennepe-Ruhr-Kreises die schulfachliche Verantwortung für die Förderschulen habe. Des Weiteren sei sie als Schulaufsicht für die sonderpädagogische Förderung im „Gemeinsamen Unterricht“ zuständig.

 

Frau König führt aus, dass die Landesregierung zum Thema Inklusion bislang nur politische Willenserklärungen abgegeben habe und ein Eckpunktepapier auf den Weg gebracht habe, das derzeit in den politischen Gremien beraten werde. Die schulische Inklusion wird bereits jetzt angestoßen, sie wird jedoch erst in Jahrzehnten über einen langen Weg erreicht werden können. Inklusion ist die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe nicht nur behinderter, sondern aller Menschen. Frau König erläutert, dass man sich über den „Gemeinsamen Unterricht“ weiterentwickeln will hin zum gemeinsamen Lernen. Das ist ein gewaltiges Entwicklungsvorhaben für alle Schulen, dazu benötigen die Schulen Unterstützung und man braucht Reformen auf der schulrechtlichen Ebene. Die Landesregierung beabsichtigt, diese gesetzlichen Regelungen zum 01.08.2014 vorzulegen. Frau König betont, dass wir aber auch gesamtgesellschaftliche Veränderungen in der Sichtweise auf Menschen brauchen. In den Schulen würden Lehrer benötigt, die sich auf diesen Prozess einlassen.

Über den Stand der Entwicklung in Hagen berichtet sodann Frau Beckenbach anhand einer Powerpoint-Präsentation.

Sie erläutert, dass es in Hagen das Ziel sei, die Gruppe der behinderten Menschen in den Schulen aufzulösen und sie in die Gesamtgruppe einzugliedern. Dieses Ziel wird jedoch vielleicht erst in etwa 30 Jahren erreicht werden. In Hagen gibt es bereits seit 15 Jahren die Integration von Kindern mit besonderem Förderschwerpunkt in Schulen der Primarstufe. Sie hebt hervor, dass das Ziel auch eine „gute Schule“ sei, in der sich Schüler und Lehrer und das zusätzliche Schulpersonal gegenseitig wertschätzen. Ziel der Inklusion sei es, jedes Kind optimal zu fördern. Um die Inklusion in Nordrhein-Westfalen voranzutreiben, wurden Regionale Bildungsbüros eingerichtet, die an Konzepten für den Übergang der Schüler von einer Schulform in die andere mitwirken; es wurden Kompetenzteams gebildet, die sich um die regionale Lehrerfortbildung kümmern. Des Weiteren wurden Schulsozialarbeiter eingestellt, die Schüler und Lehrer vor Ort unterstützen; und es wurden 53 Inklusionskoordinatoren benannt. Die Inklusionskoordinatoren arbeiten in den Schulämtern der Städte und Kreise und sind angegliedert an den jeweiligen Schulaufsichtsbeamten, der für den „Gemeinsamen Unterricht“ zuständig ist. Sie unterstützen beim Aufbau inklusiver Strukturen, sie beraten Schulleiter und versuchen, Türen für den „Gemeinsamen Unterricht“ zu öffnen. Sie koordinieren das gemeinsame Lernen, organisieren Netzwerkarbeit und führen Inforationsveranstaltungen durch.

Zur konkreten Situation in Hagen berichtet Frau Beckenbach, dass an 28 von 30 Grundschulen in Hagen „Gemeinsamer Unterricht“ stattfinde. Sonderpädagogen unterstützen dort die Arbeit der übrigen Lehrer. Anhand von verschiedenen Folien erläutert sie die Schülerzahlen und Behinderungsarten im „Gemeinsamen Unterricht“ in der Primarstufe (Grundschule) und in der Sekundarstufe.

Frau Beckenbach weist darauf hin, dass in den Aufstellungen jedoch nur die Kinder mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf erfasst werden. Kinder, die eine Körperbehinderung haben, oder die Autisten sind und diese spezielle Förderung nicht benötigen, werden in der Statistik nicht erfasst.

 

Anmerkung der Schriftführerin: die Folien mit den Schülerzahlen sind dem Protokoll beigefügt. Erläuterung der Abkürzungen:

GU:               Gemeinsamer Unterricht

LE:               Förderschwerpunkt Lernen

SQ:              Förderschwerpunkt Sprache und Kommunikation

ES:              Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung

GG:              Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung

KM:               Förderschwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung
SH:              Förderschwerpunkt Sehen

HK:               Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation

IL:              Integrative Lerngruppen

 

Frau König merkt an, dass es Ziel sei, den Eltern ein Wahlrecht einzuräumen, auf welche Schule ihr Kind gehen soll. Dieses Wahlrecht haben die Eltern zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht. Derzeit ist es noch so, dass die Schulaufsichtsbehörde anhand eines Verfahrens (Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs) entscheidet, wo das Kind beschult wird. Allerdings ist es bereits jetzt so, dass, wenn die Eltern die Beschulung in einer allgemeinen Schule wünschen, die Schulaufsichtsbehörde diesem Elternwunsch folgt. In den Inklusionsbemühungen des Landes werden derzeit vorrangig Kinder mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung in den Blickpunkt genommen; vorrangig sollen diese Kinder gemeinsam mit anderen Kindern beschult werden. Dem Land ist es sehr wohl bewusst, dass wir noch weit davon entfernt sind, Menschen mit schweren Handicaps in die Regelschulen zu integrieren. Dies wird noch Jahrzehnte dauern. Frau König weist darauf hin, dass zunächst Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen in die Regelschulen integriert werden sollen.

 

Frau König stellt fest, dass es in Deutschland aufgrund des demografischen Wandels weniger Kinder gibt, allerdings gebe es immer mehr Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Frau König weist darauf hin, dass es in den letzten Jahren vermehrt Kinder mit Problemen im emotionalen und sozialen Verhalten gebe, dies sei ein gesellschaftliches Problem, da es immer weniger intakte Familien gebe. Auch die Anzahl der Kinder mit dem Förderschwerpunkt Sprache steigt an. In den anderen Bereichen ist die Anzahl der Kinder mit besonderem Förderbedarf eher konstant geblieben.

 

Herr Scholz fragt nach, ob auch hörgeschädigte Kinder in die Regelschulen integriert werden könnten, diese Kinder würden schließlich einen Gebärdensprachdolmetscher benötigen. Frau König berichtet, dass in einigen Regelschulen bereits hörgeschädigte Kinder unterrichtet werden. Bezüglich der gehörlosen Kinder muss sich die Landesregierung mit der Frage beschäftigen, wie die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher übernommen werden können.

Frau Beckenbach berichtet über Schulen, die „Integrative Lerngruppen“ anbieten. Diese Lerngruppen gibt es in den Klassen fünf bis neun; hier werden ca. fünf Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf mit anderen Kindern gemeinsam unterrichtet; diese Kinder werden 14 Stunden wöchentlich von einem Sonderpädagogen unterstützt. Wahrend die Kinder im „Gemeinsamen Unterricht“ zielgleich, also mit dem gleichen Klassenziel, unterrichtet werden, werden die Kinder in den „Integrativen Lerngruppen“ zieldifferent unterrichtet.

Frau Beckenbach berichtet weiter, dass viele Kinder mit Förder- oder sonstigen Hilfebedarfen von Integrationshelfern im Unterricht unterstützt werden. Derzeit sind diese Integrationshelfer noch jeweils einem Kind fest zugeordnet, aber hier wird es im System noch Änderungen geben.

Anhand einer letzten Folie erläutert Frau Beckenbach, dass das Stadtgebiet in fünf Bereiche aufgeteilt wurde: Nord, Mitte, Süd, West und Hohenlimburg. Künftig soll in jedem dieser Bereiche die Möglichkeit bestehen, Kinder mit dem Förderbedarf Lernen in eine Regelschule zu schicken. Ziel ist es, in jedem dieser Stadträume Schulen zu finden, die bereit sind,  integrative Lerngruppen zu eröffnen. Im Bezirk Mitte gibt es bereits die Hauptschulen Altenhagen und Remberg mit diesem Angebot, im Bezirk West bietet die Gesamtschule Haspe „Integrative Lerngruppen“ an. In den anderen Bereichen fehlen bislang noch entsprechende Angebote.

 

Im Anschluss an diese Ausführungen beantworten Frau König und Frau Beckenbach die Fragen der Anwesenden.

 

Abschließend fasst Herr Wirth zusammen: Alle Eltern sollen grundsätzlich ein Wahlrecht haben und entscheiden können, auf welche Schule ihr Kind geht. Die Schulen müssen hierfür – langfristig gesehen – die Bedingungen schaffen. Förderschulen sind für bestimmte Personengruppen weiterhin wichtig und haben weiterhin ihre Daseinsberechtigung. Herr Wirth bedankt sich bei Frau König und bei Frau Beckenbach.

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