19.06.2012 - 2 Feststellung des Jahresabschlusses HABIT für da...

Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Thurau weist auf die Verteilung des Jahresüberschusses in verschiedene Bereiche hin.

 

Die Herren Überholz und Spielmann der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Verhülsdonk berichten über die durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2011 und tragen das Ergebnis per Folienvortrag vor. Der Vortrag ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Herr Grzeschista bittet Herr Überholz um eine Aussage zum Urteil des Bundesfinanzhofs zur steuerlichen Behandlung von Beistandsleistungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts untereinander.

 

Herr Überholz wird eine schriftliche Aussage nachreichen und erklärt vorab, dass bisher hoheitliche Tätigkeiten nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Eine Einzelfallentscheidung des Bundesfinanzhofs bei einem Rechtsstreit ergab, dass die betroffene Gemeinde ihre als hoheitlich angegebenen Tätigkeiten umsatzsteuerpflichtig bewerten muss. Zudem scheint sich eine Tendenzwende anzudeuten, dass solche Beistandsleistungen nicht mehr eindeutig umsatzsteuerfrei sind. Die geltenden Umsatzsteuerrichtlinien haben sich noch nicht geändert. Im Rahmen des Risikomanagement sollte die Möglichkeit der umsatzsteuerlichen Mehrbelastung für diese Leistungen für den HABIT berücksichtigt werden. Die schriftliche Aussage ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Herr Thurau führt ergänzend aus, welches Meinungsbild sich innerhalb der KDN entwickelt hat. Es gibt deutliche Hinweise aus dem Finanzministerium des Landes, dass zum nächsten Jahr der Nichtanwendungserlasses zum BFH-Urteil aufgehoben wird. In diesem Fall ist sich die KDN sicher, dass alle Beistandsleistungen im interkommunalen Austausch umsatzsteuerpflichtig werden. Anhand von Beispielen verdeutlicht er die möglichen Auswirkungen auf den Betrieb.

 

 

Reduzieren

Beschluss:

Der Betriebsleitung wird gemäß § 5 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.

Der Betriebsausschuss HABIT empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Jahresabschluss 2011 wird vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festgestellt.

 

Das Bilanzergebnis in Höhe von 225.130,84 Euro wird wie folgt verwendet:

 

  • Abführung an den städtischen Haushalt in Höhe von 74.319,60 €
  • Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage „Standortwechsel HABIT“ in Höhe von 150.811,24 €.

 

Dem Betriebsausschuss HABIT wird gemäß § 4 Buchst. c) der Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.

 

Nach Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt erfolgt eine Veröffentlichung in der für die Stadt Hagen vorgesehenen Form. Dies wird nach Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt voraussichtlich im Juli 2012 erfolgen. Mit Veröffentlichung ist der Ratsbeschluss umgesetzt.

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1952&TOLFDNR=158459&selfaction=print