13.04.2005 - 5.3 der SPD-Fraktion: Bahnhof Dahl

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Arndt teilt mit, dass die Verwaltung keine Veranlassung sehen würde, ordnungsrechtlich tätig zu werden. Der Durchgang zum Bahnhofsgelände ist im Rahmen der Zuständigkeit rechtlich abzuklären. Dieser scheint voraussichtlich in der Gerichtsbarkeit der Deutschen Bahn AG zu liegen.

 

An einer kurzen Diskussion beteiligen sich Frau Priester-Büdenbender, Herr Neuhaus, Herr Wölm und für die Verwaltung Herr Arndt.

 

Die Diskussionsteilnehmer sind sich einig, dass die Deutsche Bahn AG im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht regelmäßig tätig werden muss. Die vorhanden Mängel sind im Zuge von Medienberichten beseitigt worden. Hinsichtlich des Durchganges soll die Verwaltung entsprechende Erklärungen einfordern.

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 Ohne Beschlussfassung

 

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