13.04.2005 - 7.4 Neue Überschwemmungsgebietsgrenzen der Volme im...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 13.04.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- 31 Zentrales Bürgeramt
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schürg beantwortet eine Anfrage
von Herrn Neuhaus aus der Sitzung vom 02.02.2005 hinsichtlich der
Veröffentlichung der Überschwemmungsgebietsverordnung.
In seiner Berichterstattung geht Herr
Schürg auf die neuen Überschwemmungsgebietsgrenzen der Volme im Stadtgebiet
ein, die als Pläne im Sitzungsraum aushängen.
An der folgenden sehr ausführlichen
Diskussion beteiligen sich Herr Neuhaus, Herr Wölm, Frau Priester-Büdenbender,
Herr Christian Schulz (SPD) und für die Verwaltung Herr Schürg und Herr Grothe.
Die Bezirksvertreter äußern sich sehr
besorgt hinsichtlich der geplanten Baumaßnahme des Feuergerätehauses in Dahl.
Diese befinde sich aufgrund der neuen Verordnung nun im Überschwemmungsgebiet.
Auf die Frage, warum andere Bauanträge im Überschwemmungsgebiet noch genehmigt
wurden, entgegnet Herr Schürg, dass diese bereits positiv entschieden wären.
Für die Baumaßnahme des Feuerwehrgerätehauses Dahl träfe dies nicht zu. Eine
Ausnahme wäre eventuell zulässig, würde sich aber als sehr schwierig erweisen.
Hinsichtlich der Frage inwieweit
kleinere Flussläufe und Bäche von dieser Verordnung betroffen sind und in deren
Schutz fallen, erklären Herr Grothe und Herr Schürg, dass die Landesregelungen
nur für das Überschwemmungsgebiet der Volme zutreffen. Für kleinere Fluss- und
Nebenläufe ist die Untere Wasserbehörde zuständig.
Die CDU-Fraktion erwartet in dieser
Angelegenheit eine Klärung zur rechtlichen Entwicklung, um erforderliche
Informationen an neubauwillige Personen weitergeben zu können.
In seiner Berichterstattung zum
Wasserrecht der Fa. Ww. Krampe in Rummenohl geht Herr Schürg auf die seinerzeitige
Nutzung des Wasserrechtes und die neuen Eigentümerverhältnisse ein. Die
Verwaltung hat die Bezirksregierung aufgefordert, das bestehende Wasserrecht zu
löschen. Ein gemeinsamer Besprechungstermin mit allen Beteiligten sei geplant.
Die CDU-Fraktion behält sich vor, in
dieser Angelegenheit weitere Anträge zu stellen.
