08.11.2012 - 3.2 Vorschlag zur Tagesordnung gem. § 6 Abs. 1 Gesc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 08.11.2012
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Elfi Paech
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Bihs erläutert, dass Beeinträchtigungen, die in der Bauzeit auftreten nach Kenntnisnahme abgestellt werden. So seien auch im Bereich Harkorten Bauschutt und Spielgeräte abgebaut worden. Die im Baugebiet festgesetzten Ausgleichsflächen seien katastermäßig erfasst worden, die einzelnen Eigentümer seien darüber unterrichtet, dass es sich um Kompensationsflächen handele. In diesem Monat werde die Fläche hergerichtet und zur sichtbaren Abgrenzung eingezäunt. Auf die Frage von Herrn Warmeling nach freiwilliger Übernahme der Ausgleichsfläche erklärt Herr Bihs, den Erwerbern sei keine Wahl gelassen worden. Die Unterhaltungspflicht der HEG werde sich auf Verkehrssicherungspflichten, Anwuchspflege und ggf. notwendige Nachpflanzungen beschränken. Aufsichtspflichten liegen nach Ansicht von Herrn Bihs bei der Umweltbehörde, die HEG sei Vertragspartner der Stadt hinsichtlich der 10jährigen Unterhaltung, die Ausgleichsfläche bestehe darüber hinaus dauerhaft.
Anlagen zur Vorlage
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