13.09.2012 - 10 Vorstellung des Projektes "Cargo Beamer"

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Berichterstatter: Herr Schumacher

Nach aktuell heutigem allgemeinem Sachstand werde die Firma Cargobeamer AG ein Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung beantragen, die Bezirksregierung Arnsberg werde nach den Herbstferien mit der Veröffentlichung starten, damit sei das offizielle Verfahren gestartet. Ein solches Verfahren könne theoretisch in ca. 4 Monaten abgehandelt werden, die Stadt Hagen werde beteiligt. Parallel dazu werde die Stadt Hagen wahrscheinlich ein ergänzendes Bebauungsplanverfahren zwecks Regelung der Belange aller Betroffenen durchführen. Dieses Bebauungsplanverfahren umfasse eine Gesamtfläche von 33,4 ha, Bedarfsfläche für Cargobeamer AG betrage 8,4 ha. Die Firma Cargobeamer AG rechne mit täglich 10 Zügen, die hinein und heraus fahren, was theoretisch etwa 1440 LKW-Fahrten/Tag bedeute. Diese Zahl sei jedoch spekulativ, da die Frequentierung von verschiedensten Faktoren wie beispielsweise die europaweite Netzgröße abhänge, so dass zunächst von einem Mittelwert von ca. 700 bis 800 Fahrten/Tag über die Dortmunder Straße auszugehen sei. Verkehrs-, schalltechnische Gutachten sowie der landschaftspflegerische Begleitplan liegen bereits vor. Die andiskutierten Alternativstandorte seien nicht möglich. Eine andere Anbindung als über den Biker Parkplatz sei geprüft und von der Firma Cargobeamer AG verworfen worden. Frau Kingreen fragt, ob in einem Planfeststellungsverfahren Bürgerbeteiligungen / - versammlungen durchgeführt werden und welchen Einfluss die Politik habe. Herr Dücker betont ebenfalls, es sei sinnvoll, die Bürger mit einzubeziehen. Einerseits sehe er ein solches Projekt positiv, andererseits werde ein wichtiges Naherholungsgebiet tangiert. Auch Herr Meier zeigt sich gespalten, da mehr Güterverkehr auf die Schiene gebracht werden solle, möglicherweise könne der Standort auch ein Impuls für die heimische Wirtschaft sein. Herr Warmeling beurteilt das Projekt gesamtökologisch positiv und  fragt nach der Möglichkeit eines Nachtfahrverbots. Herr Dr. Schmidt teilt mit, der Verwaltungsvorstand begleite das Projekt positiv, punktuelle Nachteile müssten ggf. in Kauf genommen werden. In einem Planfeststellungsverfahren entscheide die Bezirksregierung möglicherweise auch gegen städtische Interessen, daher sei darauf zu drängen, das Projekt mit der  Firma Cargobeamer AG Hand in Hand weiterzuführen. Herr Schumacher erläutert, die Verfahrenszeiträume eines Planfeststellungs- und eines Bebauungsplanverfahrens gehen weit  auseinander. Im Planfeststellungsverfahren sei keine Bürgerversammlung verpflichtend vorgesehen, Eingaben können im Auslegungszeitraum gemacht werden, die im Erörterungstermin abgehandelt werden. Der Investor kalkuliere mit maximalem Gewinn und gehe daher bezüglich der Flächengröße von der Maximalvariante aus. Herr Dr. Schmidt ergänzt, der Ausbau des Projekts sei abschnittweise angelegt. Herr Tress betont, die kurze Anbindung zur BAB berücksichtigen zu müssen, der Standort müsse über einen längeren Zeitraum verkehrsmäßig entwickelt werden, da seiner Ansicht nach mittelfristig Umbauten der Brückenbauwerke unumgänglich sein werden. Freizeit- und Gewerbebereich müssten voneinander getrennt und mit einer Lärmschutzanlage versehen werden. Herr Schumacher teilt mit, da in unmittelbarer Umgebung keine Wohnbebauung angesiedelt sei, werde der Lärmaspekt nicht angewandt. Die Verladung verursache keinen Lärm sondern das Rangieren der LKW. Problematisch sei der „Flaschenhals Bikerplatz“, hier entscheide sich die Attraktivität des gesamten Bereiches als Ausgangspunkt für Erholung.  Herr Sieling sieht das Projekt nicht so positiv, da es sich bereits jetzt um ein Nadelöhr und einen Unfallschwerpunkt an der Dortmunder Straße handele. Herr Meier möchte in eine Bürgeranhörung die Stimmung abtesten.

Frau Kingreen dankt für den ausführlichen Bericht der Verwaltung.

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Beschluss:

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Abstimmungsergebnis:

x

Zur Kenntnis genommen