19.04.2012 - 10 Potentielle Kompensationsmaßnahmen und rechtli...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Die Herren Voigt und Prof. Dr. Ullrich danken für die ausführliche Darstellung in der Vorlage. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssten nicht zeitnah oder ortsnah stattfinden. Auf die Frage von Herrn Warmeling antwortet Herr Dr. Braun, hinsichtlich der Kyrillflächen sei durch Landesverordnung geregelt, diese bis 2012 vorrangig als Ausgleich- und Ersatzflächen zu berücksichtigen. Die Unterhaltung von Gewässern über die EU-Wasserrahmenrichtlinie als Förderprogramm lasse keine Möglichkeiten für Ausgleich und Ersatz. Wenn jedoch Maßnahmen an Hauptflüssen / Gewässern gefördert werden, könne an Nebengewässern Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchgeführt werden. Der Einsatz von Ersatzgeldern als Eigenanteil für Förderungen sei mittlerweile erlaubt, jedoch seien die Ersatzgelder fast verausgabt.

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Beschluss:

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Zur Kenntnis genommen