19.04.2012 - 11 a) Bebauungsplanverfahren Nr. 12/01 (539) - Gew...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Berichterstatter: Herr Dr. Strähler

Herr Warmeling stimmt  nur dem 1. Teil  des Beschlussvorschlages zu. Die Herren Prof. Dr. Ullrich und Tress sprechen mögliche Hinweise auf Bodendenkmäler an und schlagen vor, die notwendigen weiteren archäologischen Untersuchungen als ersten Schritt durchzuführen. Auf den Einwand von Herrn Grzeschista, den Geschützten Landschaftsbestandteil herauszunehmen, erklärt Herr Dr. Strähler, wahrscheinlich solle die gesamte Parzelle einbezogen sein.

Sodann erfolgt die Abstimmung getrennt nach den Teilen des Beschlussvorschlages sowie mit dem o.g. Zusatz.

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Beschluss:

zu a)

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 12/01 (539) – Gewerbegebiet  Hammacher – sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 29.11.2001.

 

Geltungsbereich: (aus Einleitungsbeschluss):

 

Der Bebauungsplan liegt in der Gemarkung Hohenlimburg, Flur 2.

Die Abgrenzung verläuft

-          im Norden entlang des Lennefährenweges, parallel zum Gut Herbeck und weiter in östlicher Richtung bis zu den Bahngleisen, parallel zu den Dolomitwerken

-          im Osten parallel zu den Bahngleisen

-          im Süden entlang der BAB A 46 und

-          im Westen an der Hammacherstraße.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1 : 1000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Abstimmungsergebnis zu A):

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

10

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

1

 

 

Zu b)

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 2/12 (639) - Gewerbegebiet Hammacher - gemäß § 2 Abs. 1  BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

 

Der Bebauungsplan liegt in der Gemarkung Hohenlimburg in Flur 2.

 

Die Abgrenzung verläuft:

-          im Norden entlang des Lennefährenwegs,

-          im Osten entlang der Wegeparzelle, die vom Lennefährenweg abzweigt und entlang der Bahntrasse in Richtung Autobahn verläuft

-          im Süden entlang der BAB A 46 und

-          im Westen entlang der ausgebauten Hammacherstraße.

 

Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Herbeck, Flur 2 die Flurstücke 704, 724, 468, 469, 471 und 473. In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab
1 : 1000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Im 2. Quartal 2012 wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange durchgeführt.

 

 

Zusatz des Umweltausschusses:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, als ersten Schritt bei Hinweisen auf Bodendenkmäler weitere archäologische Untersuchungen durchzuführen.

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Abstimmungsergebnis:

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

  7

Dagegen:

  3

Enthaltungen:

  1

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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