02.02.2012 - 15 Bebauungsplan Nr. 2/98 (491) 2. Änderung - Voge...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Prof. Dr. Ullrich ist darüber verwundert, dass seit 10 Jahren keine Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt worden seien und lehnt einen Ausgleich im Wald ab. Die Herren Voigt und Warmeling lehnen den Beschlussvorschlag der Verwaltung ab. Herr Dr. Hülsbusch erläutert den Beschluss des Landschaftsbeirats und kritisiert, dass wieder auf Kyrillflächen ausgeglichen werden solle. Herr Dr. Hülsbusch bittet um eine Aufstellung, in der sämtliche derzeit noch vorhandenen Hagener Kyrillflächen aufgelistet seien; darüber hinaus soll der Zeitpunkt der jeweiligen Aufforstung dargestellt werden. Herr Dr. Hülsberg fragt nach der Rechtmäßigkeit von Kompensationsflächen, die bereits gesetzlich zu Ausgleichsflächen erklärt sind. Herr Grzeschista wünscht sich mehr Misch- statt Fichtenwaldflächen an der Stelle. Herr Prof. Dr. Ullrich spricht an, dass im Staatswald größere Flächenanteile als Sukzessionsfläche freigehalten werden und bittet um Erläuterung, ob dies auch in Hagener Flächen vorgesehen sei. Frau Kingreen fasst die Meinung der Ausschussmitglieder zusammen, dass die Ausgleichsmaßnahmen wie ursprünglich dargestellt und beschlossen durchzuführen sind.

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Beschluss:

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der 2. Änderung (Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung für den Bebauungsplan Nr. 2/98 (491) - Vogelsanger Straße -.

 

 

Geltungsbereich:

 

Die Änderung umfasst den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 2/98 (491) - Vogelsanger Straße -. Das Plangebiet liegt westlich der Vogelsanger Straße.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt.

Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt gem. § 13 Abs. 2 Punkt 1 BauGB den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Zu c)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 2/98 (491) - Vogelsanger Straße - 2. Änderung nach § 13 BauGB  in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, für den Bebauungsplan Nr. 2/98 (491) 2. Änderung - Vogelsanger Straße - Verfahren nach § 13 BauGB, und der Begründung vom 09.01.2012, die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen durch die Planung berührten Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Die Änderung wurde in Rot in den Plan eingetragen.

 

Die Begründung vom 09.01.2012 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Die öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes soll im I. Quartal des Jahres 2012 durchgeführt werden.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

Zusatz des Umweltausschusses:

 

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen zu beschließen, die Ausgleichsmaßnahmen wie ursprünglich dargestellt und beschlossen durchzuführen.

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Anlagen