02.02.2005 - 2.1 Bebauungsplan Nr. 5/01 - Obere Hüttenbergstraße...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 02.02.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Bihs verneint die Frage von Herrn
Dr. Preuß, ob die Planungen zur neuen Kanalisation auch durchgeführt worden
wären, wenn die Obere Hüttenbergstraße nicht ausgebaut würde.
An der folgenden Diskussion an der
sich Herr Dr. Lemme, Frau Priester-Büdenbender, Herr Grzeschista und für die
Verwaltung Herr Winkler, Herr Laber und Herr Kirchhoff beteiligen, kommen die
Bezirksvertreter überein, dass der Ausbau der Oberen Hüttenbergstraße aufgrund
des schlechten Zustandes erforderlich ist. Die dort wohnende Bevölkerung ist
frühzeitig über die Planungen und Kosten informiert gewesen.
Herr Winkler und Herr Kirchhoff
erläutern kurz das bisher durchgeführte Verfahren.
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden
Beschluss zu fassen:
a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach
eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange die im
Rahmen der öffentlichen Auslegung gem.
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), sowie die im Rahmen der Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB vorgebrachten Anregungen zurück bzw.
entspricht ihnen im Sinne der Stellungnahme in der Sitzungsvorlage gem. § 1
Abs. 6 BauGB.
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt
den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden
Bebauungsplan Nr. 5/01 -Obere
Hüttenbergstraße- und die Begründung vom 20.05.2003 als Satzung gem. §§ 2 und
10 BauGB in der z.Z. gültigen Fassung in Verbindung mit der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen Fassung.
Die Begründung vom 20.05.2003 ist Anlage dieser
Verwaltungsvorlage.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Eilpe, Flur 10. Der
Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 90, 91, 92, 93, 94, 95, 97, 98, 99, 100,
101, 567, und 568.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan
eindeutig dargestellt. Das vom Plan erfasste Gebiet beinhaltet im wesentlichen
die Verkehrsflächen der Hüttenbergstraße.
