02.02.2005 - 2.1 Bebauungsplan Nr. 5/01 - Obere Hüttenbergstraße...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bihs verneint die Frage von Herrn Dr. Preuß, ob die Planungen zur neuen Kanalisation auch durchgeführt worden wären, wenn die Obere Hüttenbergstraße nicht ausgebaut würde.

 

An der folgenden Diskussion an der sich Herr Dr. Lemme, Frau Priester-Büdenbender, Herr Grzeschista und für die Verwaltung Herr Winkler, Herr Laber und Herr Kirchhoff beteiligen, kommen die Bezirksvertreter überein, dass der Ausbau der Oberen Hüttenbergstraße aufgrund des schlechten Zustandes erforderlich ist. Die dort wohnende Bevölkerung ist frühzeitig über die Planungen und Kosten informiert gewesen.

 

Herr Winkler und Herr Kirchhoff erläutern kurz das bisher durchgeführte Verfahren.

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

a)     Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem.
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), sowie die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der Stellungnahme in der Sitzungsvorlage gem. § 1 Abs. 6 BauGB.

 

b)     Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 5/01  -Obere Hüttenbergstraße- und die Begründung vom 20.05.2003 als Satzung gem. §§ 2 und 10 BauGB in der z.Z. gültigen Fassung in Verbindung mit der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen Fassung.

 

Die Begründung vom 20.05.2003 ist Anlage dieser Verwaltungsvorlage.

 

Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Eilpe, Flur 10. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 90, 91, 92, 93, 94, 95, 97, 98, 99, 100, 101, 567, und 568.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan eindeutig dargestellt. Das vom Plan erfasste Gebiet beinhaltet im wesentlichen die Verkehrsflächen der Hüttenbergstraße.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 

 

Dafür:

 8

 

 

Dagegen:

 0

 

 

Enthaltungen:

 4