02.02.2005 - 1 Einwohnerfragestunde

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr F. möchte wissen, ob die gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen bei dem Einbau der Eingangstür zum Aufgang des Bürgeramtes eingehalten wurden und welcher Verwaltungsträger in dieser Angelegenheit zuständig sei. Der Grund sei eine sich von ihm zugezogene Kopfverletzung.

 

Herr Wölm erklärt Herrn F., dass die Stadt Hagen die Räumlichkeiten nur angemietet hätte und der zuständige Ansprechpartner der Eigentümer dieser Immobilie, hier die

A +H Bauträgergesellschaft, sei. Er sichert Herrn F. aber zu, die Angelegenheit durch die Verwaltung prüfen zu lassen.

 

Auf die Frage von Herrn T., warum sein Einspruch gegen den Bebauungsplan “Obere Hüttenbergstraße” von der Verwaltung bisher unbeantwortet blieb, entgegnet Frau Vogeler, dass die Beschwerdeführer erst informiert werden, wenn der Rat den Beschluss über die Abwägung der eingegangenen Anregungen gefasst hat.

 

Herr S., stellt die in der Anlage 1 aufgeführten Fragen an die Parteien und Fraktionen der Bezirksvertretung Eilpe/ Dahl und bittet um schriftliche Beantwortung. Die Anlage 1 ist Gegenstand der Niederschrift.

 

Herr Kirchhoff erklärt auf Nachfrage von Herrn T., dass der Oberen Hüttenberstraße bestimmte technische Merkmale fehlen, so dass diese noch nicht endgültig hergestellt werden konnte. Der Erstausbau ist noch nicht erfolgt.

 

Auf die Frage von Herrn S., welchen Sinn es macht eine voll intakte Straße auszubauen, macht Herr Winkler an den im Sitzungsraum ausgehängten Plänen deutlich, dass der Ausbau für den Zustand der Straße und für die Entwässerungssituation dringend erforderlich ist. Herr Laber und Herr Kirchhoff fügen ergänzend hinzu, dass durch die alten Abwasserleitungen keine ordnungsgemäße Entwässerung mehr durchgeführt wird.

 

Herr T. möchte von der Verwaltung wissen, ob sich die Gesamtkosten der Maßnahme noch in der Höhe darstellen, wie sie seinerzeit in der Verwaltungsvorlage aufgeführt waren.

 

Herr Kirchhoff bestätigt auf Hinweis von Herrn Dr. Preuß, dass nicht sämtliche Baukosten dieser Maßnahme umlagefähig sind. Die bisher angegeben Kosten haben sich bisher nicht geändert.

 

Herr Bihs erklärt auf Nachfrage von Herrn T., dass ein Mischkanalsystem vorgesehen ist. Kanalanschlussgebühren fallen nicht an, weil die Grundstücke bereits erschlossen bzw. beitragsfrei sind. Die Entwässerungskosten zur anderweitigen Straßenentwässerung sind aber gebührenpflichtig.

 

Den Einwand von Herrn S., dass die Abwasserentsorgung problemlos erfolgt, kann Herr Bihs nicht bestätigen, da eine Überlastung des Entwässerungssystem vorliegt. Durch den neuen Mischkanal wird die Entwässerungsqualität und der Komfort bestätigt.

 

Herr E. bemängelt, dass die dort ansässigen Anwohner zusätzliche Kosten für eine Hebeanlage aufbringen müssen, um sich an den Kanal anschließen zu lassen.

Herr Bihs macht deutlich, dass der Anschluss an das neue System nur auf Wunsch durchgeführt würde. Die Entwässerungssituation einzelner Anwohner kann so bestehen bleiben, wenn sie einwandfrei funktioniert.

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