02.02.2005 - 1 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 02.02.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr F. möchte wissen, ob die
gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen bei dem Einbau der Eingangstür zum Aufgang
des Bürgeramtes eingehalten wurden und welcher Verwaltungsträger in dieser
Angelegenheit zuständig sei. Der Grund sei eine sich von ihm zugezogene
Kopfverletzung.
Herr Wölm erklärt Herrn F., dass die
Stadt Hagen die Räumlichkeiten nur angemietet hätte und der zuständige
Ansprechpartner der Eigentümer dieser Immobilie, hier die
A +H Bauträgergesellschaft, sei. Er
sichert Herrn F. aber zu, die Angelegenheit durch die Verwaltung prüfen zu
lassen.
Auf die Frage von Herrn T., warum sein
Einspruch gegen den Bebauungsplan “Obere Hüttenbergstraße” von der
Verwaltung bisher unbeantwortet blieb, entgegnet Frau Vogeler, dass die
Beschwerdeführer erst informiert werden, wenn der Rat den Beschluss über die
Abwägung der eingegangenen Anregungen gefasst hat.
Herr S., stellt die in der Anlage 1
aufgeführten Fragen an die Parteien und Fraktionen der Bezirksvertretung Eilpe/
Dahl und bittet um schriftliche Beantwortung. Die Anlage 1 ist
Gegenstand der Niederschrift.
Herr Kirchhoff erklärt auf Nachfrage von
Herrn T., dass der Oberen Hüttenberstraße bestimmte technische Merkmale fehlen,
so dass diese noch nicht endgültig hergestellt werden konnte. Der Erstausbau
ist noch nicht erfolgt.
Auf die Frage von Herrn S., welchen
Sinn es macht eine voll intakte Straße auszubauen, macht Herr Winkler an den im
Sitzungsraum ausgehängten Plänen deutlich, dass der Ausbau für den Zustand der
Straße und für die Entwässerungssituation dringend erforderlich ist. Herr Laber
und Herr Kirchhoff fügen ergänzend hinzu, dass durch die alten
Abwasserleitungen keine ordnungsgemäße Entwässerung mehr durchgeführt wird.
Herr T. möchte von der Verwaltung
wissen, ob sich die Gesamtkosten der Maßnahme noch in der Höhe darstellen, wie
sie seinerzeit in der Verwaltungsvorlage aufgeführt waren.
Herr Kirchhoff bestätigt auf Hinweis
von Herrn Dr. Preuß, dass nicht sämtliche Baukosten dieser Maßnahme umlagefähig
sind. Die bisher angegeben Kosten haben sich bisher nicht geändert.
Herr Bihs erklärt auf Nachfrage von
Herrn T., dass ein Mischkanalsystem vorgesehen ist. Kanalanschlussgebühren
fallen nicht an, weil die Grundstücke bereits erschlossen bzw. beitragsfrei
sind. Die Entwässerungskosten zur anderweitigen Straßenentwässerung sind aber
gebührenpflichtig.
Den Einwand von Herrn S., dass die Abwasserentsorgung
problemlos erfolgt, kann Herr Bihs nicht bestätigen, da eine Überlastung des
Entwässerungssystem vorliegt. Durch den neuen Mischkanal wird die
Entwässerungsqualität und der Komfort bestätigt.
Herr E. bemängelt, dass die dort
ansässigen Anwohner zusätzliche Kosten für eine Hebeanlage aufbringen müssen,
um sich an den Kanal anschließen zu lassen.
Herr Bihs macht deutlich, dass der
Anschluss an das neue System nur auf Wunsch durchgeführt würde. Die
Entwässerungssituation einzelner Anwohner kann so bestehen bleiben, wenn sie
einwandfrei funktioniert.
