11.12.2012 - 11 Teiländerung Nr. 95 - Südufer Hengsteysee - zum...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Grothe erläutert ausführlich anhand von Präsentationen die beabsichtigte Lage des Cargo Beamers sowie die Planungsalternativen. Er empfiehlt das Einleitungsverfahren zu beschließen, damit anschließend die landesplanerischen Abstimmungen mit dem RVR eingeleitet werden können.

 

Die Frage von Herrn Sondermeyer, ob auch Gefahrgüter transportiert werden nnen, bejaht Herr Grothe. Er führt weiterhin aus, dass für die Lagerung von Gefahrgütern eine separate Fläche eingeplant werde. Eine abschließende Prüfung, welche Gefahrgüter transportiert werden dürfen, liegt noch nicht vor. Möglichweise ist ein Gefahrguttransport aufgrund der Nähe zum Hengsteysee ausgeschlossen.

 

Herr Panzer begrüßt das Projekt, sieht allerdings Schwierigkeiten bei der Umsetzung. Aus seiner Sicht ist eine Trennung des Freizeit- und Güterverkehrs dringend erforderlich, und somit eine Kreisverkehrlösung aus seiner Sicht zu vermeiden.

 

Herr Dücker schließt sich der Auffassung von Herrn Panzer an, betont aber auch, dass der Beschluss noch keine Entscheidung für Cargo Beamer ist.

 

Herr Romberg begrüßt die Einleitung des Verfahrens, beantragt aber den Beschlussvorschlag zu Punkt 1 um das Wort „derzeit“ zu ergänzen.

 

Herr Klinkert steht dem Projekt skeptisch gegenüber, stimmt dennoch für den Einleitungsbeschluss, da hierdurch die Bürgerbeteiligung gesichert werden kann. Zudem bittet er die Unterlagen von Cargo Beamer einsehen zu dürfen.

 

Frau Metz spricht sich ebenfalls für die Einleitung aus.

 

Herr Dr. Ramrath erfragt das weitere Verfahren zur Änderung des Regionalplans.

 

Herr Schädel skizziert die nächsten Schritte und unterstreicht die Schwierigkeiten, die mit Änderung des Plans verbunden sind. Unterlagen der Fa. Cargo Beamer können erst im Rahmen des Scoopingtermins zur Verfügung gestellt werden.

 

Herr Grothe ergänzt, dass der RVR vor einer Änderung des Regionalplans die wasserrechtlichen Vorgaben und die Einhaltung des Naturschutzes prüft. Zudem müsste die Stadt Hagen bereit sein, einen Teil der Freizeitnutzung aufzugeben.

 

Herr Sondermeyer spricht sich gegen die Einleitung des Verfahrens aus.

 

Herr Dr. Ramrath lässt über den in Nr. 1 modifizierten Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

 

Vorbehaltlich einer Beschlussfassung im Umweltausschuss empfiehlt der Stadtentwicklungsausschuss dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.     Der Rat der Stadt Hagen nimmt zur Kenntnis, dass nach Auffassung des Regionalverbands Ruhr (RVR) als Regionalplanungsbehörde das Projekt CargoBeamer am Standort Hengstey mit den Zielen der Raumordnung nicht vereinbar ist und damit ein Planfeststellungsverfahren derzeit nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann.

2.     Der Rat beauftragt die Verwaltung im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung zu prüfen, ob und wie sich das Projekt CargoBeamer mit Rücksicht auf die Belange von Freizeit und Erholung, Natur und Landschaft, Lärmschutz und Verkehr umsetzen lässt.

3.     Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 95 - Südufer-Hengsteysee - zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung einzuleiten.

Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.

 

Geltungsbereich

Das Plangebiet liegt am südlichen Ufer des Hengsteysees zwischen der Dortmunder Straße, der DB–Strecke Hagen – Schwerte / Hagen – Siegen und dem Freibad Hengstey an der Seestraße.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden soll im 1. Quartal 2013 erfolgen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

1

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage