13.11.2012 - 11 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 13/11 (637)...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Romberg erfragt, ob gesetzliche Regelungen bestehen, nach denen zu entscheiden ist, wann aufgrund der Verkehrsdichte ein Zebrastreifen oder eine Lichtsignalanlage zu errichten ist.

 

Herr Grothe erläutert anhand des Plans, wo die beiden Zebrastreifen geplant sind. Der Abstand zwischen diesen beträgt ca. 100 Meter. Die Entscheidung für einen Zebrastreifen und gegen eine Lichtsignalanlage ist im Einvernehmen mit der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde erfolgt.

Ferner erläutert Herr Grothe, dass über die in der Tagespresse berichteten Unfälle an der Altenhagener Straße nicht in die Entscheidungsfindung einfließen können, da diese infolge anderer verkehrlicher Situationen verursacht wurden.

 

Herr Schädel ergänzt, dass an dieser Stelle eine Verkehrsdichte von 14.000 Fahrzeugen pro Tag gemessen wurde. Das entspricht 1.190  Fahrzeugen pro Stunde und ca. 600 Stück pro Fahrtrichtung. Zudem werde mit 100 Fußgängern pro Stunde gerechnet. Mit diesen Werten liegt das Verkehrsaufkommen im empfohlenen Bereich der Richtlinie zur Anlage von Fußgängerüberwegen.

 

Herr Panzer plädiert statt zweier Zebrastreifen nur für die Realisierung eines Überweges an der Zollstraße.

 

Herr Schädel führt aus, dass die Überwege in Verlängerung zu den Türen der Supermärkte geplant seien, um ein möglichst sicheres Überqueren der Fahrbahnen zu ermöglichen.

 

Herr Dr. Ramrath erfragt, ob das Erfordernis einer Lichtsignalanlage mit dem Investor diskutiert wurde.

 

Herr Grothe verneint dies, da die Fachverwaltungen keine Lichtsignalanlagen als erforderlich ansahen.

 

Herr Kempkens spricht sich für die Errichtung beider Zebrastreifen aus und regt an, ein Tempo 30 Schild aufzustellen.

 

Frau Metz bittet um Erläuterung, warum entsprechend der Vorlage der Investor nur eine Querungshilfe finanziere. Dazu berichtet Herr Schädel, dass die zweite Querungshilfe von einem anderen Investor in diesem Bereich übernommen werde.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Dem Abschluss des Durchführungsvertrages nach § 12 Abs.1 BauGB mit der Firma UNITAS Bauberatung GmbH wird in der Form zugestimmt, wie der Vertragstext als Anlage Gegenstand dieser Vorlage ist.

 

Über die von der Vorhabenträgerin aufzubringenden Kosten ist eine Sicherheit in Form einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zu verlangen.

 

Realisierungszeitpunkt: 15.11.2012

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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