18.09.2012 - 24 Anfragen gem. § 18 der Geschäftsordnung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Im Zusammenhang mit dem evtl. Gewerbegebiet Böhfeld  fragt Herr Romberg wegen des Verkaufs eines Grundstückes an einen dortigen Landwirt, ob in diesem Zusammenhang nicht eine entsprechende Vorlage zur Beratung hätte erstellt werden müssen.

 

Herr Schädel berichtet, dass es im Zusammenhang mit dem damaligen Projekt „Evo-Park“ für den Bereich Böhfeld eine Vorkaufsrechtssatzung gegeben habe. Diese sei im Jahr 2008 ausgelaufen. Bei dem Verkauf des angesprochenen Grundstückes hätte es somit keine Möglichkeit des Eingriffs mehr gegeben. Eine weitere Planung sei hierdurch nicht kaputt gemacht, würde nur etwas schwieriger. Letztendlich müsse mit jedem Eigentümer eines Grundstückes verhandelt werden, auch hier.

 

Ergänzend fragt Herr Dr. Ramrath, ob die Verwaltung keinerlei Signale gehabt hätte, dass es dieses Kaufinteresse gegeben habe, um durch die Einleitung eines Verfahrens ein neues Vorkaufsrecht zu begründen.

 

Soweit er dies jetzt übersehen könne, habe lt. Herrn Grothe die planende Verwaltung keine Signale gehabt. Er sei jedoch der Auffassung, dass sich durch diesen Eigentümerwechsel keine wesentlichen Probleme ergeben hätten. Kaufverhandlungen hätten sowohl mit dem alten als auch dem neuen Eigentümer geführt werden müssen. 

 

Da es sich hier um einen Vorgang von großer Wichtigkeit handele, schlägt Herr Dr. Ramrath vor, dies in der nächsten Sitzung als ordentlichen Tagesordnungspunkt zu behandeln.

 

Herr Dücker fragt, wann die Offenlegung im Planfeststellungsverfahren zum Projekt Cargo-Beamer vorgesehen sei und wann Einsprüche geltend gemacht werden müssten.

 

Herr Grothe führt aus, dass in diesem Zusammenhang hinter den Kulissen eine Menge Gespräche und Abstimmungen geführt worden seien und noch in dieser Woche mit der Bezirksregierung, dem RVR und dem Oberbürgermeister geführt würden. Zum einen bestehe der Wunsch von Cargo-Beamer, möglichst schnell das Planfeststellungsverfahren durchzuführen und evtl. noch in 2013/2014 bauen zu können. Zum anderen sei deutlich geworden, dass derzeit die Planungsziele des RVR dem entgegen ständen. Dies bedeute, dass der Regionalplan geändert werden müsse, welches bei zwei Planungszielen möglich sei. Naherholung und landwirtschaftliche Fläche könnten ohne Probleme geändert werden, schwieriger sei dies jedoch beim Überschwemmung- oder Versickerungsgebiet.  Das Planfeststellungsverfahren solle erst dann weiter geführt werden, wenn diese Fragen geklärt seien. Zu dem Zeitpunkt wird auch eine entsprechende Vorlage in der Bezirksvertretung und hier im Ausschuss zu beraten sein.

 

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