26.06.2012 - 14 Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) 1. Änderung, Teil...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 26.06.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Vor Eintritt in die Beratung gibt Herr Meier seine Befangenheit zu diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll.
Herr Dr. Ramrath teilt mit, dass der Landschaftsbeirat die Beschlussfassung auf den Umweltausschuss übertragen habe und die Bezirksvertretung Haspe bis zu ihrer nächsten Sitzung um Klärung folgender Fragen bittet:
1. Wurde eine Erweiterung des Reitplatzes bereits von der Verwaltung genehmigt?
2. Wie kann eine Wegeverbindung von der Harkortstraße zum Bremker Weg rechtlich gesichert werden?
Eine Genehmigung zur Erweiterung des Reitplatzes ist nach Aussage von Herrn Grothe nicht erteilt worden. Eine Wegeverbindung erläutert er anhand des vorliegenden Bebauungsplanes. Für das weitere Vorgehen schlägt er vor, dass bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Haspe Gespräche mit den Eigentümern geführt werden und über das Ergebnis in der nächsten Sitzung berichtet wird.
Hiergegen werden keine Bedenken erhoben.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt vorbehaltlich der Beschlussfassung im Umweltausschuss folgenden Beschluss zu fassen:
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erweiterung des Plangebietes um den Bereich der Grundstücke Backhaus und Jungfernhaus bis zum Fußweg im Westen, im Norden die Erweiterung der Grünfläche mit dem Reitplatz und im Westen wird das Plangebiet bis zum Bremker Weg erweitert.
Zu b)
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 7/01 (534) 1.Änderung Teil I und Teil II, Haus Harkorten und Wohnbebauung Haus Harkorten nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, den Bebauungsplanentwurf Nr. 7/01 (534) 1.Änderung Teil I und Teil II, Haus Harkorten und Wohnbebauung Haus Harkorten und die Begründung vom 04.06.2012 für die Dauer eines Monats auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen durch die Planung berührten Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Die Begründung ist nach § 9 Abs.8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Haspe.
Die nordwestliche und westliche Plangebietsgrenze umfasst das Haus Harkorten, das Backhaus und das Jungfernhaus mit den unmittelbar dazugehörigen Freiräumen und die festgesetzte Stellplatzanlage. Im Osten umfasst der Änderungsbereich das Geburtshaus und das Landesinstitut bis hin zur Einmündung in den Bremker Weg. Im Norden und Nordosten beinhaltet das Plangebiet das Wohnhaus mit den Stallungen und die private Grünfläche mit dem geplanten Reitplatz, die sich bis zum Wald erstreckt.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes soll im 3.Quartal 2012 durchgeführt werden.
Bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Haspe klärt die Verwaltung die Bereitstellung der betroffenen Wegefläche.
Anlagen zur Vorlage
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119,8 kB
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