26.06.2012 - 11 Bebauungsplan Nr. 10/06 (587) - 1. Änderung nac...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Sondermeyer erfragt, welche Vorteile der Anbau für das Theodor-Heuss-Gymnasium hat und wie das Projekt finanziert wird. Zudem bittet er um Auskunft, ob sich städtische Gesellschaften an dem Projekt finanziell beteiligen und, ob VIP-Karten an Hagener Politiker verteilt werden.

Er stimmt ausdrücklich gegen die Änderung des Bebauungsplans.

 

Herr Dr. Ramrath erläutert einleitend, dass unter diesem Tagesordnungspunkt über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens abgestimmt werde. Über rechtliche und finanzielle Konstruktionen entscheiden der HFA und anschließend der Rat

 

Herr Grohte führt aus, dass die Schule den Anbau begrüßt und den Medienraum im VIP-Bereich nutzen darf.

 

Herr Thieser signalisiert Zustimmung zu dem Tagesordnungspunkt, kritisiert aber, dass aus seiner Sicht die Rahmenbedingen für ein beschleunigtes Verfahren vorab nicht ausreichend geklärt seien. Zukünftig sollen diese aus seiner Sicht vorab geklärt werden.

 

Dieser Auffassung schließen sich die Herren Oberste-Berghaus und Panzer an.

 

Herr Grothe sagt zu, dass offene Fragen bis zu dem Satzungsbeschluss geklärt werden.

 

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Zu a):

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr.10/06 (587) – 1. Änderung nach § 13a BauGB – Sporthalle Ischeland – Verfahren nach § 13a BauGB

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet umfasst den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr.10/06 (587) – Sporthalle Ischeland – Verfahren nach § 13 a BauGB. Es liegt zwischen der Straße Am Sportpark, der Stadionstraße, der Humpertstraße und dem Theodor-Heuss-Gymnasium. Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Hagen, Flur 1 und beinhaltet im Wesentlichen das Flurstück 917 und teilweise angrenzende Flurstücke. In dem im Sitzungssaal aufgehängten Planentwurf ist der oben beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Planentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Zu b):

Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13 Abs. 2 Punkt 1 in Verbindung mit  § 13 a Abs. 2 Punkt 1 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Zu c):

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 10/06 (587) – 1. Änderung nach § 13a BauGB – Sporthalle Ischeland – Verfahren nach § 13a BauGB nebst Begründung.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt soll im 3. Quartal 2012 die öffentliche Auslegung erfolgen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

1

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage