24.04.2012 - 15 a) Bebauungsplanverfahren Nr. 12/01 (539) - Gew...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 24.04.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Dr. Ramrath verweist auf die Beratungsergebnisse der bisher vorberatenden Gremien.
Herr Klinkert sieht hier den Fall einer Ausweisung von Flächen in den Außenbereichen, der auch wie in dem am Anfang der Sitzung zitierten Schreiben der Ministerpräsidentin angesprochen, verhindert werden solle. Dies gelte auch für die Forderungen des RVR, wie auch auf weitere Wohnbauflächen auch auf die Ausweisung gewerbliche Bauflächen im Flächennutzungsplan zu verzichten. Daher werden Hagen Aktiv diesem Beschlussvorschlag nicht zustimmen. Auch bitte er darum, über die Punkte A und B getrennt abzustimmen.
Herr Dr. Ramrath berichtet, dass nach Aussage der HAGENAgentur derzeit eine lebhafte Nachfrage nach Gewerbeflächen in Hagen herrsche. Auch mit dem Hintergrund, dass im Hagener Umland wenig an gewerblichen Bauflächen bereit gestellt werden könne, müssten diese vermehrt in Hagen ausgewiesen werden. Für diese Flächen wären in Hagen im Gegensatz zu den Wohnbauflächen noch nicht die Grenzen erreicht. Die Plangrößen seien auch im Zusammenhang mit bestehenden Brachflächen noch nicht mal ausgeschöpft. Hier müsse er Herrn Klinkert widersprechen, es bestehe ein weiterer Bedarf an Gewerbeflächen. Daher würde mit dieser Vorlage ein vernünftiger Schritt getan und er plädiere für eine positive Beschlussfassung.
Lt. Herrn Reinke sei seines Wissens nach dieser Bereich im Vorentwurf des zukünftigen Flächennutzungsplanes auch als gewerbliche Baufläche dargestellt. Diese könne dann im Einklang mit Herbeck-West und Barmerfeld weiter entwickelt werden. Er spreche sich ebenfalls für eine Zustimmung aus.
Herr Panzer erinnert an den Erlass zur Stärkung und Förderung der Innenstädte. Er bitte um eine Überprüfung, ob nicht diese landwirtschaftlich wertvolle Fläche auch hierunter falle.
Herr Schädel gibt zu bedenken, dass die wenigen in Hagen für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stehenden Flächen auch genutzt werden sollten, um auch zukunftsfähig für neue Arbeitsplätze zu sein. Dies sei keine neue Fläche, sie sei bei Untersuchungen als relativ wenig hochwertig qualifiziert worden und eigne sich somit für Gewerbe. Er erinnere daran, dass in den letzten Jahren in Hagen kaum gewerbliche Bauflächen entwickelt worden seien. Dies sei jedoch notwendig.
Anschließend lässt Herr Dr. Ramrath über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 12/01 (539) Gewerbegebiet Hammacher sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 29.11.2001.
Geltungsbereich: (aus Einleitungsbeschluss):
Der Bebauungsplan liegt in der Gemarkung Hohenlimburg, Flur 2.
Die Abgrenzung verläuft
- im Norden entlang des Lennefährenweges, parallel zum Gut Herbeck und weiter in östlicher Richtung bis zu den Bahngleisen, parallel zu den Dolomitwerken
- im Osten parallel zu den Bahngleisen
- im Süden entlang der BAB A 46 und
- im Westen an der Hammacherstraße.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1 : 1000 ist Bestandteil des Beschlusses.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 2/12 (639) - Gewerbegebiet Hammacher - gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Der Bebauungsplan liegt in der Gemarkung Hohenlimburg in Flur 2.
Die Abgrenzung verläuft:
- im Norden entlang des Lennefährenwegs,
- im Osten entlang der Wegeparzelle, die vom Lennefährenweg abzweigt und entlang der Bahntrasse in Richtung Autobahn verläuft
- im Süden entlang der BAB A 46 und
- im Westen entlang der ausgebauten Hammacherstraße.
Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Herbeck, Flur 2 die Flurstücke 704, 724, 468, 469, 471 und 473. In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab
1 : 1000 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Im 2. Quartal 2012 wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange durchgeführt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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710,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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710,1 kB
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