13.03.2012 - 2 Nutzungskonzept für das Grundstück Brandt
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 13.03.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Einleitend verweist Herr Dr. Ramrath auf die
Beschlussfassung der Bezirksvertretung Haspe, die innerhalb eines halben Jahres
eine Rahmenplanung für den Bereich Westerbauer / Brandt-Gelände durch die
Verwaltung entwickelt haben möchte.
Herr Grothe erinnert daran, dass insbesondere die
Brandt-Fläche durch einen Investor zu einem Fachmarkt-Standort entwickelt
werden solle. Gerade weil es hier um Einzelhandel gehe, sei dies der Start für
eine doch länger zu führende Diskussion, nicht nur im Zusammenhang mit dem
Hagener Einzelhandelskonzept, sondern auch in der Region und mit der Stadt
Gevelsberg. Gerade in der Bezirksvertretung Haspe habe das Thema Lebensmittel /
VB 7 und Verlagerung von der einen auf die andere Seite eine große Rolle
gespielt und wie weit der derzeit noch bestehende zentrale Versorgungsbereich
Westerbauer dort von der Brandt-Fläche entfernt sei. Dies seien ca. 270 m.
Somit sei er der Auffassung, dass dies ein gemeinsamer zentraler
Versorgungsbereich werden könne. Daher habe er den Vorschlag gemacht, für den
Bereich von der Stadtgrenze bis Westerbauer/VB 7 einen Rahmenplan zu erstellen.
Hiermit könnten dann alle einzelhandelsrelevanten Fragestellungen wie Größe
eines Supermarktes, Möglichkeiten für Discounter oder andere
Einzelhandelsnutzungen geklärt werden. Dies stelle dann die Zielkonzeption dar
und dort wo Bebauungspläne notwendig seien, würden diese eingeleitet. Heute sei
also nur die Frage der Lage des Einzelhandels evtl. auch westlich der Nordstraße
zu entscheiden.
Herr Romberg sieht in einem Rahmenplan die Chance,
die im Bereich Westerbauer bestehenden Konflikte insbesondere im Zusammenhang
mit dem Lebensmittel-Einzelhandel und der bestehenden Brandt-Brache zu klären.
Nachvollziehbar sei natürlich die Befürchtung, dass durch die Aufgabe des
Lebensmittelmarktes und dessen Neuinstallation auf der anderen Straßenseite
eine weitere Brache entstehe. Ein neues Zentrum wäre jedoch auch eine neue
Chance für Wersterbauer und Haspe. Der durch die Bezirksvertretung Haspe
gefundene Kompromiss mit der Beauftragung einer Rahmenplanung und der hierfür
erforderlichen Untersuchung zur Verträglichkeiten des Lebensmittelmarktes und
auch der verkehrlichen Problematik sei für ihn tragbar und sollte auch so
beschlossen werden.
Für Herrn Dücker stellt sich diese Entscheidung
als ausgesprochen schwer dar. Hier würde wieder eine gewerbliche Baufläche in
eine Einzelhandelsfläche umgewandelt, was gerade in Hagen nicht selten
passiere. Es gebe in der Stadt viel zu wenig Gewerbeflächen. Auf der anderen Seite stehe die notwendige
Entwicklung der Brandt-Brache. Ob die Entwicklung in dieser Form richtig sei
für Westerbauer könne nachvollzogen werden, jedoch nicht für den Hasper
Ortskern. Daher könne er dem Vorschlag nicht zustimmen.
Herr Panzer bemerkt, dass er sich sicherlich
dieser Auffassung anschließen könne, jedoch halte er die Rahmenplanung für
Westerbauer für erforderlich, da der Bereich im Zusammenhang gesehen werden
müsse. Er verweise auf das Hagener Einzelhandelskonzept, welches bei jeder
größeren Maßnahme in Zweifel gezogen würde. Gerade für Westerbauer mache es
konkrete Aussagen, dass hier Defizite zu beseitigen seien. Diese müssten in der
Rahmenplanung deutlich gemacht werden und auch wie eine Beseitigung möglich
sei. Auch halte er den Lebensmittelhandel in der angedachten Form für
zentrenrelevant und somit an dieser Stelle nicht für möglich.
Herr Dr. Ramrath hält die beabsichtigte
Umwandlung von Gewerblicher Baufläche in
Einzelhandelsfläche sicherlich für ein kritisches Argument, welches auch
abgewogen werden müsse. Man müsse dies im Verhältnis zu den vorliegenden
Alternativen sehen. Seit längerer Zeit habe die Stadt mit unterschiedlichen
Konzepten an der Revitalisierung der Brandt-Fläche gearbeitet, die aber nicht
umsetzbar gewesen seien. Er erinnere auch an die Belastung des Grundstückes,
deren Beseitigung hohe finanzielle Aufwendungen erfordere. Dies betreffe auch
die dortige Neuansiedlung von Gewerbe. Auch sei es nicht möglich gewesen,
Fördermittel einzuholen, was versucht worden sei. Er plädiere dafür, nicht
vorschnell ein Konzept abzulehnen, was seiner Ansicht nach planungsrechtlich
belastbar und wirtschaftlich fundiert sei. Eine Standortverlagerung könne
jedoch auf Dauer sicherlich nicht verhindert werden. Es solle offen in die
Abwägungsentscheidung gegangen werden, mit dem von der Bezirksvertretung Haspe
vorgeschlagenen Rahmenplan, um anschließend die Brandt-Brache isoliert mit
einem Bebauungsplan zu entwickeln.
Frau Metz betont, dass die für das Brandt-Gelände
aufgezeigten Nutzungsmöglichkeiten in Richtung Gewerbe oder Einzelhandel nicht
einfach zu entscheiden seien. Auch die evtl. erforderliche Nachfolgenutzung für
VB 7 bzw. die möglicherweise dort entstehende weitere Brache müsse
berücksichtigt werden. Es solle der
Rahmenplanung zugestimmt werde, jedoch mit der Bitte, besonderes Augenmerk auf die verbindende Klammernutzung von VB 7 zu legen und sich um
eine mögliche Nachfolgenutzung für
dieses Gelände zu kümmern. Anschließend könne dies mit einem Bebauungsplan für
das Brandt-Gelände beschlossen werden.
Herr Dücker befürchtet, dass die Stadt im
Zusammenhang mit der Brandt-Brache irgendwann in Zugzwang gebracht werden
könnte, dort Einzelhandel zuzulassen. Er erinnere auch an die hohe verkehrliche
Immissionsbelastung und auch an die nicht erfolgte Aufgabe des Denkmalschutzes.
Er betone nochmals, dass er durchaus Verständnis für die vorgebrachten
Argumente habe, es jedoch bei seiner Ablehnung bleibe.
Herr Grothe erklärt, dass das Einzelhandelkonzept
für diesen Bereich sicher angepasst werden müsse, wobei es um die Frage
Lebensmittelmarkt gehe. Die andere Nutzung als Fachmarktzentrum sei Bestandteil
der Konzeption, wobei es nur um die Frage Verlagerung und nicht um Vergrößerung
gehe. Er gebe Frau Metz recht, dass das von der Firma Kaufpark genutzte VB
7-Grundstück sicherlich eine Klammerwirkung habe und möglicherweise mit den
Vorhaben auf der anderen Straßenseite verbunden werden sollte. Aber es dürfe
sich nicht nur auf das Thema Lebensmittel fokussiert werden, sondern auch die Probleme Einzelhandel im Zusammenhang mit
der Stadt Gevelsberg, Denkmalschutz und Feinstaub müssten gelöst werden. Er sei
aber der Meinung, dass es jetzt zwar einen Ansatz mit Problemen gebe, jedoch
letztendlich eine sinnvolle, machbare Nutzung für Brandt gefunden werden
könnte. Diese Chance dürfe man sich
nicht entgehen lassen.
Herr Dr. Ramrath stellt den nachfolgenden
Beschluss zur Abstimmung. Die heute ausgelegte Skizze wird dieser Niederschrift
als Anlage beigefügt.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine
Rahmenplanung für den Bereich Westerbauer zwischen dem jetzigen Kaufparkgelände
inklusive dem Brandgelände einschließlich der im vorliegenden Lageplan dunkel
unterlegten Fläche bis zur Stadtgrenze Gevelsberg zu entwickeln. Der
Stadtentwicklungsausschuss erwartet die Ergebnisse innerhalb eines halben
Jahres.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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