07.11.2012 - 8 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Goldbach führt aus, dass der Ratsbeschluss samt Stellungnahme der Verwaltung versandt worden sei. Er weist auf die Tischvorlage hin, die versehentlich nicht mit verschickt wurde (siehe Anlage zu TOP 8). Man habe in Abstimmung mit der Vorsitzenden nicht gewartet, bis der Sozialausschuss den Ratsbeschluss in der heutigen Sitzung interpretiert und Kriterien entwickelt, sondern sei im Sinne des Ratsbeschlusses bereits tätig geworden. Sowohl im Sozialamt als auch im Jobcenter würden alle Fälle systematisch überprüft, ob eine Nachzahlung rückwirkend ab dem 01.01.2011 erfolgen werde. Die Tischvorlage enthalte einen Text für einen Flyer zur Information der Betroffenen.  Eigentlich werde ein Flyer nicht mehr benötigt, weil die Herangehensweise so sei, dass  alle Fälle systematisch angefasst würden. Es gebe in diesem Zusammenhang die Bitte des Rates, zusätzliche Kriterien zu entwickeln. Der Verwaltung sei nur ein Kriterium eingefallen, dass die ältesten Fälle mit den weitesten Ansprüchen zuerst behandelt würden, um Verjährungen zu vermeiden.

Ansonsten bedürfe es aus Sicht der Verwaltung keiner weiteren Kriterien.  Er gehe davon aus, dass es auch im Sinne des Ausschusses gewesen, dass man direkt nach der Ratssitzung aktiv geworden sei. Die Kosten dafür lägen im Bereich von SGB II und SGB XII bei ca. 350.000 €. 

 

Frau Sauerwein weist darauf hin, dass im Internet in der Tabelle bezüglich der Regelung der Kosten der Unterkunft in Hagen immer noch eine Größe von  45 qm genannt sei. Auf Rückfrage der Verwaltung teilt sie mit, dass es sich um Fachbereichsseiten handele.

 

Herr Fiedler bittet, das zu entschuldigen.  

 

Frau Sauerwein möchte wissen, ob der Inhalt der Tischvorlage allen Betroffenen zugestellt würde. Sie stellt im Namen ihrer Fraktion den Antrag, dass die Nachzahlungen an alle Betroffenen rückwirkend bis zum 01.01.2010 gezahlt würden und nicht nur an diejenigen, die Widerspruch eingelegt hätten. Sie erklärt, dass hier eine Informationspflicht für die Betroffenen bestanden hätte. Sie fragt, ob die Nachzahlungen als Einkommen angerechnet würden. Weiterhin möchte sie wissen, ob es Leute gebe, die zum Umzug aufgefordert worden seien und denen dadurch Kosten entstanden seien. Wie werde mit den Fällen umgegangen?

 

Herr Goldbach bestätigt, dass diejenigen, die Widerspruch eingelegt hätten gegen die Leistungen, die sich auf das Jahr 2010 bezögen, auch einen Anspruch für das Jahr 2010 auf Erstattung hätten. Bei allen anderen sei das von den gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht so. Da sei die Rückzahlung auf den 01.01.2011 beschränkt. Wenn eine andere Entscheidung getroffen werden solle, gehe diese über die gesetzlichen Fristen und Regelungen hinaus und wäre eine freiwillige Leistung dieser Stadt, die nicht vereinbar wäre mit § 82 GO und der Haushaltsituation der Stadt Hagen. Man habe versucht, das Problem im Sinne der Betroffenen zu lösen.   

 

Frau Küper vom Jobcenter beantwortet die Frage von Frau Sauerwein dahingehend, dass die Nachzahlung nicht als Einkommen angerechnet werde. Weiterhin erklärt sie, dass generell nicht zum Umzug aufgefordert werde. Es gebe eine Aufforderung zur Kostensenkung. Wenn ein Umzug erfolgt  und der neue Wohnraum angemessen sei, seien auch die Umzugskosten übernommen worden.

 

Frau Kramps erinnert daran, dass man diese Diskussion bereits vor einiger Zeit ge  führt habe. Sie habe seinerzeit die Frage gestellt, ob die Abwicklung von Amts wegen 

erfolge oder ob ein entsprechender Antrag gestellt werden müsse. Damals habe sie die Antwort bekommen, dass dies von Amts wegen geschehe. Sie sei dann davon ausgegangen, dass den Betroffenen dann kein Nachteil entstünde. Hätte sie vorher gewusst, dass die Nachzahlung nunmehr nur für ein Jahr erfolge, hätte sie sich seinerzeit anders entschieden. Nun liege eine Ungleichbehandlung vor. Sie werde daher heute nicht zustimmen, dass die Nachzahlung nur für ein Jahr erfolge. Sie halte es für angebracht, die Rückzahlung für den gesamten Zeitraum von zwei Jahren vorzunehmen.

 

Herr Dr. Schmidt erklärt, dass es ihm sehr leid tue, dass aber unter den derzeitigen Verhandlungen mit Herrn Bollermann und der Haushaltssituation ein derartiger Beschluss eine Beanstandung zur Folge haben werde. In Richtung Zuschauertribüne ergänzt er, dass das  nichts mit seinem politischen Wollen zu tun habe. Das sei möglicherweise völlig anders.  Er wolle lediglich die Rechtslage deutlich machen.

 

Herr Hentschel schließt sich den Ausführungen von Frau Kramps an und drückt seine Empörung über das Verhalten der Verwaltung aus. Diese bereichere sich an den einkommensschwächsten Menschen in der Gemeinde. 

 

Frau Priester-Büdenbender bittet Herrn Hentschel bei seinem Vortrag um eine angemessene Lautstärke.

 

Herr Ciupka stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, zurück zur Tagesordnung zu gehen und Unterstellungen zu unterlassen. Das sei völlig unsachlich und deplaziert.

 

Herr Hentschel weist auf die Ausführungen in dem vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90 /  die Grünen und der Ratsgruppe die Linke hin, in dem klar zum Ausdruck gebracht würde, wie verfahren werden solle. Er bitte darum, dass man sich daran halte.

 

Frau Sauerwein stimmt ebenfalls den Ausführungen von Frau Kramps zu. Sie wolle ihren Antrag aufrechterhalten. Es sei möglich, dass man das rechtlich nicht dürfe, aber sie sei der Meinung, dass auch mal ein Signal auch in Richtung von Herrn Bollermann  gesetzt werden müsse. Die Stadt Hagen habe des Öfteren bewiesen, dass sie  auf diesem Sektor sehr vorsichtig sei.

Sie spricht den Betrag in Höhe von 4,40 € pro qm an. Man habe mehrfach die Anfrage gestellt, wann es einen neuen Mietspiegel hier in Hagen gebe. Ihr sei mehrfach gesagt worden, dass dieser in Arbeit sei. Bezüglich der rückwirkenden Berücksichtigung ab 2010 habe es ja auch bereits einen Bürgerantrag gegeben.

 

Herr Reinhardt berichtet aus der Praxis aus seiner Kanzlei, dass es Fälle gebe, in denen bereits im August aufgrund dieses Urteils Anträge gestellt worden seien und bis heute kein Bescheid vorliege.

 

Herr Kilic macht deutlich, dass ein Großteil der Migranten Hartz VI-Empfänger sei und von dieser Benachteiligung betroffen sei.

 

Herr Goldbach fasst die Diskussion dahingehend zusammen, bis zu welchem Punkt Konsens bestehe. Er weist den Vorwurf von Herrn Hentschel von sich, dass die Verwaltung gewartet und nichts getan habe. Das sei so völlig unzutreffend. Aus seiner Sicht würde es einer zusätzlichen Broschüre nicht mehr bedürfen. Man nehme nunmehr eine systematische Überprüfung unabhängig von Nationalitäten vor. All diejenigen, die einen Anspruch hätten, würden diesen auch bekommen. Uneinigkeit bestehe für den Zeitraum vor dem 01.012.2011. Dazu gebe es eine klare gesetzliche Regelung. Diese besage, dass die Rückwirkung beschränkt sei bis zum 01.01.2011.

 

Frau Priester-Büdenbender lässt zunächst über den gestellten Antrag abstimmen.

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Beschluss:

 

1. Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und der Ratsgruppe Die Linke schlägt der Sozialausschuss vor, den Ratsbeschluss vom 20.09.2012 dahingehend zu ändern, dass die sich ergebenden Nachzahlungen für alle Betroffenen für die Zeit ab 01.01.2010 von Amts wegen vorgenommen werden.

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Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

 

Mit Mehrheit beschlossen

 

Einstimmig abgelehnt

 

Mit Mehrheit abgelehnt

X

Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

Ohne Beschlussfassung

 

Zur Kenntnis genommen

 

     

 

Dafür:

  7

Dagegen:

  7

Enthaltungen:

  0

 

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Anlagen zur Vorlage