20.06.2012 - 6 Bürgerantrag des Herrn OstermannKosten der Unte...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Priester-Büdenbender teilt mit, dass Herr Ostermann ihr vor der Sitzung Papiere überreicht habe, die sie erst einlesen müsse, bevor man darüber reden könne.

 

Herr Steuber nimmt Stellung zu dem Bürgerantrag. 

Mittlerweile sei die Rechtslage transparenter geworden, weil am 16. Mai diesen Jahres der 4. Senat des Bundessozialgerichtes über die anhängige Frage entschieden habe. Er erläutert das Urteil. Es sei entschieden worden, dass 50 qm angemessen seien für eine alleinstehende Person. Bis heute lägen keine Urteilsgründe vor.

Man habe sich mit der Fragestellung auseinandergesetzt, wie man mit den laufenden Fällen, den zukünftigen Fällen und den Fällen aus der Vergangenheit umgehe.

Da man nicht wisse, ob es sich um eine ständige Rechtsprechung handele, habe man sich in der Verwaltung dazu entschieden, analog der Empfehlungen des MAIS NRW für die laufenden Fälle sofort eine Umstellung vorzunehmen. Alle neuen Anträge würden nach diesem Quadratmetersatz bewilligt und auch alle Ansprüche ab 16.05.2012 werde man sukzessive berücksichtigen. Es handele sich insgesamt um 2.400 Fälle bei der Stadt und beim Jobcenter, die potentiell in Frage kommen könnten. Ob der Sachverhalt des Urteils auf alle Fälle zuträfe, könne man erst beurteilen, wenn jeder dieser Fälle geprüft würde. Diese Aktion laufe zurzeit. Diese Prüfung werde ein paar Monate dauern.

Bezüglich der Fälle aus der zurückliegenden Zeit wolle man entsprechend der Empfehlung des MAIS NRW die Urteilsgründe abwarten und dann in die  Prüfung einsteigen.

 

Frau Kramps möchte wissen, ob denen, die keinen Antrag gestellt hätten, kein Nachteil entstünde. Würden diese Fälle von Amts wegen aufgegriffen?

 

Herr Steuber erklärt, wenn man zu der rechtlichen Würdigung käme, dass es sich um eine ständige Rechtsprechung handele und das Bundessozialgericht in seinen Urteilsgründen entsprechende Hinweise dazu gebe, müssten die Fälle auch für die Vergangenheit aufgegriffen werden.

 

Frau Richter ist der Meinung, dass man sich auf das Urteil des Bundessozialgerichtes hätte vorbereiten können. Sie möchte wissen, ob man jetzt erst mit der Prüfung des Personenkreises anfange.

 

Herr Steuber macht deutlich, dass sich die Verwaltung nicht in der Lage gesehen habe, den Ausgang dieses Verfahrens vorauszusehen. Man könne allerdings namentlich zuordnen, wer davon betroffen sei.

 

Frau Richter fragt, ob die Streitigkeiten zwischen der „Weißen Taube“, der Verwaltung und der Arbeitsverwaltung damit beigelegt werden könnten. 

Sie fände es bemerkenswert, dass die Angelegenheit so eskaliert sei und Hilfebedürftige in Hagen alle Rechte einklagen müssten.

 

Frau Priester-Büdenbender nimmt dahingehend zu dem Wortbeitrag von Frau Richter Stellung, dass alle bemüht seien, den Hilfebedürftigen zu helfen. Die Verwaltung habe sich allerdings an die Rechtsprechung zu halten, die bis dato bestehe.

 

Herr Steuber setzt sich im Namen aller Kollegen gegen die Kritik von Frau Richter energisch zur Wehr. Er habe ein ausgeprägtes soziales Gewissen und würde Hilfebedürftigen nicht leichtfertig Leistungen vorenthalten, die ihnen zustünden.  Es gebe dabei natürlich unterschiedliche Auffassungen. Wenn der Gesetzgeber die Verwaltung mit eindeutigen Regelungen versorgt hätte,  gebe es diese Streitigkeiten nicht.

Es gebe bei den Urteilen keine Kontinuität. Man halte sich an die Arbeitshilfe, die das zuständige Ministerium herausgegeben habe. Es handele sich hierbei um ein landesweites Problem. Seit dem 16. Mai habe man Klarheit und halte sich auch an das Urteil.

 

Herr Hentschel ist der Meinung, dass nicht alle Beteiligten ein solches soziales Gewissen hätten.

 

Frau Buchholz versteht die Ausführungen von Herrn Steuber so, dass das Urteil umgesetzt würde und man sich damit an die Rechtssprechung halte. Sollte festgestellt werden, dass zurückliegende Fälle berücksichtigt werden müssten, werde dies von Amts wegen so umgesetzt. Sei damit dieser Antrag nicht als erledigt zu betrachten?

 

Frau Richter schlägt vor, diesen Punkt spätestens in einem halben Jahr wieder zu behandeln, um nachzuhalten, wie die Umsetzung gelaufen sei.

 

Frau Priester-Büdenbender hält das für einen guten Vorschlag. Sie schlage vor, die Thematik im Oktober wieder aufzugreifen.

 

Herr Steuber merkt an, dass dieser Termin unter der Voraussetzung einzuhalten sei, dass man bis dahin die Urteilsgründe vorliegen habe.

 

Auf Frage von Frau Richter macht Frau Priester-Büdenbender noch einmal deutlich,  dass es für die zurückliegenden Fälle vor dem 16.05.2012 nicht klar sei, ob bei diesen das Urteil des BSG vom 16.05.2012 Anwendung fände. Aus diesem Grund müsse man die Urteilsbegründung abwarten.

 

Herr Steuber zitiert zwei Sätze aus dem Schreiben des MAIS NRW vom 25. Mai 2012.

 

Frau Priester-Büdenbender bittet die Verwaltung abschließend, im Oktober diesen Jahres – soweit die Urteilsbegründung bis dahin vorliegt – detaillierte Angaben zu machen. Für den Fall, dass die Urteilbegründung noch nicht vorliege, bittet sie um einen Zwischenbericht der Verwaltung.

 

Der Antragsteller bittet darum, eine Frage stellen zu dürfen.

 

Frau Priester-Büdenbender erklärt, dass der Antragsteller Zuschauer der Sitzung sei und es ihm nicht gestattet sei, an der Diskussion teilzunehmen.  Fragen seien schriftlich einzureichen.

 

Frau Kramps wirft ein, dass die Vorsitzende die Ausschussmitglieder fragen könne, ob jemand etwas dagegen habe, eine Frage des Antragstellers zuzulassen.

 

Einige Ausschussmitglieder machen deutlich, dass sie damit nicht einverstanden sind.

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