18.04.2012 - 6 Haushaltsplanberatungen 2012/2013

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Auf Bitte von Frau Priester-Büdenbender beschreibt  Frau Walter die Besonderheiten der diesjährigen Haushaltsplanberatung.

 

Die Stadt Hagen sei pflichtige Empfängergemeinde für  Stützungsgelder des Landes. Das führe dazu, dass man in der Pflicht sei, einen Sanierungsplan aufzustellen, der nachweise, dass man in einem gesetzlich festgelegten Zeitrahmen wieder in einen grünen Bereich käme.  Man habe die Stützungsgelder mit in den Haushaltsplanentwurf eingerechnet. Den Ausschussmitgliedern läge das Datenwerk bis 2016 vor. Das Stützungspaket gehe über diesen Zeitraum noch hinaus bis 2021. Der Entwurf dieses Haushaltsplanes sei am 29.03.2012 formal im Rat der Stadt Hagen eingebracht worden. Der Sanierungsplan müsse bis nächste Woche eingebracht werden. Das sei aus zeitlichen Gründen nicht vorher möglich gewesen. Bis 2016 müsse ein gewisser Haushaltsausgleich und bis 2021 ein endgültiger Ausgleich hergestellt werden.

Der Oberbürgermeister und seine Vorstandskollegen hätten  entschieden, dass der Haushaltsplanentwurf unabhängig von den Arbeiten am Sanierungsplan der Politik bereits zur Kenntnis gegeben werden solle. Es liege im Ermessen des Ausschusses, ob man den Haushaltsplanentwurf bereits heute vorbehaltlich möglicher Veränderungen beschließen wolle oder ob man ihn erst einmal zur Kenntnis nehmen wolle. In der nächsten Beratungsrunde im Mai solle der Sanierungsplan beraten werden. Eine mögliche dritte Beratungsrunde, die noch nicht terminiert sei, sie als Puffer gedacht.

Diese müsse dann zwingend vor dem 14. Juni stattfinden. An diesem Tag finde die Beratung des letzten Fachausschusses statt. Am 28.06. 2012 müsse dann termingerecht der  Beschluss über den Haushalt und den Sanierungsplan im Rat der Stadt Hagen gefasst werden, damit dieser bis zum 30.06.2012 der Bezirksregierung vorgelegt werden könne. 

 

Frau Priester-Büdenbender merkt an, dass sie davon ausgehe, dass der Ausschuss unter diesen Voraussetzungen sicher in der heutigen Sitzung nach Beratung des Haushaltes keine Entscheidung darüber treffen werde, ohne die Inhalte des Sanierungsplans zu kennen.

 

Frau Buchholz schlägt vor, eine erste Lesung vorzunehmen.

 

Frau Walter weist aufgrund der Kritik von Herrn Hentschel auf eine fehlende Vorlage zum Haushalt darauf hin, dass es ein langjährig durchgeführtes Verfahren sei, dass die Beratung des Haushaltsplanentwurfes auf Grundlage des Auszuges erfolge. 

 

Frau Bucholz legt Wert darauf, dass die erste Lesung im Beschluss erscheint, damit die Beratung nicht mit einer reinen Kenntnisnahme erledigt ist.

 

Frau Priester-Büdenbender macht daraufhin den Vorschlag, den Haushaltsplanentwurf in der heutigen Sitzung in erster Lesung zur Kenntnis zu  nehmen und ihn zuvor teilplanbezogen zu beraten.

 

Die Ausschussmitglieder sind damit einverstanden.

 

Frau Priester-Büdenbender stellt fest, dass ihr der Haushaltsplanentwurf in dieser Form sehr undurchsichtig erscheine. Die Erläuterungen seien nicht vollständig und ohne konkrete Beträge. Die Zusammenfassung verschiedener Gruppen mache die Beratung sehr schwer. Es wäre sehr hilfreich, wenn die Zahlen mit konkreten Angaben  wie zum Beispiel „Zahl der Pflegebedürftigen“ hinterlegt seien, dass man im Laufe der Jahre eine visuelle Vorstellung entwickeln könne.  Sie  macht deutlich, dass die Kritik nicht an Frau Walter persönlich gerichtet sei, aber sie bittet sie, diese Information mitzunehmen und weiterzugeben.

 

Frau Sauerwein dankt für die Ausführungen. Auch sie habe Schwierigkeiten, den Haushaltsplanentwurf zu verstehen.

 

Frau Bochholz plädiert dafür, einzelne Ebenen darzustellen. Als Beispiel nennt sie die „Transferleistungen“, bei denen viele verschiedene Dinge zusammengefasst worden seien. Man könne ohne nähere Informationen nichts nachvollziehen. Das habe nichts mit SAP zu tun, sondern sei eine Frage der Darstellung. Sie bäte, darüber nachzudenken, ob man das nicht verbessern könne.

 

Frau Walter erklärt, dass man NKF als Buchungssystem eingeführt habe und gehofft habe, dass sich dies relativ schnell weiterentwickeln würde und man die im Anhang aufgeführten Ziele und Kennzahlen sich integrativ in diesen Haushalt mit einbinden ließe. Das sei aber nicht so einfach. Es bestünde das Ziel, einen wirkungsorientierten Haushalt einzuführen.   

Sie könne nachvollziehen, dass die Darstellung nicht sehr aussagekräftig sei. Man erfülle damit die formellen Anforderungen, die der NKF-Haushalt habe. Das gehe bereits über die Mindestanforderungen hinaus. Eine Beratung auf Produktebene sei nicht Gegenstand der Musterlösung, die man eingekauft habe und sei auch technisch nicht leistbar. Man komme nicht umhin, zu hoffen, dass diese Verwaltung mit allen Mitarbeitern und der Unterstützung der Ausschussmitglieder irgendwann einmal in der Lage sei, das weiterzuentwickeln Das sei aus eigener Kraft im Moment nicht leistbar. Sie bäte um Verständnis.

 

 

Es folgt eine intensive Diskussion folgender Teilpläne:

 

1.31.10 Interne Dienste 55

 

1.31.11 Grundversorgung / Leistungen nach dem XII SGB

 

1.31.12 Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II

 

1.31.13 Leistungen für Asylbewerber

 

1.31.15 Soziale Einrichtungen

 

Auf die Nachfrage von Herrn Reinhardt wird wie folgt Stellung genommen:

 

Bei der unter der Nr.6 auf Seite 87 aufgeführten Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen lässt sich die Differenz des vorläufigen Ergebnisses aus 2010 in Höhe von 17.033 € zu den geplanten Erträgen der Folgejahre in Höhe von 1.000  € durch eine einmalige Versicherungsleistung in Höhe von 16.950 € an den BSH im Jahre 2010 erklären. Für die Haushaltsplanung bleiben diese einmaligen nicht kalkulierbaren Erträge aber unberücksichtigt. 

 

1.31.21 Leistungen nach SGB IX

 

1.31.22 Leistungen für Schwerbehinderte

 

1.31.31 Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspflege

 

1.31.43 Betreuungsleistungen

 

1.31.51 Sonstige soziale Leistungen

 

1.41.21 Pharmazeutisch- technische Lehranstalt

 

1.41.40 Gesundheitswesen

 

1.51.13 Projekte soziale Stadt Hagen

 

 

Frau Priester-Büdenbender lässt über den vorgeschlagenen Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

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Beschluss:

 

Der Sozialausschuss nimmt den Entwurf des Doppelhaushaltes 2012/2013 in erster Lesung zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

Mit Mehrheit beschlossen

 

Einstimmig abgelehnt

 

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

Ohne Beschlussfassung

 

Zur Kenntnis genommen

 

     

 

Dafür:

15

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  0