01.02.2012 - 9 Anfragen gemäß § 18 der Geschäftsordnung

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Wortprotokoll

Frau Buchholz  nimmt Bezug auf ihre Anfrage aus der letzten Sitzung bezüglich des neuen Personalausweises. Ihr sei bekannt gewesen, dass die Kosten für den neuen Personalausweis im Regelsatz berücksichtigt worden seien. Ihre Frage habe aber darauf gezielt, wie man damit umgehe, wenn Menschen wohnungslos seien und in der Beratungsstelle vorsprächen und keine Leistungen bezögen.  Diese Menschen hätten oft keinen gültigen oder gar keinen Personalausweis. Für die Beantragung von Leistungen benötigten sie einen Personalausweis. In der Vergangenheit habe die Beantragung eines vorläufigen Ausweises ausgereicht. Heute müsse man neben dem vorläufigen den endgültigen Ausweis gleich mit beantragen und bezahlen. Ihre Frage ziele darauf, ob es möglich sei, dass das Jobcenter oder das Sozialamt die Kosten dafür zumindest darlehensweise vorstrecke. Früher hätte es entsprechende Härtefallregelungen gegeben.

Sie bitte zu prüfen, ob es für den Sachbearbeiter einen Ermessensspielraum gebe, ein entsprechendes Darlehen zu gewähren. Außerdem bitte sie zu überprüfen, ob in der Praxis nicht ausnahmsweise nur der vorläufige Ausweis reichen könnte.

 

Herr Steuber weist darauf hin, dass diejenigen, die vor Ort an Recht und Gesetz gebunden seien und das Gesetz auszuführen hätten, das in Berlin gemacht würde, sollten jetzt Antworten auf diese Fragestellungen geben.

Er sähe natürlich den Lebenssachverhalt. Man müsse in einer solchen Situation eine Abstimmung mit der Ordnungsbehörde oder der Stelle, die den Ausweis verlangt, vornehmen. Er könne sich vorstellen, dass die Sachbearbeiter in solchen Fällen auch eine lebensnahe Entscheidung träfen. Man könne möglicherweise bei Bestehen eines Leistungsanspruches einen Vorschuss gewähren und diesen dann zu verrechnen. Eine solche Praxis werde in Ausnahmefällen praktiziert, könne aber nicht die Regel sein, da der Gesetzgeber ausdrücklich etwas anderes fixiert habe. Daher seien einmalige Beihilfen nicht möglich.

 

Frau Buchholz räumt ein, dass es sich um Einzelfälle handele. Sie hätte trotzdem gern eine verbindlichere Lösung, weil es zurzeit nur vom Wohlwollen des Sachbearbeiters abhänge.

 

Herr Steuber weist darauf hin, dass sich die Stadt und das Jobcenter regelmäßig mehrmals im Jahr auf der operativen Ebene träfen. Dort beschäftige man sich mit den Regelungen, die die Stadt für die Interpretation von gesetzlichen Bestimmungen erlassen müsse. Er nähme dieses Thema dorthin mit und man werde darüber diskutieren. 

 

Frau Buchholz bittet darum, über das Ergebnis der Gespräche im Ausschuss darüber zu berichten.

 

 

Frau Sauerwein fragt nach den Stromkosten für den Betrieb einer Heizungsanlage als Bestandteil der  Kosten der Unterkunft. Der Presse sei zu entnehmen gewesen, dass die Stadt Hagen Richtlinien dazu erarbeite. Wann sei mit diesen Regelungen zu rechnen. Die gesetzliche Regelung gälte ja bereits seit dem 01.01.2011.

 

Herr Steuber erklärt, dass  man diese Situation gegenüber dem Jobcenter klargestellt habe und in eine Regelung aufgenommen, dass es für die Zukunft so  zu handhaben sei.

Frau Sauerwein stellt fest, dass Kosten der Unterkunft Sache der Kommune sei. Sie habe in Erinnerung, dass Herr Fiedler geäußert habe, dass dazu Bearbeitungshinweise überarbeitet werde.

 

Frau Priester-Büdenbender schlägt vor, dass diese dem Protokoll  als Anlage beigefügt werden.

 

Herr Dr. Schmidt sagt zu, dass die entsprechende Anweisung zu Protokoll genommen werde.

 

Stellungnahme:

 

 

 

Herr Beuth erinnert daran, dass es im Sommer eine Anfrage zum Mietspiegel gegeben habe. Seinerzeit habe man gesagt, dass demnächst ein aktueller Mitspiegel erstellt werden solle. Er möchte wissen, wann damit zu rechnen sei.

 

Herr Dr. Schmidt glaubt zu wissen, dass im Moment aus Kostengründen keine Mitspiegel gemacht würden. Er werde diese Frage schriftlich beantworten.

 

Antwort: Der Gutachterausschuss der Stadt Hagen sei derzeit mit der Erstellung eines neuen qualifizierten Mietspiegels befasst. Es bestehe die Absicht, diesen Ende 2012 präsentieren zu können.

 

   

 

Frau Sauerwein nimmt Bezug auf das Sozialticket, das ja leider vom Rat der Stadt Hagen abgelehnt worden sei. Herr Oberbürgermeister Dehm habe in einem Zusammenhang erklärt, man würde das möglicherweise noch einmal überprüfen. Fände eine solche Überprüfung jetzt statt? Wie werte man die Erfahrungen der Nachbarstädte aus?

 

Herr Dr. Schmidt verspricht, die Anfrage an den Oberbürgermeister weiterzuleiten.  

 

Antwort:

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Anlagen