01.02.2012 - 9 Anfragen gemäß § 18 der Geschäftsordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Datum:
- Mi., 01.02.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Frau Buchholz nimmt Bezug auf ihre Anfrage aus der letzten
Sitzung bezüglich des neuen Personalausweises. Ihr sei bekannt gewesen, dass
die Kosten für den neuen Personalausweis im Regelsatz berücksichtigt worden
seien. Ihre Frage habe aber darauf gezielt, wie man damit umgehe, wenn Menschen
wohnungslos seien und in der Beratungsstelle vorsprächen und keine Leistungen bezögen. Diese Menschen hätten oft keinen gültigen
oder gar keinen Personalausweis. Für die Beantragung von Leistungen benötigten
sie einen Personalausweis. In der Vergangenheit habe die Beantragung eines
vorläufigen Ausweises ausgereicht. Heute müsse man neben dem vorläufigen den endgültigen
Ausweis gleich mit beantragen und bezahlen. Ihre Frage ziele darauf, ob es
möglich sei, dass das Jobcenter oder das Sozialamt die Kosten dafür zumindest
darlehensweise vorstrecke. Früher hätte es entsprechende Härtefallregelungen
gegeben.
Sie bitte zu prüfen, ob es für den Sachbearbeiter einen
Ermessensspielraum gebe, ein entsprechendes Darlehen zu gewähren. Außerdem
bitte sie zu überprüfen, ob in der Praxis nicht ausnahmsweise nur der
vorläufige Ausweis reichen könnte.
Herr Steuber weist darauf
hin, dass diejenigen, die vor Ort an Recht und Gesetz gebunden seien und das
Gesetz auszuführen hätten, das in Berlin gemacht würde, sollten jetzt Antworten
auf diese Fragestellungen geben.
Er sähe natürlich den Lebenssachverhalt. Man müsse in einer solchen
Situation eine Abstimmung mit der Ordnungsbehörde oder der Stelle, die den
Ausweis verlangt, vornehmen. Er könne sich vorstellen, dass die Sachbearbeiter
in solchen Fällen auch eine lebensnahe Entscheidung träfen. Man könne
möglicherweise bei Bestehen eines Leistungsanspruches einen Vorschuss gewähren
und diesen dann zu verrechnen. Eine solche Praxis werde in Ausnahmefällen
praktiziert, könne aber nicht die Regel sein, da der Gesetzgeber ausdrücklich
etwas anderes fixiert habe. Daher seien einmalige Beihilfen nicht möglich.
Frau Buchholz räumt ein,
dass es sich um Einzelfälle handele. Sie hätte trotzdem gern eine
verbindlichere Lösung, weil es zurzeit nur vom Wohlwollen des Sachbearbeiters abhänge.
Herr Steuber weist darauf
hin, dass sich die Stadt und das Jobcenter regelmäßig mehrmals im Jahr auf der
operativen Ebene träfen. Dort beschäftige man sich mit den Regelungen, die die
Stadt für die Interpretation von gesetzlichen Bestimmungen erlassen müsse. Er
nähme dieses Thema dorthin mit und man werde darüber diskutieren.
Frau Buchholz bittet
darum, über das Ergebnis der Gespräche im Ausschuss darüber zu berichten.
Frau Sauerwein fragt nach
den Stromkosten für den Betrieb einer Heizungsanlage als Bestandteil der Kosten der Unterkunft. Der Presse sei zu
entnehmen gewesen, dass die Stadt Hagen Richtlinien dazu erarbeite. Wann sei
mit diesen Regelungen zu rechnen. Die gesetzliche Regelung gälte ja bereits
seit dem 01.01.2011.
Herr Steuber erklärt,
dass man diese Situation gegenüber dem
Jobcenter klargestellt habe und in eine Regelung aufgenommen, dass es für die
Zukunft so zu handhaben sei.
Frau Sauerwein stellt
fest, dass Kosten der Unterkunft Sache der Kommune sei. Sie habe in Erinnerung,
dass Herr Fiedler geäußert habe, dass dazu Bearbeitungshinweise überarbeitet
werde.
Frau Priester-Büdenbender
schlägt vor, dass diese dem Protokoll
als Anlage beigefügt werden.
Herr Dr. Schmidt sagt zu,
dass die entsprechende Anweisung zu Protokoll genommen werde.
Stellungnahme:
Herr Beuth erinnert daran,
dass es im Sommer eine Anfrage zum Mietspiegel gegeben habe. Seinerzeit habe
man gesagt, dass demnächst ein aktueller Mitspiegel erstellt werden solle. Er
möchte wissen, wann damit zu rechnen sei.
Herr Dr. Schmidt glaubt zu
wissen, dass im Moment aus Kostengründen keine Mitspiegel gemacht würden. Er
werde diese Frage schriftlich beantworten.
Antwort: Der Gutachterausschuss der
Stadt Hagen sei derzeit mit der Erstellung eines neuen qualifizierten
Mietspiegels befasst. Es bestehe die Absicht, diesen Ende 2012 präsentieren zu
können.
Frau Sauerwein nimmt Bezug
auf das Sozialticket, das ja leider vom Rat der Stadt Hagen abgelehnt worden
sei. Herr Oberbürgermeister Dehm habe in einem Zusammenhang erklärt, man würde
das möglicherweise noch einmal überprüfen. Fände eine solche Überprüfung jetzt
statt? Wie werte man die Erfahrungen der Nachbarstädte aus?
Herr Dr. Schmidt
verspricht, die Anfrage an den Oberbürgermeister weiterzuleiten.
Antwort:
Anlagen
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