11.12.2012 - 7 Anmeldeverfahren Grundschulen zum Schuljahr 201...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Becker erläutert zu den in der Mitteilungsvorlage (s. Unterlagen zu TOP I.1.3) genannten Anmeldezahlen die kommunale Klassenrichtzahl, die nunmehr anzuwenden sei. Demnach ergibt die Gesamtzahl der angemeldeten Grundschüler geteilt durch 23 die maximale Anzahl der Klassen. Mehr dürfe die Stadt Hagen nicht einrichten. Herr Hermann fügt an, dass dies vor allem dann problematisch wird, wenn an einigen Schulen kleine Klassen gebildet werden. Dann müsse im Hinblick auf die Gesamtklassenzahl die Schülerschaft so verteilt werden, dass die Grenze nicht überschritten werde. Dies führe dazu, dass woanders große Klassen mit den maximal möglichen 29 Schülern entstehen müssten. Herr Dr. Fink führt dazu aus, dass dies seitens seiner Fraktion bereits beim Schulkompromiss sowie im Rahmen der hiesigen Schulentwicklungsplanung kritisch angemerkt worden sei. Zu diesem frühen Zeitpunkt hätte noch gestaltend eingegriffen werden können, was jetzt nicht mehr möglich sei. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Ausschuss nimmt die Anmeldezahlen zur Kenntnis.

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