08.11.2012 - 7 II. Änderung der Entgeltordnung für das Kunstqu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Kultur- und Weiterbildungsausschuss
- Datum:
- Do., 08.11.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB49 - Museen und Archive
- Bearbeitung:
- Ulrike Derksen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Asbeck möchte wissen, ob mit der Änderung der Entgeltordnung auch der Konflikt mit den Dauerkartenbesitzern bezüglich der Eintrittsentgelte für Sonderausstellungen gelöst wird, der Neufassung des Paragraphen sei das nicht zu entnehmen.
Herr Dr. Belgin berichtet, es habe eine Beschwerde eines Dauerkarteninhabers gegeben, dem das Wort Sonderausstellungen in der Entgeltordnung gefehlt habe. Aufgrund dessen habe man die Entgeltordnung dahingehend abgeändert, um zukünftig weiteren Problemen vorzubeugen. Das alles habe sehr viel Verwaltungskraft gebunden, obwohl es sich um eine verhältnismäßig kleine Angelegenheit gehandelt habe.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die II. Änderung zur Entgeltordnung für das Kunstquartier Hagen (Osthaus Museum Hagen und Emil Schumacher Museum) und den Hohenhof, wie sie als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen Nr. 0913/2012) vom 22.10.2012 ist. Die Änderungen treten rückwirkend zum 01. Juli 2012 in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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Anlagen
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