16.05.2012 - 6 Integrationskonzept für die Stadt Hagen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Goldbach erläutert den Auftrag und die Finanzierung dieses Konzeptes. Er verzichtet darauf, die 98 Einzelmaßnahmen vorzustellen und verweist auf den relevanten Punkt 7 des Konzepts, der sich mit den Handlungsempfehlungen befasst.

 

Bezüglich der Finanzierung hält er fest, man sei der Auffassung, dass die Maßnahmen, die örtlich umgesetzt werden können, durch die Ressourcen, die in den einzelnen Handlungsfeldern vorhanden sind, umgesetzt werden können und dafür keine zusätzlichen Ressourcen beansprucht werden müssen.

 

Herr Asbeck sieht ein Problem bei der Finanzierung des Integrationszentrums. Da die Förderrichtlinien noch nicht veröffentlicht seien, wisse man gar nicht, ob das Vorhaben sich realisieren lasse. Insofern erscheint ihm der Beschlussvorschlag ein wenig verfrüht.

Eine weitere Schwierigkeit sieht er darin, dass solche Fördermaßnahmen vom Land in der Vergangenheit zu Problemen geführt haben. Eine Maßnahme werde immer für einen gewissen Zeitraum eingerichtet, wenn sie dann beendet sei, blieben die Kosten für das Personal und die Einrichtung weiter bestehen, was man sich in dieser Haushaltssituation nicht leisten könne. Es müsse also darauf geachtet werden, eine solche Maßnahme auch auf Dauer kostenneutral zu halten.

 

Frau Bartscher bezieht sich auf den Punkt 4 des Beschlussvorschlages, sie regt an, zweimal im Jahr zu berichten und auch den KWA mit einzubeziehen.

 

Herr Dücker schlägt vor, der Bericht könne auch in den jährlichen Evaluationsbericht des Kulturbüros einfließen.

Im Übrigen teilt er die Bedenken von Herrn Asbeck und regt an, in Punkt 2 des Beschlussvorschlages folgende Formulierung aufzunehmen: „unter Vorbehalt der Kostenneutralität für den städtischen Haushalt sowie der strikten Einhaltung des Konnexitätsprinzips“.

 

Herr Goldbach kann die Vorbehalte entkräften, es gebe eine breite Übereinstimmung auf Landesebene, die zu einem nahezu einstimmigen Beschluss des Integrations- und Teilhabegesetzes geführt hat, in dem genau diese Förderung enthalten sei. Nach jetzigem Stand würden 57.300.- € per anno und zukünftig 170.000.- € vom Land fließen. Man benötige voraussichtlich 1,5 Stellen, die wahrscheinlich auch verwaltungsintern besetzt werden könnten. Unterm Strich werde der Zuschussbedarf sinken. Bei dem, was der Verwaltung vorgestellt worden ist, halte das Land das Konnexitätsprinzip ein.

Herr Goldbach sagt zu, dem Sozialausschuss und dem Integrationsrat zweimal pro Jahr und dem KWA einmal im Jahr zu berichten.

 

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Beschluss:

 

1.           Das vorliegende Integrationskonzept wird als Grundlage der Integrationsarbeit in Hagen beschlossen.

2.           Die Verwaltung wird – unter dem Vorbehalt der dauerhaften Kostenneutralität und dem Beibehalt des Konnexitätsprinzips für den städtischen Haushalt – beauftragt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt die RAA zu einem kommunalen Integrationszentrum umzuwandeln.

3.           Das künftige kommunale Integrationszentrum wird mit der Umsetzung der Maßnahmevorschläge in Kooperation mit den in der Integrationsarbeit engagierten Verbände und Vereine beauftragt.

4.           Über den Umsetzungsstand wird dem Integrationsrat und dem Sozialausschuss mindestens zweimal jährlich und dem Kultur- und Weiterbildungsausschuss einmal jährlich berichtet.

5.           Dieser Beschluss wird zum 31.12.2012 umgesetzt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1866&TOLFDNR=155882&selfaction=print