12.12.2012 - 9 Veräußerung der ev. Kindertageseinrichtungen Vo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Haack erläutert die Vorlage.

 

Herr Strüwer zieht das Fazit, dass der Investor der Kirchengemeinde das Grundstück abkaufe. Die Gemeinde nehme das Geld ein und anschließend werde der darauf stehende Kindergarten an einen anderen Träger vermietet. Das Land schiebe einer solcher Transaktion einen Riegel vor. Wenn das Land dort investiert habe, sei so etwas nicht möglich. Er würde gerne wissen, wer denn den Kindergarten seinerzeit finanziert habe. Sei das möglicherweise die Kommune gewesen?

 

Von Verwaltungsseite aus wird mitgeteilt, dass das seinerzeit durch die evangelische Kirche finanziert worden sei.

 

Herr Strüwer stellt fest, dass es jetzt eine Ausweitung von 4 auf 6 Gruppen gebe.

Davon würden weiterhin 50% von der Kommune gefördert. Er halte das für angemessen. Er möchte wissen, ob es die Investoren schon gebe.

 

Herr Dahme teilt mit, dass die GWG in Haspe und Herr Wabbel in Vorhalle die Investoren seien.

 

Auf die Frage von Frau Köppen, ob es für die Übernahme der Trägeranteile durch die Stadt eine zeitliche Begrenzung gebe, teilt Frau Haack mit, dass die Förderung für die Dauer von 2 Jahren vertraglich vereinbart sei.

 

Herr Steuber möchte wissen, was mit eventuell vorhandenen Rücklagen geschehe.

 

Frau Haack antwortet, dass vorhandene Rücklagen an den neuen Träger übertragen werden müssten. Sie müssten dann allerdings auch für die Einrichtung eingesetzt werden. In diesem Fall seien keine Rücklagen vorhanden.

 

Herr Strüwer stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

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Beschluss:

 

1.                 Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Veräußerung zur Kenntnis und stimmt dem Trägerwechsel zu.

2.                 Die Maßnahmen werden zum 1.08.2013 umgesetzt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

Mit Mehrheit beschlossen

 

Einstimmig abgelehnt

 

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

Ohne Beschlussfassung

 

Zur Kenntnis genommen

 

     

 

Dafür:

13

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  1

 

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