14.11.2012 - 7 Aktueller Stand Kindertageseinrichtungen- Nachf...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Goldbach erläutert die Hintergründe der Nachforderung von Elternbeiträgen. Er weist darauf hin, dass man bereits vor einem Jahr zu diesem Thema berichtet habe.

Es habe sich bei einer Überprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt rausgestellt, dass mit Einführung des KiBiz und Erlasses der Beitragssatzung für die Kitabeiträge sich ein Fehler durch die Verwaltung eingeschlichen habe. Es gehe dabei um die Berechnung der Beiträge im Übergang U-3 zu Ü-3. Das habe dazu geführt, dass man bei einer Beitragsrückrechnung im Zweifelsfall bis zu 9 Monaten bei Eltern nach erheben müsse. Im günstigsten Fall könne bis zu 3 Monaten erstattet werden. In 710 Fällen werde nachgefordert und in 52 Fällen erfolge eine Erstattung von Beiträgen.

Man beginne in den nächsten Tagen damit, die ersten Bescheide zu verschicken. Der Hintergrund sei, dass in diesen Fällen, die das Kindergartenjahr 2008/2009 beträfen, zum Ende diesen Jahres die Verjährung eintrete. Man rede insgesamt von einer Gesamtsumme in Höhe von rund 300.000 € für drei Kindergartenjahre, die die Stadt zusätzlich vereinnahmen könne. Man nehme die Rückforderungen ungern vor, habe aber rein rechtlich keine andere Wahl. Man habe einen Musterfall abgewartet, ob eine Rückforderung vorgenommen werden dürfe. Das Urteil des Verwaltungsgerichtes habe diese Frage bejaht. Es bestehe Einigkeit darüber, dass in allen Fällen großzügige Ratenzahlungen eingeräumt würden. Man habe als Haushaltsicherungskommune keine andere Möglichkeit, als diese Forderungen zu erheben und zu vereinnahmen.

 

Frau Debudaj berichtet, dass sie von betroffenen Eltern kontaktiert worden sei, die sehr verärgert über die Nachforderungen seien. Sie selbst sei auch betroffen.

 

Herr Strüwer kann das nachvollziehen. Die Eltern hätten darauf vertraut, dass die Bescheide korrekt seien. Er fragt, ob noch weitere Rechtsmittel möglich seien. Sei bei dem Präzedenzfall auch dieses Spektrum berücksichtigt worden, dass man möglicherweise in seinem Vertrauensschutz eingeschränkt worden sei?

 

Frau Versteeg-Schulte bejaht diese Frage. Sie habe das Urteil entsprechend datenschutzrechtlicher Vorgaben geschwärzt und  Frau Debudaj zur Verfügung gestellt.

Nichtsdestotrotz rechne sie mit weiteren rechtlichen Prüfungen seitens Klageeinreichungen durch betroffene Eltern.

 

Herr Strüwer berichtet, dass im Vorfeld auch im politischen Raum darüber gesprochen worden sei, wie man als Stadt mit dieser Situation umgehen könne. Seinerzeit sei gesagt worden, dass es angemessen sei, auf die Nachforderungen zu verzichten.

Man habe intern die Situation auch rechtlich geprüft. Da sei man wieder einmal zu dem Ergebnis gekommen, dass man als Nothaushaltsgemeinde gehalten sei, alle möglichen Einnahmen auch einzuziehen. Von daher habe man keinen Spielraum gehabt, auf die Rückforderungen zu verzichten.

 

Frau Debudaj äußert ihr Unverständnis darüber, dass die Eltern für die Fehler der Verwaltung geradestehen müssten. Das sei ungerecht und das sehe sie nicht ein.

 

Herr Strüwer weist noch einmal darauf hin, dass das letzte Jahr abgewartet worden sei. Dadurch sei der zeitliche Verzug noch einmal größer geworden.

 

Frau Klos-Eckermann möchte wissen, ob die Eltern über diesen Tatbestand

seinerzeit gleich informiert worden seien.

 

Herr Dr. Schmidt erklärt, dass die Eltern im letzten Jahr darüber informiert worden seien.

 

Frau Debudaj berichtet, dass sie die Information als Elternrat im letzten Jahr in mündlicher Form von der Kindergartenleitung bekommen habe. Die Eltern seien nicht darüber informiert worden.

 

Herr Strüwer bittet darum, das in der Verwaltung zu hinterfragen.

Er möchte außerdem wissen, ob die Bundesmittel von rund 700.000 €, die bis zum  30.11.2012 hätten beantragt werden müssen, in Gänze mit Projekten bestückt worden, die auch realisiert würden.

 

Diese Frage wird von Herrn Godlbach klar bejaht.

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