19.09.2012 - 7 Aktueller Stand Kindertageseinrichtungen

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Strüwer schlägt vor, die beiden folgenden Tagesordnungspunkte im Zusammenhang zu beraten.

 

Frau Versteeg-Schulte stellt den Stand des U-3-Ausbaus vor (siehe Anlage

zu TOP 7).

 

Herr Strüwer bittet Frau Versteeg-Schulte im Zusammenhang mit der Übersicht der Ausbaumaßnahmen auf besondere Probleme bei den konkreten Maßnahmen hinzuweisen, die sich in der Umsetzung befinden oder bei denen die Planung abgeschlossen ist. Gegebenenfalls sei ja in diesen Fällen politischer Nachdruck aus dem Jugendhilfeausschuss vonnöten.

 

Dieser Bitte kommt Frau Versteeg-Schulte nach.

 

Herr Dr. Schmidt ergänzt die Ausführungen.

 

Herr Feldhaus und Herr Dahme nehmen als Trägervertreter Stellung zu ihren Maß nahmen.  

 

Herr Dr. Schmidt führt aus, dass ein privater Investor bei Inanspruchnahme von Zuschüssen des Bundes und des Landes beim Bau eines Kindergartens durch niedrigere Mieterträge nach 20 Jahren eine Rendite zwischen 25.000 und 30.000 € erreicht habe.

Sollte er keine Zuschüsse in Anspruch nehmen, erreiche er eine Rendite von ca. 50.000 € nach 20 Jahren. Das sei kein großes Geschäft für private Investoren. Da müsse man auch willens sein, etwas für die Gemeinschaft zu tun.

 

Herr Goldbach weist darauf hin, dass bei den Renditeberechnungen jeweils der Einzelfall betrachtet werden müsse. Man setze sowohl auf private Investition als auch auf alle anderen Möglichkeiten. Problematisch seien die Grundstücke, die an den entsprechenden Stellen fehlten. Weiterhin spiele auch das Planungsrecht eine wichtige Rolle. Die ggf. notwendigen qualifizierten Bebauungsplanverfahren seinen sehr langwierig. Das könne einen Vorlauf von 1,5 Jahren haben. An der Stelle würde man sich wünschen, dass das schneller abgewickelt werden könne. Dort sei man noch in der verwaltungsinternen Prüfung.

 

Herr Strüwer macht deutlich, dass man über jeden privaten Investor, der bereit sei, dort tätig zu werden, froh sei.

 

Herr Goldbach führt zur Versorgungsquote aus, dass nicht – wie teilweise der Presse habe entnommen werden können - geplant sei, in jeder U-3-Gruppe 5 zusätzliche Plätze zu schaffen. Das halte man für nicht vertretbar. Man werde im Einzelfall schauen, ob es möglich sei, in Abstimmung mit der Einrichtung vorübergehend ein oder zwei zusätzliche Plätze anzubieten. Man gehe davon aus, dass man unter Berücksichtigung aller Möglichkeiten den Bedarf zum 01.08.2013 weitestgehend befriedigen könne. Man befürchte auch keine Regressansprüche, weil es im Bereich der Tagespflege noch ausreichend Reserveangebote gebe. Da der Bedarf in den Folgejahren steige, werde man den Ausbau vorantreiben müssen.

 

Frau Köppen fragt nach dem Stand der Diskussion bezüglich der Zusammenlegung von  Grundschulen und Kindergärten.  

 

Herr Dr. Schmidt führt aus, dass der Rat der Stadt für die  Stadtbezirke Haspe und Mitte  im Rahmen der Schulentwicklungsplanung beschlossen habe. Die Grundschulen Harkort und Boloh seien die beiden Schulen, die man zunächst ins Auge gefasst habe. 

 

Frau Debudaj macht deutlich, dass eine Versorgung von zusätzlichen Kindern im U-3-Bereich unverantwortlich sei, da das von 2 Erziehern / Erzieherinnen nicht zu stemmen sei.

 

Frau Klos-Eckermann stellt eine Frage zu der Vorlage. Man habe nun einen enormen Bedarf festgestellt. Es gebe seitens des Landesjugendamtes Bestrebungen, die Standards flexibler zu gestalten. Wenn sie höre, dass diese Bauverfahren sehr lange dauerten, frage sie sich, was man als Politik tun könne, um diese Verfahren zu beschleunigen.

 

Herr Dr. Schmidt berichtet, dass man dieses Thema im gestrigen Verwaltungsvorstand angesprochen habe.  Man sich darüber einig, dass in allen Fällen, in denen Planungsrecht betroffen sei, der kleinste gemeinsame Nenner gewählt werden solle. Das sei noch nicht entschieden. Im Rahmen ihrer Fraktionen könnten die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sicher Einfluss nehmen. Wichtige Entwicklungen sollten nicht blockiert werden.

 

Frau Klos-Eckermann erklärt, dass man sich als Politik deutlich positionieren müsse. Man erwarte von der Kommune, dass in diesen Fällen wirklich zeitnah gehandelt werde. Sie bitte die Verwaltung, darauf einzuwirken. 

 

Herr Dr. Schmidt berichtet aus der gestrigen Sitzung des Schulausschusses, in der beim Beschluss zu dieser Vorlage die Berücksichtigung der Belange der Funckeparkschule bei der Planung zusätzlich mit aufgenommen worden seien.   

 

Herr Reinke hätte sich zu den Grundstücksverkäufen im Zusammenhang mit der Funckeparkschule mehr Informationen gewünscht. Dort sei eine Zeichnung zum besseren Verständnis hilfreich gewesen.

 

Herr Goldbach erläutert, dass man bezüglich der Funckeparkschule die Prozesse etwas beschleunigen und parallel verlaufen lassen wolle. Es handle sich nicht um eine Planungsvorlage, sondern um eine Vorlage, die den Grundstücksverkauf einleiten solle, obwohl es das dazugehörige Planrecht dazu noch nicht gebe. Es gebe im Moment zwei Überlegungen, wie die Kindertagesstätte dort angesiedelt werden könne.

 

Frau Köppen hält die Aussage in der Vorlage zu vage formuliert, dass nach erster Einschätzung der Spielplatz erhalten werden könne.

 

Herr Dr. Schmidt macht deutlich, dass man andernfalls Geld zurückzahlen müsse. Daher könne man auch sagen, dass der Spielplatz erhalten bleiben müsse.

 

Herr Reinke weist darauf hin, dass er doch weiter Informationen zu den Flächen

bräuchte, um das Ganze abschließend beurteilen zu können.

 

Herr Strüwer schlägt vor, aufgrund der geführten Diskussion und dem Beschluss aus dem Schulausschuss den Beschlussvorschlag entsprechend  zu erweitern. Er liest den erweiterten Beschluss vor und stellt ihn zur Abstimmung.

 

Herr Dahme merkt an, dass für den Betrieb der Einrichtung auch ein Träger gefunden werden müsse, der bereit sei, die entsprechendenTrägeranteile aufzubringen.

Bestehe seitens der Stadt die Hoffnung, dass das problemlos über die Bühne gehe?

 

Herr Goldbach führt aus, dass es für  alle Projekte, die in der Projektphase seien, Trägerschaftsideen bzw. Trägerschaftsvereinbarungen. Bei den Projekten, die sich

in der Planungsphase befänden, gebe es die nicht. Er sei optimistisch, dass man entsprechende Träger finden werde. Auf die Frage von Herrn Strüwer nach den Trägeranteilen erklärt Herr Goldbach, dass man von den gesetzlichen Rahmenbedingungen der Finanzierung ausgehe.

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Anlagen