19.09.2012 - 4 Familienkarte
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 19.09.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Vorlage:
-
0488/2012 Familienkarte
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Petra Seifert
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Strüwer freut sich darüber, dass die Nutzung der Familienkarte nunmehr in greifbare Nähe rücke. Auf seine Frage, wie viele Angebote es in diesem Rahmen insgesamt gebe, wird mitgeteilt, dass es sich um 80 bis 90 Angebote handele. Er richtet seinen Dank an die Geschäftswelt für ihre Bereitschaft, sich einzubringen und familienfreundliche Angebote zu machen.
Eine Diskussion zu der Vorlage findet nicht statt.
Herr Strüwer stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschluss:
1. Familien mit Wohnsitz in Hagen und mindestens einem Kind unter 18 Jahren erhalten die Hagener Familienkarte.
2. Die Stadt Hagen gewährt bereits die in der Anlage aufgeführten
familienfreundlichen Vergünstigungen und bündelt diese zukünftig unter dem Signet der Familienkarte.
3. Hinzu kommt nun außerdem die Einräumung eines zehnprozentigen Rabatts beim Besuch von Veranstaltungen der Volkshochschule. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Änderung der Entgeltordnung der VHS als Beschlussvorlage zu erarbeiten.
4. Eine Anwendung der Familienkarte ist in der Regel nur gemeinsam und gleichzeitig durch mindestens ein (Groß-)Elternteil mit mindestens einem (Enkel-)Kind beim selben Anlass möglich. Ausnahmen hiervon bilden die Preisnachlässe für Kinder und Jugendliche.
5. Andere Sondertarife bzw. Ermäßigungen z. B. für Schüler/innen oder Inhaber/innen der Berechtigungskarte bleiben unberührt. Sie genießen jedoch in der Anwendung Vorrang vor der Familienkarte und können nicht mit dieser kombiniert werden.
