14.12.2004 - 10 Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhil...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Zusätze:
- Verfasser : Herr Dr. Brauers
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 14.12.2004
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Petra Seifert
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr
Steuber berichtet, dass bereits 87 % der Antrage gestellt worden sind. Die
Erfassung läuft an sieben Tagen der Woche und wäre ohne Samstagsarbeit nicht zu
bewältigen gewesen. Es werden in den
nächsten Tagen noch Vivento-Mitarbeiter eingestellt.
Es liegen
für den Fall der Fälle Notfallpläne bereit, so dass für alle
Arbeitslosengeld-II-berechtigten ab dem 3.1.2005 die zustehenden Zahlungen
gesichert sind.
Sicherheitsfragen
werden mit dem Polizeipräsidium abgesprochen.
Herr Kruska
fragt an, warum der Jugendhilfeausschuss zwar beraten, aber nicht informiert
werden soll und ob noch Mittelüberschüsse nicht verplant sind.
Herr Dr
Schmidt sagt ständige Informationen zu und erläutert, dass die angesprochenen
Mittel in die Budgetplanung einbezogen und nicht für die Personalausgaben der
ARGE gedacht sind. Die ARGE soll so preiswert wie möglich gestaltet werden.
Herr
Gebauer möchte wissen, ob es genug Fallmanager gibt und ob die freien Träger
involviert sind. Herr Steuber erläutert, dass zur Zeit niemand sagen kann, wie
viele Anspruchsberechtigte es geben wird. Die jetzige Startformation kann jeder
Zeit den Gegebenheiten angepasst werden.
Der
Fallmanager hat einen öffentlich-rechtlichen Auftrag zu erfüllen, aber für die
freien Träger besteht sicher die Möglichkeit, in Projekten mitzuarbeiten.
Herr
Strüwer stellt heraus, dass noch ungeklärte Punkte zwischen der Agentur für
Arbeit und der Stadt Hagen kurz vor der
Einigung stehen, so dass über den Antrag abgestimmt werden kann.
Beschluss:
1. Der Rat der
Stadt Hagen stimmt dem Abschluss des Vertrages über die Ausgestaltung einer
Arbeitsgemeinschaft gemäß § 44b SGB II zwischen der Bundesagentur für Arbeit,
vertreten durch die Agentur für Arbeit Hagen und der Stadt Hagen zu.
2. Die
Arbeitsgemeinschaft trägt den Namen "ARGE Hagen".
3. Der Rat nimmt
das in den Anlagen dargestellte Organisations-, Personal- und Finanztableau zur Kenntnis.
4. Der Rat
beauftragt die Verwaltung, die im Vertrag vorgesehenen Zuweisungen städtischer
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur ARGE Hagen in Abstimmung mit dem
Personalrat vorzunehmen.
5. Der Rat
benennt folgende Personen für die Trägerversammlung
1.
2.
3. Oberbürgermeister
Peter Demnitz, vertreten durch Herrn Dr. Schmidt
4. Gerd Steuber, Vertreter Herr Dr.
Brauers
5. Als Vertreter(in) des Personalrates:
Frau Flüshöh, Vertreter Herr Brandau
6. Der Rat
benennt als Vorsitzenden der Trägerversammlung ...
7. Der Rat
beauftragt die unter 5 (1 - 5) genannten Mitglieder der Trägerversammlung der
Benennung von ............................... zum Geschäftsführer der ARGE
Hagen für die Dauer von drei Jahren zuzustimmen.
8. Der Rat
benennt folgende 5 Personen und deren Vertreter für den Beirat ...
9. Der Rat
beauftragt die Verwaltung, im Sozialausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss
regelmäßig über den Fortgang in der ARGE Hagen zu berichten.
