25.04.2012 - 9 Mietobjekt Kindertageseinrichtung Tondernstr. 2...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Reinke formuliert zwei Fragen. Die erste Frage bezöge sich auf das Datum der Mietzeit, beginnend mit dem Übergabetag April 2013. Das Kindergartenjahr beginne ja bekanntlich erst am 01. August. Müsse dann für die vier Monate Miete gezahlt werden, obwohl die Einrichtung nicht genutzt werde? Die zweite Frage betreffe die Anpassung der Mietzahlung über 25 Jahre. Sei dieses Verfahren so üblich? Gebe es vergleichbare Verträge?

 

Frau Versteeg-Schulte antwortet, dass der Zeitpunkt April 2013 danach gewählt sei, was im Moment absehbar sei. Es sei wahrscheinlich, dass die Umbaumaßnahmen noch länger dauerten. April 2013 sei eine Zielgröße, um das auch rechnerisch darstellen zu können. Die auf Seite 3 aufgeführten Mietvereinbarungen seien Part der Liegenschaftsverwaltung.

 

Herr Strüwer bittet die Verwaltung, bezüglich der Ausgestaltung der Miete noch mal mit der Liegenschaftsverwaltung Kontakt aufzunehmen und zu klären, ob eine solche Vereinbarung mit den Mieterhöhungen üblich sei. Nach Möglichkeit solle ein Vergleich mit einer anderen Kita-Einrichtung erfolgen. Es sei auch wichtig, den Mietbeginn so auszurichten, dass der Mietzins für ungenutzte Zeit möglichst gering sei. Da sollten entsprechende Vereinbarungen mit dem Vermieter getroffen werden.

 

Herr Steuber ist der Meinung, dass man das auf sich zukommen lassen solle. Man wisse ja, dass man in diesem Jahr 300 Kinder nicht habe aufnehmen können, für die nachgefragt worden sei. Ein paar Monate könnten für Eltern, die einen Platz suchten, recht relevant sein.  Für die Verwaltung sei positiv, dass das zuständige Ministerium mitgeteilt habe, dass auch bei unterjährigen Aufnahmen durchaus die Kindpauschalen gezahlt würden. Das sei wichtig, dass das auch anteilig passieren könne. Entscheidend sei hier gewesen, dass man sich mit dem Mietzins unterhalb des Durchführungsgesetzes zum KiBiz bewege. Von daher sei das mit der Re-Finanzierung akzeptabel in der Höhe.

 

Frau Haack ergänzt die Ausführungen von Herrn Steuber.

Wenn die Einrichtung früher fertig werde, müssten die Bestandskinder die Einrichtung für die Zeit des Umbaus verlassen. In der Zwischenzeit müsse man ein Provisorium finanzieren. Je schneller die Einrichtung fertig sei, umso besser sei das. Der Mietvertrag bezöge sich natürlich auf die ganze Einrichtung. Selbst wenn man die Kinder erst im April aufnähme, würden diese Plätze für das gesamte zurückliegende Jahr refinanziert.

 

Herr Strüwer erklärt, dass ihn die Ausführungen von Frau Haack überzeugen.

 

Herr Reinke macht deutlich, dass er nach den Informationen davon ausgegangen sei, dass die Einrichtung bereits in diesem Jahr fertig werde. Daher sei er von dem genannten Termin überrascht gewesen.

 

Herr Srüwer ist der Meinung, dass man vor dem Hintergrund der Ausführungen zu einer Entscheidung kommen könne und stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

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Beschluss:

 

Mit der ha.ge.we. Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH, Neumarktstr. 1a/1b, 58095 Hagen, wird ein Mietvertrag im Rahmen des in der Begründung dargestellten Angebotes über die Anmietung der erweiterten Kindertageseinrichtung Tondernstr. 22/24 geschlossen.

 

Dieser Beschluss wird bis zum 30.06.2012 umgesetzt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

Mit Mehrheit beschlossen

 

Einstimmig abgelehnt

 

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

Ohne Beschlussfassung

 

Zur Kenntnis genommen

 

     

 

Dafür:

11

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  0