25.04.2012 - 8 Aktueller Stand Kindertageseinrichtungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 25.04.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Frau Haack berichtet zum aktuellen Stand der Kindertageseinrichtungen.
Zum Thema Inklusion teilt sei mit, dass sich die Träger verständigt hätten, für Hagen für den Kita-Bereich ein gemeinsames Konzept zu entwickeln. Nach der Sommerpause würde dem Ausschuss ein erstes Praxis-Entwicklungs-Konzept von der Träger-Arbeitsgruppe zur Diskussion vorgelegt.
Herr Strüwer erinnert daran, dass im Ausschuss darüber beraten worden sei, ob es Sinn mache, bestimmte Schwerpunkte für inklusives Arbeiten in einzelnen Kindertageseinrichtungen zu praktizieren. Es gehe darum, Kinder mit Handicap in einem Kindergarten zusammenzufassen, um sie optimal fördern zu können.
Frau Haack erwidert, dass es genau darum gehen werde. Die Überlegung sei die, in jedem Stadtbezirk einen therapeutischen Kindergarten einzurichten.
Anschließend stellt Frau Haack den aktuellen Stand zum U-3-Ausbau vor (siehe Anlage zu TOP 8).
Herr Dr. Schmidt ergänzt die Ausführungen und erklärt, dass man davon überzeugt sei, dass nicht alle Mittel im Schulbereich abflössen. Man hoffe daher, dass man die Kita-Mittel erhöhen könne. Das werde im Moment diskutiert. Es gebe eine vorläufige Auffassung der Verwaltung, die dem Schulausschuss unterbreitet werde.
Herr Strüwer weist darauf hin, dass die Platzgarantie ab 01.08.2013 gelte.
Herr Dr. Schmidt macht darauf aufmerksam, dass man dabei sei, Partner zu gewinnen, die in den Invest gingen. Die Summe der geschätzten Kosten von 10.750.000 könne man allein nicht stemmen.
Herr Strüwer möchte wissen, ob es bei der Suche nur um Investoren gehe oder um eine mögliche Kombination von Investor und möglicher Träger.
Herr Dr. Schmidt antwortet, dass beides denkbar sei.
Herr Strüwer macht deutlich, dass es auch entscheidend sei, wie sich die Tagespflege entwickele. Möglicherweise müsse man die Rahmenbedingungen nachbessern, um mehr Familien auch in dem Bereich Möglichkeiten zu eröffnen.
Herr Dr. Schmidt informiert den Ausschuss darüber, dass man die Kindertagesstätte Eschenweg gerade mit K-2-Mitteln frisch restauriert habe. Nun sei festgestellt worden, dass dieser auf einer bis dahin nicht bekannten Deponie gebaut worden sei. Man habe dort bei Luftmessungen einen erheblichen Eintrag in die Luft von einem Stoff festgestellt, der aus dem Reinigungsbereich bekannt sei. Man habe auch Messungen im Kindertagesbereich vorgenommen, die bestätigten, dass der Betrieb gefahrlos weiterbetrieben werden könne. Man habe vor, einen Neubau an das Gebäude zu setzen. Das bedeute, dass man dabei die Altlast angreife. Man habe in den letzten Wochen mit den Gutachtern beraten und neu gemessen und sei heute Morgen zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass man einen dauerhaften Betrieb dort nur mit technischen Maßnahmen gewährleisten könne. Von Seiten der Eltern werde ein Dauerbetrieb wahrscheinlich nicht toleriert. Das habe eine Verlagerung von 75 bis 80 Kindern zur Folge. Der Neubau müsse an anderer Stelle erfolgen. Es sei eine Herausforderung, die Planungen dahingehend umzustellen. Die Fraktionen seien vor Ostern schriftlich informiert worden. Die Messdaten würden dem Protokoll als Anlage beigefügt. Der Übergang bezüglich der Unterbringung der Kinder sei gewährleistet.
Frau Helling möchte wissen, ob dort vor Errichtung des Gebäudes nie Messungen durchgeführt worden seien.
Herr Dr. Schmidt erklärt, dass das vor 40 Jahren noch nicht üblich gewesen sei.
Herr Strüwer bittet, auf das Thema Tagespflege zurückzukommen.
Herr Steuber macht deutlich, dass die Tagespflege in der Kindertagesbetreuung für die Verwaltung ein gleichwertiges Standbein sei. Das gelte nicht nur für die gesetzlichen Bestimmungen, sondern auch im Hinblick auf die qualitativen Angebote in Hagen. Man versuche seit einigen Jahren zusammen mit Trägern, dieses Angebot in Hagen zu stärken. Zurzeit gebe es 155 Tagesmütter die 218 Tagespflegekinder betreuten. . Es gebe aber 48 Tagesmütter, die kein Kind betreuten. Die Nachfrage sei zu gering. Das zeige, dass man in der Bevölkerung dafür werben müsse, dass Tagespflege ein adäquates Angebot sei. Das werde im nächsten Jahr noch an Wichtigkeit zunehmen, je mehr U-3-Plätze fehlen würden. Man habe neben vielen anderen Aktionen Flyer und Broschüren herausgegeben. Einige davon seien heute zur Ansicht auf den Tischen verteilt worden. Es werde demnächst einen konzeptionellen Entwurf geben, an dem die Fachverwaltung gemeinsam mit den freien Trägern arbeite. Müsse man darüber hinaus noch ein professionelleres Standbein in Form von Profi-Pflegestellen.einfügen? Gegebenenfalls müsse man sich auch noch einmal mit der Frage beschäftigen, ob die Entlohnung für Tagesmütter zu niedrig sei. Der Betrag von 4 Euro in Hagen sei sicher noch erweiterungsfähig.
Frau Versteeg-Schulte fügt hinzu, dass derzeit ein Rückzugsverhalten von Tagesmüttern zu erkennen sei. Das bedürfe noch einer eingehenden Betrachtung. Im Juni solle dem Ausschuss ein entsprechendes Konzept vorgelegt werden.
Herr Koslowski bestätigt die Ausführungen aus Sicht des Trägers. Er gehe davon aus, dass es möglich sei, das Angebot für beide Seiten attraktiver zu gestalten.
Herr Dr. Brauers berichtet, dass in Hagen derzeit die Gemeindeprüfungsanstalt tätig sei. Diese würden auf Bitte der Stadt Hagen die Einflussmöglichkeiten dahingehend überprüfen, dass die Stundensätze in den verschiedenen Kommunen und die damit erzielten Erfolge verglichen würden.
Herr Strüwer möchte wissen, ob den Eltern bei der Entscheidung für die Betreuung durch eine Tagesmutter der gleiche zeitliche Anteil bei gleichen finanziellen Bedingungen wie in der Kindertagesstätte garantiert werden könne.
Diese Frage wird von Frau Versteeg-Schulte bejaht. Gerade diese individuelle Gestaltung werde von der Form der Tagespflege geboten.
Herr Strüwer macht deutlich, dass die Eltern, für die die Tagespflege nicht in Frage käme, in dem Fall keinen Rechtsanspruch geltend machen könnten, weil man ihnen ein adäquates Angebot unterbreitet habe.
Herr Steuber betont, dass beide Angebotsformen gleichwertig nach dem Gesetz seien.
Anlagen
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