14.03.2012 - 8 Das Bundeskinderschutzgesetz
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 14.03.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Steuber erläutert das Bundeskinderschutzgesetz (siehe Anlage zu TOP 8).
Herr Koslowski fragt, ob es von Seiten der Stadt bereits Überlegungen zu dem Vertrag bezüglich der Finanzierung der Hebamme gebe, da dieser befristet seien und auch bald auslaufe.
Herr Steuber äußert, dass er nicht davon ausgehe, dass man aufgrund der aktuellen Entwicklung in Kürze mit Landeszuschüssen rechnen könne. Daher sähe er nur die Möglichkeit, dass die Kommune die vertragliche Vereinbarung, die bis zum 31.05.2012 laufe, verlängere. Dafür sei der Fachbereich Gesundheit zuständig. Zu diesem Thema seien bereits erste Gespräche geführt worden.
Frau Brkowski fragt nach der Anbindung der beratenden Fachkraft.
Herr Steuber erklärt, dass diese nicht zwingend
bei der Stadt angesiedelt sein müsse.
Herr Strüwer bedankt sich bei Herrn Steuber für seine Ausführungen. Man werde neue Handlungsrahmen abstecken müssen und schauen, welche finanziellen und personellen Notwendigkeiten sich abzeichneten.
Herr Losch möchte wissen, ob es zukünftig eine zentrale Anlaufstelle bei der Stadt für die Fachberatung geben werde.
Herr Steuber berichtet, dass man eine kleine Arbeitsgruppe zu der Umsetzung dieses Gesetzes gebildet habe. Man habe ein Papier in den Verwaltungsvorstand gegeben, der sich in erster Lesung bereits damit beschäftigt habe. Daraus habe man weitergehende Aufträge erhalten. Nach ihrer Auffassung müsste es wie in vielen anderen Städten auch eine Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Themas Kinderschutz in Hagen geben. Dort müsse der Prozess der Umsetzung dieser Beratungsanfragen und koordiniert werden. Weiterhin müsste dort die Umsetzung der frühen Hilfen gestaltet werden. Man sei sich darüber einig, dass das nicht zusätzlich von der Abteilung „Erziehungshilfen“ geleistet werden könne.
Herr Goebels ergänzt die Ausführungen.
Herr Reinke bedankt sich bei Herrn Steuber für dessen Vortrag. Man habe in Hagen schon einiges an Arbeit geleistet. Mit diesem Gesetz habe man die Grundlage, Dinge zu organisieren. Dem Vortrag sei zu entnehmen gewesen, dass Kinder und Jugendliche Anspruch auf Beratung hätten. In diesem Zusammenhang sei ihm die Kinderschutzambulanz eingefallen, die sich ja auch seit Herbst letzten Jahres sich selbst öffne für Selbstmelder. Man habe ja gehört, dass die finanzielle Ausstattung der Kinderschutzambulanz nicht ausreichend sei. Könne man daraus den Anspruch auf eine weitere finanzielle Ausstattung der Kinderschutzambulanz ableiten? Diese Frage wolle er als Anregung mit auf den Weg geben.
Herr Goebels macht deutlich, dass bei der Kinderschutzambulanz die Diagnostik im Vordergrund stünde. Dort müssten immer die Personensorgeberechtigten ihr Einverständnis erteilen. Er halte es für sinnvoll, sich mit den Beratungsstellen in Hagen darüber abzustimmen, wie man damit umgehe und ob daraus ein entsprechendes Angebot entstehen könne.
Herr Steuber verweist auf § 8 Abs. 3 Bundeskinderschutzgesetz, in dem geregelt sei, dass Kinder und Jugendliche Anspruch auf Beratung hätten ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten, wenn die Beratung aufgrund einer Not- und Konfliktlage erforderlich sei, solange durch die Mitteilung an den Personensorgeberechtigten der Beratungszweck vereitelt würde. Das sei in jedem Fall ein Abwägungsprozess.
Herr Strüwer stellt fest, dass durch das Gesetz neue Anforderungen auf die Kommunen zukämen. An vielen Stellen sei man bereits mit der Thematik befasst. Hier werde gefordert, noch einmal konzentrierter die unterschiedlichen Dienste zusammenzuführen, um ein vernünftiges Konzept auf die Beine zu stellen. Mit dieser Thematik werde sich der Jugendhilfeausschuss auch zukünftig beschäftigen.
