08.02.2012 - 5 Aktueller Stand Kindertageseinrichtungen- Perso...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Strüwer merkt  an, dass er die Verwaltung gebeten habe, etwas zu der personellen Situation in den Kindertageseinrichtungen zu sagen. Man werde aus der Öffentlichkeit  heraus immer wieder darauf angesprochen, dass es eine hohe Fluktuation in den einzelnen städtischen Kindertageseinrichtungen gebe, was für die erzieherische Arbeit nicht günstig sei. Er bittet um eine Darstellung, wie die aktuelle Situation sei und was man möglicherweise daran ändern könne. 

 

Frau Versteeg-Schulte berichtet über den aktuellen Stand der Kindertageseinrichtungen (siehe  Anlage 2 zu TOP 5).

 

Sie stellt zunächst die Personalsituation vor.

 

Herr Strüwer stellt fest, dass eine hohe Zahl von Mitarbeitern/innen befristet tätig sei.

Er fragt, ob man nicht  angesichts der aktuellen Entwicklung in Fragen der Befristung nicht eventuell eine Neubewertung vornehmen müsse.

 

Herr Dr. Schmidt bestätigt, dass man sich nicht nur in Fragen der Befristung, sondern auch in Hinblick auf die tarifliche Eingruppierung neu orientieren müsse. Es habe deutliche Hinweise der Mitarbeiter und der Gewerkschaft gegeben, dass andere Einstufungen und weitere betriebliche Regelungen im Gesundheitsschutz und in der Weiterbildung notwendig seien.

Er weist auf das Instrument des Stellenplans hin. Es bestehe die Möglichkeit seitens des Ausschusses, Vorschläge hinsichtlich der Änderung der Befristungen vorzunehmen.

 

Herr Strüwer macht deutlich, dass den Mitgliedern des Rates Grundlagen an die Hand gegeben werden müssten, Neubewertungen vorzunehmen.

 

Frau Burghardt möchte wissen, ob es Praxis sei, dass befristete Verträge, die über zwei Jahre abgeschlossen würden, grundsätzlich nicht in unbefristete Verträge umgewandelt würden, obwohl der Bedarf bestehe.

 

Herr Dr. Schmidt erwidert, dass man bestimmte Erfahrungen mit Gerichtsurteilen habe,

die befristete Verträge sehr deutlich entfristet hätten, wenn man nicht formelle und formale  Regularien eingehalten habe. Die ganze Problematik sei im Moment im Wandel, da es neuere  EU-bestimmte Regularien gebe, die eine Befristung erleichterten, was aus Sicht der Arbeitnehmer nachteilig zu bewerten sei.  

In der Praxis entfalle der Sachgrund der Befristung aus Gründen des Bedarfs. Da gebe er Herrn Strüwer recht. Es gebe allerdings auch den Wunsch der Mitarbeiter/innen nach einer Befristung aus persönlichen Gründen.

 

Frau Klos-Eckermann möchte wissen, wie das  Verhältnis im Zusammenhang mit den Befristungen bei der Stadt, den freien Trägern und den kirchlichen Trägern aussehe. Seien die übrigen Träger von Kindertageseinrichtungen in der gleichen Situation, dass sie ca. ein Viertel des Personals nur befristet einstellten?

 

Herr Dahme antwortet, dass es sich bei der evangelischen Kirche um eine ähnliche Größenordnung handele.

Herr Schurgacz erklärt aus Sicht der katholischen Kirche, dass es auch dort Einstellungen mit Befristung aus verschiedensten Gründen gebe. Die Zahlen seien etwas niedriger als die bei der Stadt. Man habe das Problem, dass man kaum geeignetes Fachpersonal finde. Er bittet, den Appell an die Öffentlichkeit zu tragen, dass junge Menschen den Beruf des Erziehers/in ergriffen. Für viele junge Menschen schließe sich danach ein Studium an. Dadurch fielen fast ein Drittel der Beschäftigten weg. Es müsse nachgebessert werden in Form einer tätigkeitsgerechten Vergütung.

 

Frau Burghardt schlägt vor, dass man sich als Jugendhilfeausschuss dahingehend positioniere, dass viele der befristeten Stelle entfielen und in unbefristete umgewandelt würden. Dann habe man auch bessere Möglichkeiten, auf Dauer gutes Personal zu beschäftigen. Es mache keinen Sinn, gute Leute gehen zu lassen. Man wolle doch, dass die Kinder kontinuierlich Bezugspersonen hätten. Da brauche man ein Stück Verlässlichkeit. Sie bittet Herrn Strüwer, parteiübergreifend tätig zu werden.

 

Herr Strüwer weist darauf hin, dass er diesen Punkt auf die Tagesordnung habe setzen lassen. Die Frage stelle sich nun, wie man damit umgehe. Man könne sicher nicht gleich heute aus dem Stehgreif etwas dazu sagen. Die heutige Diskussion sei der erste Aufschlag und man werde dieses Thema in den nächsten Wochen mit der Verwaltung intensivieren müssen, um dann zu besseren und praktikableren Lösungen zu kommen.

 

Herr Steuber berichtet, dass man mit einzelnen Elternräten regen Schriftverkehr habe. 

Der Vorwurf werde des Öfteren gemacht, dass die Fluktuation zu hoch sei und zu Störungen führe. Das könne man nachvollziehen. Hintergrund dieser Regelungen sei das Arbeitsrecht. Er könne sich vorstellen, dass man einen Springerpool habe. Dann hätten diese Mitarbeiter wenigstens eine unbefristete Beschäftigung. Damit sei die Bezirksregierung bisher nicht einverstanden gewesen. Man sei froh, dass man als Nothaushaltskommune überhaupt wieder Einstellungen vornehmen dürfe.

 

Herr Strüwer schlägt vor, den Punkt  Anmeldeverfahren 2012 / 2013 vorzuziehen.

 

Frau Haack berichtet über das Anmeldeverfahren (siehe Anlage 2 zu TOP 5).

Sie weist darauf hin, dass es sich um vorläufige Zahlen handelt, da man sich noch mitten im Verfahren befinde.

Was die 138 nicht versorgten Kinder angehe, werde man den Weg gehen, dass man die Gruppen mit zwei Kindern überbelege. Zwei Kinder pro Gruppe seien gestattet.  

Die hohe Zahl der Versorgungsquote in Höhe von 98 % bei den 3 – 6 – Jährigen und

99 % bei der Tagespflege erstaune sicher ein wenig. Es sei verwirrend, aber das liege an dem Stichtag. Im KiBiZ würden alle Kinder, die zwischen August und November geboren seien,  als 3 – Jährigen gelten, obwohl sie rein von der Geburtenstatistik erst

2 Jahre alt seien. Daraus resultiere die hohe Prozentzahl bei der Versorgungsquote von 98 %. Eigentlich müsste man die drei Monate rausrechnen, um ein ungefälschtes Ergebnis zu haben. Man habe sich aber in der Vergangenheit darauf verständigt, bei dieser Darstellung zu bleiben.

 

Herr Strüwer stellt fest, dass sich die Situation im Vergleich zum Vorjahr drastisch verschärft habe. Im letzten Jahr hätten all die, die einen Kindergartenplatz benötigt hätten, einen bekommen. Jetzt habe man durch die veränderten Schuleingangsfristen die Situation, dass von 272 Plätzen 200 Plätze weiter belegt seien. Wenn man jetzt pro Gruppe zwei Kinder drauf sattele, um den Rechtsanspruch der Familien für die 3 – 6 – Jährigen zu realisieren, bedeute das, dass es räumlich möglich sein müsse. Sie das mit den anderen Trägern abgestimmt?

 

Frau Haack antwortet, dass man das in jedem Einzelfall prüfen müsse. Es sei sicher nicht in allen Einrichtungen möglich.

 

Auf die Frage nach den finanziellen Konsequenzen für die Träger bei einer Überbelegung der Gruppen von Herrn Losch, erklärt Herr Strüwer, dass die Träger mehr Geld bekämen.

 

Herr Steuber erläutert, dass zunächst die Jugendhilfeplanung zum Stichtag 31.03. des Jahres nach der Meldung zugrunde gelegt würde. Dann könne innerhalb eines bestimmten Korridores  davon abgewichen werden. Diese werde dann auch entsprechend mit  Kindpauschalen für die Träger vergütet.

 

Herr Strüwer stellt fest, dass man ja  finanzielle Möglichkeiten habe, an der einen oder anderen Stelle auch Ausweitungen vorzunehmen. Er fragt, ob diese Ausweitungen bereits bei dieser Berechnung zugrunde gelegt worden seien oder ob man möglicherweise noch zusätzliche Plätze durch zusätzliche Investitionen schaffen könne?

 

Frau Haack macht deutlich, dass man das Ganze ganz konsequent hintereinander aufgebaut habe, so dass alle Optionen bereits berücksichtigt seien.

 

Herr Strüwer schlägt vor, als nächsten Punkt den Ausbau U-3 und Investitionen

 2012 / 2013 vorzustellen.

 

Herr Steuber erläutert dazu, dass man seit kurzem die Zusage vom Landesjugendamt habe, dass Bundesmittel aus noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und Landesmittel für 2012 / 2013 auf alle Jugendämter verteilt würden. Das seien insgesamt 1,6 Millionen Euro, die Hagen erhalte. Für die Verwendung dieses Geldes gebe es bereits Planungen. Er verweist in diesem Zusammenhang auf Anlage 1 der ausgelegten Tischvorlage (siehe Anlage 1 zu TOP 5). Man wolle diese Bundes- und Landesmittel für Umbau- und Ausbaumaßnahmen der freien Träger verwenden, wie sie der Tischvorlage zu entnehmen seien.

Der Umbau- und Ausbau der kommunalen Einrichtungen solle ausschließlich über die Bildungspauschale finanziert werden. Auch diese seien der Tischvorlage unter Anlage 2 zu entnehmen.

 

Frau Haack ergänzt die Ausführungen. (siehe Anlage 2 zu TOP 5).

 

Herr Strüwer stellt fest, dass der Rechtsanspruch im Moment für die 3 – 6 Jährigen gelte. Man habe zunächst im Verbund mit den Wohlfahrtsverbänden dafür zu sorgen, dass diese Plätze vorhanden seien. Es könne nur darum gehen, zusätzlich U-3 Plätze zu realisieren. Weiterhin zähle auch das Konnexitätsprinzip. Der Bund und das Land seien in der Pflicht.

 

Herr Dr. Schmidt macht deutlich, dass man hier und heute auch nicht näher ins Detail gehen wolle. Die drei Überschriften seien genannt. Er würde mit der Fachverwaltung in einer der nächsten Vorstandssitzungen entscheiden wollen, ob man dem Ausschuss in Richtung doch deutlich geringere Tagesmütterbetreuung einen Ausbau von 150 bis 250 U-3-Plätzen vorschlage. Die Bildungspauschale betrage jährlich ca. 6,5  bis 7 Millionen Euro. Diese sei von der Schulverwaltung und dem Kämmerer bereits verplant. Er werde sich jedoch dafür einsetzen, dass daraus ein größerer Betrag für den U-3-Ausbau eingesetzt werde. Er könne sich vorstellen, dass es sich um einen Betrag in der Größenordnung von 1,5 bis 2 Millionen Euro handeln könne. In der nächsten Sitzung könne er konkreteres dazu vorschlagen.

Er persönlich setze große Hoffnung in die Schulentwicklungsplanung. Dort müsse noch viel Überzeugungsarbeit geleistet werden. Man werde 2 - 4 Modelle in unterschiedlichen Stadtteilen bereisen. Weitere Investoren müssten geworben werden.

Er teile die Skepsis, dass man die 32 % Quote bis 2013 nicht erreiche.  

Durch den Stärkungspakt werde man in den nächsten Wochen und Monaten wieder drastische Spardiskussionen erleben. Er hoffe und gehe davon aus, dass der Oberbürgermeister da mitziehe, dass Kinder und Schule davon ausgenommen würden. 

 

Herr Losch fragt, warum die in Anlage 2 ausgewiesenen Baukosten für die Schaffung von jeweils 16 neuen U-3-Plätzen in der Martinstraße um 100 % höher lägen als beim Eschenweg.

 

Frau Versteeg-Schulte erklärt, dass die notwendigen Baumaßnahmen in der Martinstraße umfänglicher seien als im Eschenweg. Es müsse eine Verbindung zum Hauptgebäude hergestellt werden. Der Grund  liege in der Besonderheit des Gebäudes.

 

Frau Klos-Eckermann merkt an, dass ihr in der Anlage 1 aufgefallen sei, dass dort Kosten für die Kita Altenhagen  in Höhe von 172.000 € aufgeführt. In der letzten Sitzung sei versichert worden, dass hier von Seiten der Stadt an den Träger Hegemann keinerlei Zuschüsse gewährt werden müssten.

 

Herr Dr. Schmidt macht deutlich, dass man versichert habe, dass der Träger keine Betriebskostenzuschüsse seitens der Stadt bekäme. In diesem Fall bekäme aber der Investor Wabbel Mittel aus Bundesmitteln. Es handele sich um eine einmalige Investition.

 

Herr Strüwer kann die Anmerkung von Frau Klos-Eckermann nachvollziehen.  Man habe in der breit diskutierten Vorlage den Hinweis, dass für die vier dort genannten Investorenmodelle keine Investitionskosten anhängig seien, sondern von den privaten Investoren realisiert würden.

 

Frau Haack erklärt, dass man die Bauprojekte unterschiedlich betrachten müsse. Klar sei gewesen, dass es bei den Betriebskosten keine städtischen Zuschüsse gebe. Es stehe jedem Investor frei, Anträge auf Bundes- und Landesmittel zu stellen. Das habe nichts mit kommunalen Zuschüssen zu tun.

 

Herr Strüwer möchte im Hinblick auf die Anlage 1 und 2 wissen, welche Maßnahmen zögen bereits für das Kindergartenjahr 2012/2013. Seien die Plätze, die dann geschaffen würden, bereits bei dem Anmeldeverfahren berücksichtigt?

 

Herr Steuber antwortet, dass der Stand der Baumaßnahmen ganz unterschiedlich sei. Auf die Frage könne er keine konkrete Antwort geben. Wichtig sei nur, dass sie bis zum 30.06. beantragt sein müssten. Das sei die Terminvorgabe für die Vergabe der  Bundes- und Landesmittel.  

 

Frau Versteeg-Schulte ergänzt, dass man dabei sei, die vorliegenden Anträge zu bearbeiten und dann weiterzugeben. Darüber hinaus gebe man dann den Trägern die Information, dass sie mit dem Bau beginnen könnten. Die Bearbeitungsstände seien sehr unterschiedlich.

 

Herr Strüwer stellt fest, dass das von großer Bedeutung sei. Man habe 23 Projekte, die hier genannt worden seien. Man müsse darauf drängen, dass diejenigen, die in den Startlöchern stünden, tatkräftig unterstützt werden müssten.

 

Er gehe davon aus, dass man anhand einer übersichtlichen kurzen Vorlage die Thematik in der nächsten Sitzung erneut aufgreifen werde. 

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Anlagen