08.02.2012 - 5 Aktueller Stand Kindertageseinrichtungen- Perso...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 08.02.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Strüwer merkt an, dass er die Verwaltung gebeten habe,
etwas zu der personellen Situation in den Kindertageseinrichtungen zu sagen.
Man werde aus der Öffentlichkeit heraus immer
wieder darauf angesprochen, dass es eine hohe Fluktuation in den einzelnen
städtischen Kindertageseinrichtungen gebe, was für die erzieherische Arbeit
nicht günstig sei. Er bittet um eine Darstellung, wie die aktuelle Situation
sei und was man möglicherweise daran ändern könne.
Frau Versteeg-Schulte
berichtet über den aktuellen Stand der Kindertageseinrichtungen (siehe Anlage 2
zu TOP 5).
Sie stellt zunächst die Personalsituation vor.
Herr Strüwer stellt fest,
dass eine hohe Zahl von Mitarbeitern/innen befristet tätig sei.
Er fragt, ob man nicht angesichts
der aktuellen Entwicklung in Fragen der Befristung nicht eventuell eine
Neubewertung vornehmen müsse.
Herr Dr. Schmidt bestätigt,
dass man sich nicht nur in Fragen der Befristung, sondern auch in Hinblick auf
die tarifliche Eingruppierung neu orientieren müsse. Es habe deutliche Hinweise
der Mitarbeiter und der Gewerkschaft gegeben, dass andere Einstufungen und
weitere betriebliche Regelungen im Gesundheitsschutz und in der Weiterbildung
notwendig seien.
Er weist auf das Instrument des Stellenplans hin. Es bestehe die
Möglichkeit seitens des Ausschusses, Vorschläge hinsichtlich der Änderung der
Befristungen vorzunehmen.
Herr Strüwer macht
deutlich, dass den Mitgliedern des Rates Grundlagen an die Hand gegeben werden
müssten, Neubewertungen vorzunehmen.
Frau Burghardt möchte
wissen, ob es Praxis sei, dass befristete Verträge, die über zwei Jahre
abgeschlossen würden, grundsätzlich nicht in unbefristete Verträge umgewandelt
würden, obwohl der Bedarf bestehe.
Herr Dr. Schmidt erwidert,
dass man bestimmte Erfahrungen mit Gerichtsurteilen habe,
die befristete Verträge sehr deutlich entfristet hätten, wenn man nicht
formelle und formale Regularien
eingehalten habe. Die ganze Problematik sei im Moment im Wandel, da es
neuere EU-bestimmte Regularien gebe, die
eine Befristung erleichterten, was aus Sicht der Arbeitnehmer nachteilig zu bewerten
sei.
In der Praxis entfalle der Sachgrund der Befristung aus Gründen des
Bedarfs. Da gebe er Herrn Strüwer recht. Es gebe allerdings auch den Wunsch der
Mitarbeiter/innen nach einer Befristung aus persönlichen Gründen.
Frau Klos-Eckermann möchte
wissen, wie das Verhältnis im
Zusammenhang mit den Befristungen bei der Stadt, den freien Trägern und den
kirchlichen Trägern aussehe. Seien die übrigen Träger von
Kindertageseinrichtungen in der gleichen Situation, dass sie ca. ein Viertel
des Personals nur befristet einstellten?
Herr Dahme antwortet, dass
es sich bei der evangelischen Kirche um eine ähnliche Größenordnung handele.
Herr Schurgacz erklärt aus
Sicht der katholischen Kirche, dass es auch dort Einstellungen mit Befristung
aus verschiedensten Gründen gebe. Die Zahlen seien etwas niedriger als die bei
der Stadt. Man habe das Problem, dass man kaum geeignetes Fachpersonal finde.
Er bittet, den Appell an die Öffentlichkeit zu tragen, dass junge Menschen den
Beruf des Erziehers/in ergriffen. Für viele junge Menschen schließe sich danach
ein Studium an. Dadurch fielen fast ein Drittel der Beschäftigten weg. Es müsse
nachgebessert werden in Form einer tätigkeitsgerechten Vergütung.
Frau Burghardt schlägt
vor, dass man sich als Jugendhilfeausschuss dahingehend positioniere, dass
viele der befristeten Stelle entfielen und in unbefristete umgewandelt würden.
Dann habe man auch bessere Möglichkeiten, auf Dauer gutes Personal zu beschäftigen.
Es mache keinen Sinn, gute Leute gehen zu lassen. Man wolle doch, dass die
Kinder kontinuierlich Bezugspersonen hätten. Da brauche man ein Stück Verlässlichkeit.
Sie bittet Herrn Strüwer, parteiübergreifend tätig zu werden.
Herr Strüwer weist darauf
hin, dass er diesen Punkt auf die Tagesordnung habe setzen lassen. Die Frage
stelle sich nun, wie man damit umgehe. Man könne sicher nicht gleich heute aus
dem Stehgreif etwas dazu sagen. Die heutige Diskussion sei der erste Aufschlag
und man werde dieses Thema in den nächsten Wochen mit der Verwaltung intensivieren
müssen, um dann zu besseren und praktikableren Lösungen zu kommen.
Herr Steuber berichtet,
dass man mit einzelnen Elternräten regen Schriftverkehr habe.
Der Vorwurf werde des Öfteren gemacht, dass die Fluktuation zu hoch sei
und zu Störungen führe. Das könne man nachvollziehen. Hintergrund dieser
Regelungen sei das Arbeitsrecht. Er könne sich vorstellen, dass man einen
Springerpool habe. Dann hätten diese Mitarbeiter wenigstens eine unbefristete
Beschäftigung. Damit sei die Bezirksregierung bisher nicht einverstanden
gewesen. Man sei froh, dass man als Nothaushaltskommune überhaupt wieder
Einstellungen vornehmen dürfe.
Herr Strüwer schlägt vor,
den Punkt Anmeldeverfahren 2012 / 2013
vorzuziehen.
Frau Haack berichtet über
das Anmeldeverfahren (siehe Anlage 2 zu
TOP 5).
Sie weist darauf hin, dass es sich um vorläufige Zahlen handelt, da man
sich noch mitten im Verfahren befinde.
Was die 138 nicht versorgten Kinder angehe, werde man den Weg gehen, dass
man die Gruppen mit zwei Kindern überbelege. Zwei Kinder pro Gruppe seien
gestattet.
Die hohe Zahl der Versorgungsquote in Höhe von 98 % bei den 3 – 6
– Jährigen und
99 % bei der Tagespflege erstaune sicher ein wenig. Es sei verwirrend,
aber das liege an dem Stichtag. Im KiBiZ würden alle Kinder, die zwischen
August und November geboren seien, als 3
– Jährigen gelten, obwohl sie rein von der Geburtenstatistik erst
2 Jahre alt seien. Daraus resultiere die hohe Prozentzahl bei der
Versorgungsquote von 98 %. Eigentlich müsste man die drei Monate rausrechnen,
um ein ungefälschtes Ergebnis zu haben. Man habe sich aber in der Vergangenheit
darauf verständigt, bei dieser Darstellung zu bleiben.
Herr Strüwer stellt fest,
dass sich die Situation im Vergleich zum Vorjahr drastisch verschärft habe. Im
letzten Jahr hätten all die, die einen Kindergartenplatz benötigt hätten, einen
bekommen. Jetzt habe man durch die veränderten Schuleingangsfristen die Situation,
dass von 272 Plätzen 200 Plätze weiter belegt seien. Wenn man jetzt pro Gruppe
zwei Kinder drauf sattele, um den Rechtsanspruch der Familien für die 3 –
6 – Jährigen zu realisieren, bedeute das, dass es räumlich möglich sein
müsse. Sie das mit den anderen Trägern abgestimmt?
Frau Haack antwortet, dass
man das in jedem Einzelfall prüfen müsse. Es sei sicher nicht in allen Einrichtungen
möglich.
Auf die Frage nach den finanziellen Konsequenzen für die Träger bei einer
Überbelegung der Gruppen von Herrn Losch, erklärt Herr Strüwer,
dass die Träger mehr Geld bekämen.
Herr Steuber erläutert,
dass zunächst die Jugendhilfeplanung zum Stichtag 31.03. des Jahres nach der
Meldung zugrunde gelegt würde. Dann könne innerhalb eines bestimmten
Korridores davon abgewichen werden.
Diese werde dann auch entsprechend mit
Kindpauschalen für die Träger vergütet.
Herr Strüwer stellt fest,
dass man ja finanzielle Möglichkeiten
habe, an der einen oder anderen Stelle auch Ausweitungen vorzunehmen. Er fragt,
ob diese Ausweitungen bereits bei dieser Berechnung zugrunde gelegt worden
seien oder ob man möglicherweise noch zusätzliche Plätze durch zusätzliche
Investitionen schaffen könne?
Frau Haack macht deutlich,
dass man das Ganze ganz konsequent hintereinander aufgebaut habe, so dass alle
Optionen bereits berücksichtigt seien.
Herr Strüwer schlägt vor,
als nächsten Punkt den Ausbau U-3 und Investitionen
2012 / 2013 vorzustellen.
Herr Steuber erläutert
dazu, dass man seit kurzem die Zusage vom Landesjugendamt habe, dass
Bundesmittel aus noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und Landesmittel
für 2012 / 2013 auf alle Jugendämter verteilt würden. Das seien insgesamt 1,6
Millionen Euro, die Hagen erhalte. Für die Verwendung dieses Geldes gebe es bereits
Planungen. Er verweist in diesem Zusammenhang auf Anlage 1 der ausgelegten Tischvorlage
(siehe Anlage 1 zu TOP 5). Man wolle
diese Bundes- und Landesmittel für Umbau- und Ausbaumaßnahmen der freien Träger
verwenden, wie sie der Tischvorlage zu entnehmen seien.
Der Umbau- und Ausbau der kommunalen Einrichtungen solle ausschließlich
über die Bildungspauschale finanziert werden. Auch diese seien der Tischvorlage
unter Anlage 2 zu entnehmen.
Frau Haack ergänzt die
Ausführungen. (siehe Anlage 2 zu TOP 5).
Herr Strüwer stellt fest,
dass der Rechtsanspruch im Moment für die 3 – 6 Jährigen gelte. Man habe
zunächst im Verbund mit den Wohlfahrtsverbänden dafür zu sorgen, dass diese
Plätze vorhanden seien. Es könne nur darum gehen, zusätzlich U-3 Plätze zu realisieren.
Weiterhin zähle auch das Konnexitätsprinzip. Der Bund und das Land seien in der
Pflicht.
Herr Dr. Schmidt macht
deutlich, dass man hier und heute auch nicht näher ins Detail gehen wolle. Die
drei Überschriften seien genannt. Er würde mit der Fachverwaltung in einer der
nächsten Vorstandssitzungen entscheiden wollen, ob man dem Ausschuss in
Richtung doch deutlich geringere Tagesmütterbetreuung einen Ausbau von 150 bis
250 U-3-Plätzen vorschlage. Die Bildungspauschale betrage jährlich ca. 6,5 bis 7 Millionen Euro. Diese sei von der
Schulverwaltung und dem Kämmerer bereits verplant. Er werde sich jedoch dafür
einsetzen, dass daraus ein größerer Betrag für den U-3-Ausbau eingesetzt werde.
Er könne sich vorstellen, dass es sich um einen Betrag in der Größenordnung von
1,5 bis 2 Millionen Euro handeln könne. In der nächsten Sitzung könne er
konkreteres dazu vorschlagen.
Er persönlich setze große Hoffnung in die Schulentwicklungsplanung. Dort
müsse noch viel Überzeugungsarbeit geleistet werden. Man werde 2 - 4 Modelle in
unterschiedlichen Stadtteilen bereisen. Weitere Investoren müssten geworben
werden.
Er teile die Skepsis, dass man die 32 % Quote bis 2013 nicht erreiche.
Durch den Stärkungspakt werde man in den nächsten Wochen und Monaten
wieder drastische Spardiskussionen erleben. Er hoffe und gehe davon aus, dass
der Oberbürgermeister da mitziehe, dass Kinder und Schule davon ausgenommen würden.
Herr Losch fragt, warum
die in Anlage 2 ausgewiesenen Baukosten für die Schaffung von jeweils 16 neuen
U-3-Plätzen in der Martinstraße um 100 % höher lägen als beim Eschenweg.
Frau Versteeg-Schulte
erklärt, dass die notwendigen Baumaßnahmen in der Martinstraße umfänglicher
seien als im Eschenweg. Es müsse eine Verbindung zum Hauptgebäude hergestellt
werden. Der Grund liege in der
Besonderheit des Gebäudes.
Frau Klos-Eckermann merkt
an, dass ihr in der Anlage 1 aufgefallen sei, dass dort Kosten für die Kita
Altenhagen in Höhe von 172.000 €
aufgeführt. In der letzten Sitzung sei versichert worden, dass hier von Seiten
der Stadt an den Träger Hegemann keinerlei Zuschüsse gewährt werden müssten.
Herr Dr. Schmidt macht
deutlich, dass man versichert habe, dass der Träger keine Betriebskostenzuschüsse
seitens der Stadt bekäme. In diesem Fall bekäme aber der Investor Wabbel Mittel
aus Bundesmitteln. Es handele sich um eine einmalige Investition.
Herr Strüwer kann die
Anmerkung von Frau Klos-Eckermann nachvollziehen. Man habe in der breit diskutierten Vorlage
den Hinweis, dass für die vier dort genannten Investorenmodelle keine
Investitionskosten anhängig seien, sondern von den privaten Investoren
realisiert würden.
Frau Haack erklärt, dass
man die Bauprojekte unterschiedlich betrachten müsse. Klar sei gewesen, dass es
bei den Betriebskosten keine städtischen Zuschüsse gebe. Es stehe jedem
Investor frei, Anträge auf Bundes- und Landesmittel zu stellen. Das habe nichts
mit kommunalen Zuschüssen zu tun.
Herr Strüwer möchte im
Hinblick auf die Anlage 1 und 2 wissen, welche Maßnahmen zögen bereits für das
Kindergartenjahr 2012/2013. Seien die Plätze, die dann geschaffen würden,
bereits bei dem Anmeldeverfahren berücksichtigt?
Herr Steuber antwortet,
dass der Stand der Baumaßnahmen ganz unterschiedlich sei. Auf die Frage könne
er keine konkrete Antwort geben. Wichtig sei nur, dass sie bis zum 30.06.
beantragt sein müssten. Das sei die Terminvorgabe für die Vergabe der Bundes- und Landesmittel.
Frau Versteeg-Schulte
ergänzt, dass man dabei sei, die vorliegenden Anträge zu bearbeiten und dann
weiterzugeben. Darüber hinaus gebe man dann den Trägern die Information, dass
sie mit dem Bau beginnen könnten. Die Bearbeitungsstände seien sehr
unterschiedlich.
Herr Strüwer stellt fest,
dass das von großer Bedeutung sei. Man habe 23 Projekte, die hier genannt
worden seien. Man müsse darauf drängen, dass diejenigen, die in den
Startlöchern stünden, tatkräftig unterstützt werden müssten.
Er gehe davon aus, dass man anhand einer übersichtlichen kurzen Vorlage
die Thematik in der nächsten Sitzung erneut aufgreifen werde.
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