08.02.2012 - 2 Mitteilungen

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Wortprotokoll

Herr Goldbach weist im Zusammenhang mit dem vom Land geplanten neuen Übergangssystem Schule / Beruf auf die ausgelegte Mitteilung hin (siehe Anlage zu TOP 2).

 

Weiterhin teilt er mit, dass man die kommunale Stelle im regionalen Bildungsbüro neu habe besetzen können. Die Kollegin habe zuvor das Projekt Startbahn Zukunft koordiniert und begleitet.

 

Er freue sich, mitteilen zu können, dass die Eröffnung des Jugendzentrums Berchum  am kommenden Samstag in den Räumlichkeiten der evangelischen Kirchengemeinde stattfinde.

 

Herr Dr. Brauers berichtet zum Stand Bildung und Teilhabe. 

Bezüglich des Abflusses der Geldmittel gebe es allerdings noch Probleme. Die Quote der abgeflossenen Mittel liege in 2011 landesweit nur bei 25 %. Die Stadt Hagen liege bei 30 %.  Er sei jedoch optimistisch, dass die Mittel in 2012 weitgehend und  im Jahr 2013 vollständig abgeschöpft werden könnten. 

Die Schulsozialarbeit in Hagen sei gut angelaufen.

Man habe bisher ca. zwei Drittel der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen erreicht.

 

Herr Steuber informiert darüber, dass ab 01. Januar diesen Jahres das neue Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten sei. Er schlägt vor, an anderer Stelle vertiefender darüber zu diskutieren, was alles darin enthalten sei.

Er stellt die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes vor (siehe Anlage 2 zu TOP 2).

 

Zur Bewerbung als Modellkommune für das Projekt „Kommunale Präventionsketten“ habe man noch keine Rückmeldung erhalten.

 

Herr Strüwer bittet, den Punkt „Bundeskinderschutzgesetz“ in der nächsten oder übernächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses auf die Tagesordnung zu nehmen.

 

Herr Fischer berichtet, dass der Jugendring einen neuen Mitarbeiter habe. Herr Uwe Grabowski sei neuer Jugendbildungsreferent beim Jugendring mit einer halben Stelle.

Auch für das Jugendzentrum Quambusch habe man bereits ab 01. Januar einen neuen Mitarbeiter einstellen können.

Mit der Schulsozialarbeit sei man gemeinsam gestartet. Er habe gehört, dass es die Chance auf ein drittes Jahr gebe. Sei das richtig?

 

Herr Steuber antwortet, dass grundsätzlich gewissen Mittel für den Zeitraum 2011 bis 2013 zur Verfügung gestellt würden. Man habe bei der Einstellung der Schulsozialarbeiter 2-Jahres-Verträge vom 01.01.2012 bis 31.12.2013 gewählt. Dabei hätten die Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes zugrunde gelegt werden müssen, weil bei einem Zeitraum darüber hinaus ein Anspruch auf eine unbefristete Stelle bestanden hätte. Bei unterjähriger Fluktuation könne man jedoch auch über diesen Zeitraum 2013 hinausgehen.

 

Herr Dr. Brauers ergänzt,  dass das von Seiten des Ministeriums mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht akzeptiert würde. E sei eine ungeschickte Lösung, dass mit weniger Personal für einen längeren Zeitraum an den Start gehe. Wenn einzelne Arbeitsverträge, die erst im Laufe des Jahres 2012 begonnen hätten, ins Jahr 2014 hineinragten, werde das sicher toleriert.

 

Frau Burghardt macht die erfreuliche Mitteilung, dass der Kinderschutzbund für drei weitere Jahre als Mehrgenerationenhaus gefördert werde.

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Anlagen