21.03.2012 - 3.1 Bürgerantrag zur Änderung der Planung für den N...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Beschwerdeausschusses
- Datum:
- Mi., 21.03.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Elke Kramer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Dr. Bücker ruft den Bürgerantrag zur Beratung auf und erteilt zunächst der Antragstellerin
das Wort für eine ergänzende Stellungnahme.
Die Antragstellerin erklärt, dass sie Wert auf die Feststellung
lege, dass nicht nur die Bewohner(innen) der Dahlenkampstraße 7 hinter dem
Bürgerantrag stehen, sondern die Mehrheit aller Bewohner(innen) der
Dahlenkampstraße. Sie erläutert noch einmal die wesentlichen Punkte des Bürgerantrags.
Die Anwohner(innen) möchten, dass die Planung zur Anlieferung des
Lebensmittelmarktes in der Rathausgalerie noch einmal überdacht wird. Sollte
die Planung so bleiben und der Anlieferverkehr durch die Dahlenkampstraße bzw. die
Stichstraße zur Rückseite der Rathausgalerie geleitet werden, sei eine
Belastung durch Lärm, Abgase und Feinstaub zu befürchten. Zudem sei die Stichstraße
nur 7,80 Meter breit und bilde eine enge Schlucht zwischen den mehrgeschossigen
Wohnhäusern. Die zu erwartenden Beeinträchtigungen seien hier noch höher. Die Verwaltung
solle sich nicht nur an dem vorgelegten Gutachten des Investors orientieren,
sondern sich mit den Fachleuten vom Umweltamt selbst ein Bild von der Situation
in der Dahlenkampstraße machen. Zudem sei die Frage zu klären, ob die bisher
angegebenen Anlieferungszeiten von montags bis samstags tatsächlich eingehalten werden können. Bisher
erfolge die Anlieferung des vorhandenen Kaufparks auch sonntags abends. Die
Belastungen, die insgesamt mit der Anlieferung durch die Dahlenkampstraße zu
erwarten seien, seien in einem besonderen Wohngebiet unzumutbar. Deshalb müsse der
Investor dazu verpflichtet werden, die Abwicklung der Anlieferung des Kaufparks
über die Potthofstraße auf dem eigenen Areal zu regeln, notfalls durch den Bau
einer Wendeplatte (Drehscheibe).
Herr Schumacher, Fachbereich Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauordnung, erläutert
die derzeitigen Planungen. Er macht deutlich, dass die vorgelegten Gutachten wie
bei jedem anderen Bauprojekt zwar vom Investor in Auftrag gegeben wurden,
jedoch seien solche Begutachtungen nach bundes- bzw. europaweit einheitlich geltenden
Berechnungsverfahren zu erstellen. Dass die Fachleute der Verwaltung alle
Angaben prüfen und sich selbst ein Bild von der Situation verschafften, entspreche
dem üblichen Verfahren. Die Untere Umweltbehörde der Stadt Hagen sitze nahezu
bei jeder Besprechung im Rahmen der Projektentwicklung mit am Tisch. Sämtliche
Gutachten könnten eingesehen werden. Der Begriff „Feinstaubbelastung“
sei fachlich nicht ganz korrekt, man könne ihn jedoch verwenden. Tatsächlich beschäftige
sich die Stadt Hagen seit über einem Jahrzehnt mit dem Thema
Luftqualitätsverlust auf den Hagener Straßen. Nach jahrelangen Erhebungen und
Messungen seien im Hagener Stadtgebiet mehrere sogenannte „Hot
Spots“ ermittelt worden, an denen die EU-weiten Grenzwerte messbar
überschritten würden und konkrete Maßnahmen erforderlich seien. Einer dieser
„Hot Spots“ sei der Bergische Ring im Bereich des Finanzamtes, wo
es aufgrund verschiedener Faktoren wie zum Beispiel einem Verkehrsaufkommen von
44.000 Fahrzeugen mit einem hohen LKW-Anteil täglich sowie einer besonderen
Bebauungssituation immer wieder zu Überschreitungen der Grenzwerte komme. Dem
sei bei der Aufstellung des Luftreinhalteplans für Hagen Rechnung getragen
worden, zum Beispiel mit der LKW-Routenplanung und der Errichtung einer
Umweltzone in der gesamten Innenstadt. Insofern werde großräumig etwas zur Reduzierung
der Luftqualitätsverluste getan. Der zusätzliche Verkehr durch den Neubau der
Rathausgalerie falle am Bergischen Ring kaum ins Gewicht. Das Thema Lärm sei
dagegen anders zu behandeln, da es hierfür ausdifferenzierte Grenzwerte gebe.
Die in dem vorliegenden Lärmgutachten zum Projekt Rathausgalerie ausgewiesenen
Werte blieben weit unter den Grenzwerten für besondere Wohngebiete und
Kerngebiete. Dass dies von den Anwohnern(innen) in der Dahlenkampstraße anders
empfunden werde, weil diese bisher vom Durchgangsverkehr relativ unberührt war,
sei nachzuvollziehen. In den Gesprächen mit dem Investor seien verschiedene
Varianten der Zufahrt zur Anlieferzone des neuen Kaufparks diskutiert worden.
Dabei sei darauf geachtet worden, die Belästigungen der Anwohner(innen) in der
Dahlenkampstraße möglichst gering zu halten. Dabei herausgekommen sei
schließlich die Planung, die Lieferfahrzeuge von der Potthofstraße aus in die
Dahlenkampstraße hinein, durch die Stichstraße hindurch zur Lieferzone des
Kaufparks und nach dem Entladen an der Rückseite der Galerie vorbei zurück auf
die Potthofstraße zu führen. Durch die vorgesehenen Lieferzeiten montags bis samstags zwischen 7.00
und 20.00 Uhr und einer Anzahl von bis zu acht LKW täglich verteile sich der
Anlieferverkehr in einem verträglichen Maße. Eine Lieferung an Sonntagen sei
nicht vorgesehen. Mit den Bedenken und Anregungen der Anwohner(innen) habe sich
die Verwaltung intensiv auseinander gesetzt, schließlich habe die
Bürgerversammlung am 7.März auf Initiative der Anwohner(innen) stattgefunden.
Herr Dr. Bücker meint, dass der Vergleich mit den 44.000 Fahrzeugen auf dem Bergischen
Ring mit der Situation in der Dahlenkampstraße kaum vergleichbar sei. Er fragt,
ob es Erkenntnisse über die Verteilung des Feinstaubs über die Luft bzw.
entsprechende Erhebungen für die Dahlenkampstraße gebe. Zudem möchte er wissen,
warum der Kaufpark in der Rathausgalerie eine eigene Lieferzone braucht.
Herr Schumacher antwortet, dass solche Werte nicht kleinräumig zu
ermitteln seien. Die Messungen erfolgten jeweils über einen langen Zeitraum an
bestimmten Straßen und an bestimmten Punkten mit besonderen Voraussetzungen,
z.B. am Bergischen Ring im Bereich des Finanzamtes. Für die Erhebung von
Feinstaubwerten außerhalb solcher „Hot Spots“ gebe es keine
Bemessungsgrundlage. Dass die Dahlenkampstraße künftig in unzumutbarer Weise
durch Feinstaub belastet werde, sei jedoch nicht denkbar. Eine
Verkehrssituation wie diese sei in vielen Straßen der Innenstadt anzutreffen.
Herr Hentschel meint, dass die Anwohner(innen) der Dahlenkampstraße von der Rathausgalerie
nichts hätten außer Belästigungen. Die Gastronomie in der Dahlenkampstraße
werde zusätzlich beeinträchtigt, Parkplätze für Anwohner fielen weg. Er stelle
die Notwendigkeit und den Nutzen der Anlieferung des Kaufparks durch die Dahlenkampstraße
in Frage und möchte wissen, warum hier keine Anlieferung wie in allen anderen
Geschäften oder über andere Wege stattfinden kann. Der Investor habe sich darum
zu kümmern, dass die Umgebung durch sein Projekt nicht belastet werde.
Frau Panzer ergänzt diesen Hinweis um die Bemerkung, dass ihrer Fraktion das Projekt
Rathausgalerie ohnehin schwer im Magen liege. Sie sehe den Beschwerdeausschuss jedoch
nicht als dasjenige Gremium an, das nun über den Bürgerantrag entscheiden könne
und schlage deshalb eine Überweisung an den Stadtentwicklungsausschuss vor. Dieser könne sich noch einmal intensiv mit den
Bedenken und Anregungen der Bürger(innen) befassen.
Herr Schumacher antwortet auf die Frage von Herrn Hentschel und Herrn Dr. Bücker, dass
der Lebensmittelmarkt auf eine eigene Anlieferzone für die Frischware
angewiesen sei. Die Logistik innerhalb des geplanten Gebäudekomplexes lasse
keine andere Lösung zu. Um den heutigen Standards für den Umgang mit
Lebensmitteln zu entsprechen, müsse die Anlieferung in der beabsichtigten Art
und Weise erfolgen. Man habe daher einen Weg gesucht, um diesen Anforderungen
zu entsprechen.
Herr Reinhardt hält die Befassung des Beschwerdeausschusses mit diesem Thema auch nicht
für richtig. Die Frage nach der Feinstaubbelastung sieht er nicht so kritisch,
da durch den Bau der Tiefgarage hinter dem ehemaligen Sinn-Leffers- Gebäude Parkverkehr
vermieden werde. Er stellt die Frage, ob die Verkaufsfläche des neuen Kaufparks
wesentlich größer sein wird als im bisherigen Geschäft und ob die Anzahl der Lieferfahrzeuge
genau einzuschätzen ist.
Frau Schmidt-Winterhoff kann sich mit dem Vorschlag von Frau Panzer, den
Bürgerantrag an den Stadtentwicklungsausschuss zu überweisen, durchaus
einverstanden erklären, fragt sich aber, ob eine Diskussion überhaupt noch
einen Sinn hat, da der Rat und die anderen Gremien bereits ihre Beschlüsse zu
diesem Projekt gefasst hätten.
Herr Idel erläutert, dass der Rat und die anderen Gremien zunächst den Abschluss eines
städtebaulichen Vertrages beschlossen hätten. Alle anderen Prüfungen erfolgten
im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.
Herr Schumacher ergänzt dies um die Information, dass bisher nur eine Teilbaugenehmigung
für den Abriss der alten Gebäude erteilt worden sei. Innerhalb des noch laufenden
Verfahrens bestehe die Möglichkeit, offene Fragen mit dem Investor zu
besprechen. Inwieweit noch Veränderungsspielraum bestehe, werde sich zeigen. Bisher
habe sich der Investor durchaus kooperativ gezeigt. Auch hinsichtlich der von
den Anwohnern(innen) geäußerten Bedenken habe man vor der Bürgerversammlung
noch einmal miteinander gesprochen und die vorliegenden Lösungen erarbeitet. Die
Verkaufsfläche des neuen Kaufparks sei im Vergeich zur bisherigen tatsächlich
größer, dennoch könne die Anzahl der LKW auf acht Fahrzeuge pro Tag begrenzt
werden. Dadurch, dass nur dieses eine Geschäft über die Dahlenkampstraße
beliefert werde und sich die Lieferungen praktisch über den ganzen Tag
verteilen ließen, könnten Überlappungen und Stauungen vermieden werden. Sowohl
die Nachtruhe als auch die Sonntagsruhe der Anwohner(innen) sei gewährleistet.
Herr Kurrat bedankt sich bei Herrn Schumacher für dessen fundierten Vortrag. Herr
Schumacher habe nachvollziehbar dargestellt, dass die Situation für
Anwohner(innen) in der Dahlenkampstraße trotz des Lieferverkehrs verträglich
bleibe. Bei allem Verständnis für die Bedenken und Fragestellungen der Anwohner(innen)
sei zu berücksichtigen, welche Chancen mit
dem Bau der Rathausgalerie für die gesamte Stadt verbunden seien. Insofern sei
der Bürgerantrag eigentlich für erledigt zu erklären, gegen eine Überweisung an
den Stadtentwicklungsausschuss sei jedoch auch nichts einzuwenden.
Frau Timm-Bergs erklärt, dass ihre Fraktion ebenfalls mit diesem Vorschlag einverstanden
wäre.
Herr Dr. Bücker stellt den Vorschlag, den
Bürgerantrag an den Stadtentwicklungsausschuss zu überweisen, damit sich dieser
mit den Bedenken der Bürgerinnen und Bürger noch einmal intensiv
auseinandersetzen kann, zur Abstimmung.
