21.03.2012 - 3.3 Ordnungspartnerschaften in Hagen Zuständigkeite...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Dr. Bücker ruft den Bürgerantrag zur Beratung auf und stellt nach einer Frage in das Publikum fest, dass der Antragsteller nicht anwesend ist. Er erteilt deshalb Herrn Echterling, Fachbereich öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen, das Wort.

 

Herr Echterling führt aus, dass nach Eingang der Beschwerde des Antragstellers umfangreiche Maßnahmen durch die Polizei und das Ordnungsamt eingeleitet worden seien. Der   Bereich sei mehrfach kontrolliert worden, die Beamten hätten die Jugendlichen und jungen Erwachsenen angesprochen und auf mögliches Fehlverhalten hingewiesen. Die vom Antragsteller beschriebenen Störungen seien in dieser Zeit jedoch nicht festgestellt worden. Bei den Kontrollen seien auch die Kräfte der Ordnungspartnerschaft eingesetzt worden, obwohl diese in Hohenlimburg eigentlich nicht zuständig seien. Dem Antragsteller sei von der Polizei zugesagt worden, jederzeit anrufen zu können, wenn sich wieder Störungen ergeben. Dies sei jedoch nicht geschehen. Auch habe die Polizei selbst keine Störungen bemerkt, obwohl die Bushaltestelle nur ca. 100 Meter Luftlinie von der Polizeiwache entfernt sei. Zwar seien weitere Kontrollen zugesagt worden, es sei allerdings nicht zu erwarten, dass sich hierbei neue Erkenntnisse ergeben.

 

Frau Timm-Bergs möchte wissen, warum keine OPA´ s in Hohenlimburg eingesetzt werden. Sie beobachte die Situation auch im Lennepark schon seit Jahren und hielte das für sinnvoll. Zudem sei es im vorliegenden Fall möglicherweise angebracht, die Jucops einzuschalten.

 

Herr Echterling antwortet, dass die OPA´s vor ca. zehn Jahren eingeführt worden seien. Der Rat habe deren Zuständigkeitsbereich auf die Stadtteilzentren von Haspe und Eilpe sowie auf die Innenstadt beschränkt. Derzeit seien vier Mitarbeiter(innen) im Einsatz. Eine Ausweitung der Zuständigkeitsbereiche sei mit dieser personellen Ausstattung nicht möglich. Er selbst sei nicht nur für die Ordnungspartnerschaften zuständig, sondern auch für den Jugendschutz in Hagen. Insofern sei die Zusammenarbeit mit der Polizei auch in Fragen des Jugendschutzes sehr eng. Natürlich habe man bei den Kontrollen an der Bushaltestelle immer eine Gruppe von Jugendlichen und jungen Erwachsenen angetroffen, die sich dort trafen, um gemeinsam nach Hagen zu fahren. Dass diese Treffen nicht unbedingt leise vonstatten gingen, sei jedem klar, jedoch könne die Ordnungsverwaltung nur einschreiten, wenn tatsächlich Verstöße gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung festgestellt werden. Dies sei hier nicht der Fall gewesen.

 

Herr Kurrat stellt fest, dass hier offensichtlich eine andere Situation gegeben ist als bei den Treffpunkten der bekannten „Trinkerszene“. Hier scheine es sich nicht um eine feste Gruppe zu handeln sondern um junge Menschen, die sich dort nur treffen wollten, um gemeinsam in die Hagener Innenstadt zu fahren. Da sei keine kontinuierliche Überwachung zu leisten, sondern allenfalls die Polizei zu bitten, ein Auge darauf zu werfen.

 

Frau Schmidt-Winterhoff bittet um Erläuterung der Aussage von Herrn Echterling, dass die Ordnungsbehörden erst einschreiten könnten, wenn Störungen vorliegen.

 

Herr Echterling antwortet, dass zum Beispiel Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit nicht verboten ist. Auf der Straße herumzustehen und Bier zu trinken sei noch keine Störung. Bei Pöbeleien oder Hinterlassen von Abfall und Verunreinigungen könne man allerdings einschreiten.

 

Frau Panzer fasst zusammen, dass die Verwaltung und die Polizei schon einiges getan hätten, um die Situation zu verbessern. Der Antragsteller habe die Möglichkeit, jederzeit die Polizei zu rufen. Eigentlich wäre dieser Bürgerantrag damit erledigt, es wäre jedoch interessant, in ca. sechs Monaten noch einmal einen Bericht zu erhalten, wie sich die Situation entwickelt hat.  

 

Herr Dr. Bücker meint mit Hinweis auf die Schilderungen des Antragstellers, dass dies wohl eine etwas andere Dimension habe als übliche Versammlungen von Jugendlichen. Bedauerlich sei, dass auch die öffentliche Toilette in der Hohenlimburger Innenstadt habe geschlossen werden müssen.

 

Herr Kurrat meint, dass der Politik in Bezug auf die Schließung der Toiletten leider die Hände gebunden seien. Man könne nur hoffen, dass sich diese Situation durch das neue Einkaufszentrum verbessere. Er würde sich dem Vorschlag von Frau Panzer anschließen und den Bürgerantrag an die Bezirksvertretung überweisen wollen, allerdings mit dem Hinweis, dass der Beschwerdeausschuss in ca. sechs Monaten einen Bericht über die Situation erhält.

 

Über diesen Antrag lässt Herr Dr. Bücker abstimmen.

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Beschluss:

 

Der Bürgerantrag wird an die Bezirksvertretung Hohenlimburg überwiesen mit der Empfehlung, sich mit der Beschwerde des Antragstellers noch einmal intensiv auseinanderzusetzen.

 

Dem Ausschuss für Beschwerden, Anregungen, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften soll in ca. sechs Monaten über die Entwicklung in dieser Angelegenheit  Bericht erstattet werden.  

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage