21.03.2012 - 3.3 Ordnungspartnerschaften in Hagen Zuständigkeite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Beschwerdeausschusses
- Datum:
- Mi., 21.03.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Elke Kramer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Dr. Bücker ruft den Bürgerantrag zur Beratung auf und stellt nach einer Frage in
das Publikum fest, dass der Antragsteller nicht anwesend ist. Er erteilt
deshalb Herrn Echterling, Fachbereich öffentliche Sicherheit, Verkehr,
Bürgerdienste und Personenstandswesen, das Wort.
Herr Echterling führt aus, dass nach Eingang der Beschwerde des Antragstellers umfangreiche
Maßnahmen durch die Polizei und das Ordnungsamt eingeleitet worden seien.
Der Bereich sei mehrfach kontrolliert
worden, die Beamten hätten die Jugendlichen und jungen Erwachsenen angesprochen
und auf mögliches Fehlverhalten hingewiesen. Die vom Antragsteller
beschriebenen Störungen seien in dieser Zeit jedoch nicht festgestellt worden.
Bei den Kontrollen seien auch die Kräfte der Ordnungspartnerschaft eingesetzt
worden, obwohl diese in Hohenlimburg eigentlich nicht zuständig seien. Dem
Antragsteller sei von der Polizei zugesagt worden, jederzeit anrufen zu können,
wenn sich wieder Störungen ergeben. Dies sei jedoch nicht geschehen. Auch habe
die Polizei selbst keine Störungen bemerkt, obwohl die Bushaltestelle nur ca.
100 Meter Luftlinie von der Polizeiwache entfernt sei. Zwar seien weitere
Kontrollen zugesagt worden, es sei allerdings nicht zu erwarten, dass sich
hierbei neue Erkenntnisse ergeben.
Frau Timm-Bergs möchte wissen, warum keine OPA´ s in Hohenlimburg eingesetzt werden. Sie
beobachte die Situation auch im Lennepark schon seit Jahren und hielte das für
sinnvoll. Zudem sei es im vorliegenden Fall möglicherweise angebracht, die Jucops
einzuschalten.
Herr Echterling antwortet, dass die OPA´s vor ca. zehn Jahren eingeführt worden seien.
Der Rat habe deren Zuständigkeitsbereich auf die Stadtteilzentren von Haspe und
Eilpe sowie auf die Innenstadt beschränkt. Derzeit seien vier
Mitarbeiter(innen) im Einsatz. Eine Ausweitung der Zuständigkeitsbereiche sei
mit dieser personellen Ausstattung nicht möglich. Er selbst sei nicht nur für
die Ordnungspartnerschaften zuständig, sondern auch für den Jugendschutz in
Hagen. Insofern sei die Zusammenarbeit mit der Polizei auch in Fragen des
Jugendschutzes sehr eng. Natürlich habe man bei den Kontrollen an der
Bushaltestelle immer eine Gruppe von Jugendlichen und jungen Erwachsenen
angetroffen, die sich dort trafen, um gemeinsam nach Hagen zu fahren. Dass
diese Treffen nicht unbedingt leise vonstatten gingen, sei jedem klar, jedoch
könne die Ordnungsverwaltung nur einschreiten, wenn tatsächlich Verstöße gegen
die öffentliche Sicherheit und Ordnung festgestellt werden. Dies sei hier nicht
der Fall gewesen.
Herr Kurrat stellt fest, dass hier offensichtlich eine andere Situation gegeben ist
als bei den Treffpunkten der bekannten „Trinkerszene“. Hier scheine
es sich nicht um eine feste Gruppe zu handeln sondern um junge Menschen, die
sich dort nur treffen wollten, um gemeinsam in die Hagener Innenstadt zu
fahren. Da sei keine kontinuierliche Überwachung zu leisten, sondern allenfalls
die Polizei zu bitten, ein Auge darauf zu werfen.
Frau Schmidt-Winterhoff bittet um Erläuterung der Aussage von Herrn
Echterling, dass die Ordnungsbehörden erst einschreiten könnten, wenn Störungen
vorliegen.
Herr Echterling antwortet, dass zum Beispiel Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit nicht
verboten ist. Auf der Straße herumzustehen und Bier zu trinken sei noch keine
Störung. Bei Pöbeleien oder Hinterlassen von Abfall und Verunreinigungen könne
man allerdings einschreiten.
Frau Panzer fasst zusammen, dass die Verwaltung und die Polizei schon einiges getan
hätten, um die Situation zu verbessern. Der Antragsteller habe die Möglichkeit,
jederzeit die Polizei zu rufen. Eigentlich wäre dieser Bürgerantrag damit
erledigt, es wäre jedoch interessant, in ca. sechs Monaten noch einmal einen
Bericht zu erhalten, wie sich die Situation entwickelt hat.
Herr Dr. Bücker meint mit Hinweis auf die Schilderungen des Antragstellers, dass dies
wohl eine etwas andere Dimension habe als übliche Versammlungen von Jugendlichen.
Bedauerlich sei, dass auch die öffentliche Toilette in der Hohenlimburger
Innenstadt habe geschlossen werden müssen.
Herr Kurrat meint, dass der Politik in Bezug auf die Schließung der Toiletten leider
die Hände gebunden seien. Man könne nur hoffen, dass sich diese Situation durch
das neue Einkaufszentrum verbessere. Er würde sich dem Vorschlag von Frau
Panzer anschließen und den Bürgerantrag an die Bezirksvertretung überweisen
wollen, allerdings mit dem Hinweis, dass der Beschwerdeausschuss in ca. sechs
Monaten einen Bericht über die Situation erhält.
Über diesen Antrag lässt Herr Dr. Bücker
abstimmen.
Beschluss:
Der Bürgerantrag wird an die Bezirksvertretung Hohenlimburg überwiesen
mit der Empfehlung, sich mit der Beschwerde des Antragstellers noch einmal
intensiv auseinanderzusetzen.
Dem Ausschuss für Beschwerden, Anregungen, Bürgerdienste und
Ordnungspartnerschaften soll in ca. sechs Monaten über die Entwicklung in
dieser Angelegenheit Bericht erstattet
werden.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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26,3 kB
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