21.11.2012 - 4.1 Beabsichtigte Einziehung des Verbindungsweges z...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf Nachfrage von Herrn Arnusch erläutert Frau Beuth das Einziehungsverfahren. Herr Arnusch bittet, schriftlich über den Namen des Kaufinteressenten der Wegfläche informiert zu werden.

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hagen-Hohenlimburg beschließt gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S.1028/SGV NRW 91) auf Grund der fehlenden Verkehrsbedeutung und überwiegender Gründe des öffentlichen Wohls

 

die beabsichtigte Einziehung des Verbindungsweges

zwischen der Schleipenbergstraße und dem Verbindungsweg zwischen

Haardtstraße und Schmittauer Straße.

 

Die Verkehrsfläche umfasst einen Teil des Grundstücks Gemarkung Hohenlimburg, Flur 28, FlSt. 11 mit einer Größe von ca. 74 qm.

 

Die einzuziehende Verkehrsfläche ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan blau markiert.

 

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage