09.12.2004 - 16 Bebauungsplan Nr.: 9/61 (014) -Schul- und Sport...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Schädel erklärt, es handele um ein ungenutztes städtisches Grundstück, das später nach § 34 BauGB ohne Ausgleich und Ersatz bebaut werden könne. Daraufhin beantragt Frau Priester-Büdenbender, den Beschluss des Landschaftsbeirates zu übernehmen.

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Beschluss:

zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des 1. Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB (Baugesetzbuch) in der zur Zeit gültigen Fassung für den Bebauungsplan Nr. 9/61 (014) -Schul- und Sportgelände Boelerheide-, 1. Nachtrag zwecks Änderung der Grünflächenfestsetzung im Bereich der Birkenstraße zwischen den Häusern 29 und 31 (Ehemals geplanter, zweiter Zugang/Eingang zur Kampfbahn Boelerheide).

 

Geltungsbereich :

Der Geltungsbereich des 1. Änderungsverfahrens (Plangebietsverkleinerung) umfaßt das Grundstück Gemarkung Boele, Flur 13, Flurstück 70.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die Bürgerbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 Punkt 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

 

zu c) Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluß gehörenden Bebauungsplan Nr. 9/61 (014) -Schul- und Sportgelände Boelerheide-, 1. Nachtrag, 1. Änderung, einschließlich der Begründung vom 05.10.2004 gemäß § 13 Abs. 2, Punkt 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung, die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen.

 

Die Begründung vom 05.10.2004 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Zusatz des Umweltausschusses:

 

Der Umweltausschuss bittet den Rat der Stadt Hagen auf die Berücksichtigung der Eingriffsregelung zu verweisen  und  die Verwaltung aufzufordern, entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchzuführen.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen