09.12.2004 - 16 Bebauungsplan Nr.: 9/61 (014) -Schul- und Sport...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 09.12.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Schädel erklärt, es
handele um ein ungenutztes städtisches Grundstück, das später nach § 34 BauGB ohne
Ausgleich und Ersatz bebaut werden könne. Daraufhin beantragt Frau
Priester-Büdenbender, den Beschluss des Landschaftsbeirates zu übernehmen.
Beschluss:
zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des
1. Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB (Baugesetzbuch) in der zur Zeit
gültigen Fassung für den Bebauungsplan Nr. 9/61 (014) -Schul- und Sportgelände
Boelerheide-, 1. Nachtrag zwecks Änderung der Grünflächenfestsetzung im Bereich
der Birkenstraße zwischen den Häusern 29 und 31 (Ehemals geplanter, zweiter
Zugang/Eingang zur Kampfbahn Boelerheide).
Geltungsbereich :
Der Geltungsbereich des 1. Änderungsverfahrens
(Plangebietsverkleinerung) umfaßt das Grundstück Gemarkung Boele, Flur 13,
Flurstück 70.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben
beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500
ist Bestandteil des Beschlusses.
zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf
die Bürgerbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 Punkt 1 BauGB in der zuletzt gültigen
Fassung.
zu c) Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, für den
im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluß gehörenden Bebauungsplan
Nr. 9/61 (014) -Schul- und Sportgelände Boelerheide-, 1. Nachtrag, 1. Änderung,
einschließlich der Begründung vom 05.10.2004 gemäß § 13 Abs. 2, Punkt 2 BauGB
in der zuletzt gültigen Fassung, die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die
Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung
durchzuführen.
Die Begründung vom 05.10.2004 ist Bestandteil des
Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Zusatz des Umweltausschusses:
Der Umweltausschuss bittet den Rat der
Stadt Hagen auf die Berücksichtigung der Eingriffsregelung zu verweisen und
die Verwaltung aufzufordern, entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
durchzuführen.
