26.09.2012 - 6.9 Vorschlag der SPD-FraktionHier: Be- und Entlade...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.9
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 26.09.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- BV - Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Bearbeitung:
- Werner Kaltenborn
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Hinweis: Dieser TOP wurde zusammen mit TOP 5.1 beraten.
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Der Antrag der SPD-Fraktion soll dazu dienen, so führt Herr Krippner aus, den Inhabern der Parkplätze in der Fußgängerzone die problemlose Nutzung dieser Parkplätze und den Geschäftsinhabern das jederzeitige Be- und Entladen vor Ihren Ladenlokalen zu ermöglichen. Damit wäre all denen geholfen, die nicht über eine der 11 Sondergenehmigungen verfügen, die seinerzeit von der Landesentwicklungsgesellschaft ausgestellt wurden und Bestandsschutz genießen. Herr Leisten sieht zur Lösung des Problems nur die Abschaffung der Fußgängerzone bzw. eine Änderung der Widmung. Dies liegt jedoch in der Zuständigkeit des Rates der Stadt Hagen.
Herr Schmidt sieht eine Benachteiligung derjenigen, die in die Innenstadt einfahren möchten, jedoch nicht dort wohnen. Außerdem erkennt er nicht, worin die Stärkung und Belebung der Innenstadt bestehen soll, wenn Bewohnern der Innenstadt jederzeit die Anlieferung von schwereren Gütern von außerhalb der Innenstadt erlaubt wird. Außerdem erinnert er an den Antrag seiner Fraktion in der August-Sitzung zu diesem Thema. Hätte die Bezirksvertretung diesem Antrag damals zugestimmt, hätte man heute schon die ersten Erfahrungen mit der Befahrbarkeit der Fußgängerzone diskutieren können.
Da die Verwaltung zur Befahrung der Fußgängerzone keine weiteren Ausnahmegenehmigungen erteilt, möchte Herr Krippner mit diesem Antrag Signale in die Fachausschüsse und in den Rat senden, dass die jetzige Regelung zur Befahrbarkeit der Hohenlimburger Innenstadt so nicht bleiben kann. Herr Leisten schließt für seine Fraktion die Freigabe der Fußgängerzone für den Autoverkehr so lange aus, wie es nicht möglich ist, wesentlich mehr als 7 Parkplätze zu schaffen. Nach Verabschiedung des neuen Rettungswegeplans bezweifelt er, ob die 7 Parkplätze heute überhaupt noch machbar sind.
Herr Sondermeyer möchte, dass die Fußgängerzone in ihrer jetzigen Form bestehen bleibt, und fragt, ob die Sondergenehmigung an der Person oder am Grundstück hängt. Frau Krämer beantwortet diese Frage indem sie bestätigt, dass die Sondergenehmigung mit dem Grundstück verbunden ist. Weiterhin beklagt sie die Ungleichbehandlung der Anlieger der Fußgängerzone durch diese Sondergenehmigungen. Frau Schlößer ist gegen eine halbherzige Regelung zur Befahrbarkeit der Fußgängerzone und verlangt eine Grundsatzentscheidung der Bezirksvertretung, ob die Fußgängerzone aufgegeben werden soll oder nicht.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die jetzige Be- und Entladezeit für die Geschäftsinhaber sowie für die Anwohner der Innerstadt in Hohenlimburg auf den ganzen Tag auszuweiten.
Der Bebauungsplan ist insoweit zu ändern, dass den Anwohnern und Geschäftsinhabern die Möglichkeit des Parkens auch während des Tages auf den z. Zt. vorhanden Stellplätzen erlaubt ist, ohne eine Sondergenehmigung zu beantragen.
Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob weitere Stellplätze für die anliegenden Anwohner und Geschäftsinhaber möglich sind.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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