26.09.2012 - 4.3 Bauvoranfrage: Errichtung eines Anbaus und eine...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 26.09.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Auf Nachfrage von Herrn Voss erläutert Herr Grothe, dass der jetzige Bebauungsplan auf der Grundlage der alten Baunutzungsverordnung an dieser Stelle Einzelhandel in einem Gewerbegebiet zulässt. Aufgrund der Diskussion zum Thema Einzelhandel in den vergangenen Monaten und Jahren ist die Baunutzungsverordnung dahingehend geändert worden, dass in Gewerbegebieten groß- und teilflächiger Einzelhandel nicht mehr zulässig ist. Der Bebauungsplan soll nun auf die aktuelle Rechtslage angepasst werden. Die vorliegende Bauvoranfrage zielt auf die nicht erwünschte Errichtung eines großflächigen Einzelhandels (>799 m²) ab, die durch die Zurückstellung nach §15 BauGB verhindert werden soll.
Herr Leisten sieht das anderes und bezeichnet den Bereich von der Möllerstraße bis hin zum Gartencenter Augsburg als schützenswertes Nebenzentrum, dass sich weiter entwickeln solle. Dazu gehört auch, dass Einzelhandel weiter zulässig ist. Die Herren Schmidt und Sondermeyer schließen sich dieser Auffassung an und begrüßen die geplante Erweiterung der Verkaufsfläche des NETTO-Marktes.
Herr Krippner sieht die geplante Erweiterung des NETTO-Marktes kritischer und befürchtet weitere negative Auswirkungen auf das Hohenlimburger Zentrum, das durch fehlende Parkplätze sowieso im Nachteil ist. Herr Schmidt bezweifelt, dass die doch eher bescheiden ausfallende Vergrößerung des NETTO-Marktes eine nennenswerte Anziehungskraft auf andere Wohngebiete ausübt.
Herr Grothe bittet noch mal um Zustimmung zu dieser Vorlage und weist darauf hin, dass nach der aktuellen Baunutzungsverordnung, dem Einzelhandelserlass und dem Einzelhandelsgutachten an dieser Stelle kein großflächiger Einzelhandel zulässig ist
Herr Krippner fragt, ob nach der Realisierung der geplanten Erweiterung in weiteren Bauabschnitten die Verkaufsfläche noch ein oder zwei weitere Male vergrößert werden darf. Herr Grothe kann diese Frage nicht abschließend beantworten, er geht jedoch davon aus, dass letztendlich die Aufsichtsbehörde eine Baugenehmigung verweigern würde.
Der Voss schlägt vor, den Passus hier: Zurückstellung nach §15 BauGB aus dem Beschlussvorschlag zu streichen. Herr Grothe ist damit nicht einverstanden und erwartet eine Kenntnisnahme oder Nichtkenntnisnahme der BV. Die Herren Leisten, Voss und Schmidt schlagen folgenden Beschlussvorschlag vor: Die Bauvoranfrage von NETTO ist unverzüglich zu bescheiden. Alternativ schlägt Herr Voss folgende Formulierung vor: Die Zurückstellung der Bauvoranfrage nach §15 BauGB wird abgelehnt.
Auf Antrag von Herrn Sondermeyer unterbricht der Bezirksbürgermeister die Sitzung für 10 Minuten.
Nachdem Herr Voss die Sitzung wieder eröffnet hat, formuliert Herr Leisten einen gemeinsamen Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion, Fraktion Bürger für Hohenlimburg, Die Linke, Hagen aktiv und der FDP (siehe Beschluss).
Beschluss:
Die Zurückstellung der Bauvoranfrage nach §15 BauGB findet nicht die Zustimmung der Bezirksvertretung Hohenlimburg.
Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, die Bauvoranfrage positiv zu bescheiden.
Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, eventuelle weitere Bauanträge auf Vergrößerung der jetzt beantragten Verkaufsfläche abzulehnen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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920,6 kB
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