29.08.2012 - 9.10 Vorschlag der Fraktion Bürger für HohenlimburgH...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.10
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 29.08.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- BV - Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Bearbeitung:
- Werner Kaltenborn
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Schmidt erläutert noch einmal aus seiner Sicht, warum für die Stärkung des Einzelhandels in der Hohenlimburger Innenstadt die Befahrbarkeit der Fußgängerzone notwendig ist. Gleichzeitig signalisiert er, dass seine Fraktion für Modifizierungsanträge der anderen BV-Mitglieder offen ist und dass zunächst nur eine testweise Freigabe der Fußgängerzone für Kraftfahrzeuge vorgesehen sei. Außerdem verweist er auf die Erfolge vergleichbarer Städte mit befahrbaren Fußgängerzonen.
Frau Krämer sieht eher die Notwendigkeit, die Be- und Entladezeiten zwischen 19:00 und 10:00 Uhr auszuweiten, um auch den Anwohnern der Fußgängerzone entgegen zu kommen. Für Herrn Leisten macht die Befahrbarkeit der Fußgängerzone keinen Sinn, weil dadurch keine ausreichende Anzahl an zusätzlichen Parkplätzen geschaffen wird. Außerdem erscheint ihm die Gefährdung der Fußgänger zu groß, das Pflaster wird zerstört und das Flair geht verloren. Herrn Sondermeyer fehlen sonstige Anreize für die Hohenlimburger Innenstadt, die nichts mit Einkaufen zu tun haben. Hieran sollte gearbeitet werden.
Für Herrn Arnusch kommt dieser Antrag zu früh. Er möchte erst die Entwicklung der Innenstadt nach Eröffnung von ALDI und REWE am Kombibahnhof abwarten. Außerdem hat sich die Werbegemeinschaft ausdrücklich gegen eine Befahrbarkeit der Fußgängerzone ausgesprochen. Herr Arnusch fragt weiter, ob man nicht den Beschlussvorschlag dahingehend abändern könne, dass für die Anwohner und Ladeninhaber jederzeit das Be- und Entladen von Fahrzeugen in der Fußgängerzone erlaubt ist.
Herr Schmidt bezweifelt, dass bei der Freigabe der Fußgängerzone für den Kfz-Verkehr tatsächlich nur 7 zusätzliche Parkplätze entstehen können. Weiterhin könnte er sich vorstellen, die Freiheitstraße nur von der Langenkampstraße bis zur Preinstraße frei zu geben, um die Außengastronomie nicht zu beeinträchtigen.
Herr Strüwer bestreitet die Vergleichbarkeit der Hohenlimburger Innenstadt mit der von Letmathe, da die städtebauliche Situation und Enge in der Fußgängerzone von Hohenlimburg kein bekömmliches Miteinander von Fußgängern und Autoverkehr zulassen. Frau Schlößer spricht sich für attraktivere Öffnungszeiten der Einzelhändler, für die Abschaffung der sinnfreien Mittagspause sowie für Maßnahmen gegen die Dauerparker in der Innenstadt aus.
Beschluss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Befahrbarkeit der Hohenlimburger Innenstadt unter Beibehaltung der bestehenden Bepflasterung im Bereich Herrenstraße (Einfahrt) / Freiheitstraße (Ausfahrt) planerisch vorzubereiten und im Rahmen einer sechswöchigen Testphase zu erproben. Dabei sind im Zuge einer Interessenabwägung zugunsten des Handels kleinere Straßenschäden, die sich möglicherweise im Zuge der Maßnahme einstellen, in Kauf zu nehmen. Fließen soll der Pkw-Verkehr im Zuge einer Einbahnstraßenregelung in Schrittgeschwindigkeit tagsüber an Werktagen. Der Schutz der Fußgänger ist unter anderem mit provisorischen Fahrbahnmarkierungen zu gewährleisten. Ein Maximum an Parkplätzen soll ebenso mit Markierungen eingezeichnet werden. Nach der Testphase sollen die Erfahrungen ausgewertet werden.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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