02.05.2012 - 4.5 Löschung eines Baudenkmales aus der Denkmallist...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Das Gebäude Oeger Holz 1 – 7, als Teil der Hoesch-Siedlung, wird gemäß § 3 Abs. 4 Denkmalschutzgesetz (Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen – Denkmalschutzgesetz – DSchG, vom 11.03.1980, GV NRW S. 226, in der zurzeit gültigen Fassung) aus der Denkmalliste der Stadt Hagen gelöscht.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0