21.03.2012 - 4.6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6/10 (621) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 6/10 (621) -Wohnbebauung Steltenberg, Flurstück 1300-  nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 12.03.2012 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift wird.

 

Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6/10 (621) -Wohnbebauung Steltenberg, Flurstück 1300-, Verfahren nach § 13a BauGB, und der Begründung vom 12.03.2012, die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen durch die Planung berührten Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Bereich der Letmather Straße / Ecke Erlacker. Das Grundstück liegt in der Gemarkung Hohenlimburg, Flur 7, und beinhaltet das Flurstück 1300.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist im Plan eindeutig dargestellt.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll im 1. Halbjahr  des Jahres 2012 durchgeführt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1845&TOLFDNR=154413&selfaction=print