29.02.2012 - 4 Amtseinführung und Verpflichtung des/der 2. ste...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung sind die Mitglieder der Bezirksvertretung in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.

 

Herr Voss bittet die Mitglieder der BV sich zu erheben und nimmt die eidliche Verpflichtung wie folgt vor:

 

„Ich verpflichte mich, meine Aufgaben nach bestem Gewissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen. So wahr mir Gott helfe.“

 

Nach dieser Amtseinführung und Verpflichtung von Frau Buddeberg freut sich Herr Voss auf eine gute Zusammenarbeit.

 

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