19.09.2012 - 5.5 Vorschlag der SPD-Fraktion CargoBeamer hier: Sa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Einleitend gibt Herr Schumacher anhand des ausgelegten Planes einen ausführlichen Sachstandsbericht zum geplanten Bau einer „Cargo-Beamer-Anlage“.

Private Investoren möchten auf dem ehemaligen Gelände des Nasslagers entlang des Hengsteysees  eine Verladestation errichten.

Cargobeamer sei ein neues Verfahren, mit dem Sattelauflieger von der Straße auf die Eisenbahn verladen werden könnten. Dies funktioniere so, dass ein LKW mit dem Auflieger parallel zu einer Schiene fahre und der Sattellauflieger über eine Hubanlage auf den benachbarten Cargobeamerwaggon verladen werde könne. Umgekehrt könne man mit dem gleichen System die Güter von der Bahn wieder auf die LKW verladen. Dieses neue Verfahren sei bisher einmalig, da es etwas vergleichbares weltweit noch nicht gebe.  Das Ziel des Cargobeamers sei es,  bei einer steigenden Zunahme des Güterverkehrs, wenigstens einen Teil der Güter von der Straße auf die Schiene zu verlagern.  Auf den ersten Blick sei eine solche Anlage umweltpolitisch gesehen ein durchaus sinnvolles Projekt.

Den Planungen nach, solle die Zufahrt über eine 600 m lange Straße, die sich an die vorhandene Gleisanlage bis zum heutigen Bikerparkplatz  an der Dortmunder Straße anschließen würde, erfolgen.  Lösungsmöglichkeiten zur Anbindung eines solchen Cargobeamerprojektes an die Dortmunder Straße seien bereits mit dem Straßenbaulastträger diskutiert worden.  Aus fachlicher Sicht der Verkehrsplaner sei eine Kreisverkehrslösung  angebracht. Um den Kreisel realisieren zu können, müsse der vorhandene Bikerparkplatz teilweise versetzt werden. Eine parallele seitliche Anbringung währe eine Lösungsvariante zur Errichtung und Verlagerung des Parkplatzes.  Der Ruhrverband sei der Eigentümer des  Parkplatzgeländes und habe bereits signalisiert, einem Tausch und einer Verlagerung des Parkplatzes zuzustimmen.  Die übrigen Flächen befänden sich im Eigentum des Bundeseisenbahnvermögens. Die sei an einer Nachfolgenutzung wie z.B. des Cargobeamers sehr interessiert.  Eine mögliche Konfliktlage könnte sich durch das zu erwartende hohe Verkehrsaufkommen ergeben. Bei einer mittleren Frequentierung des Cargobeamers müsse mit einem Aufkommen von 700 – 800 LKW pro Tag im Jahr gerechnet werden. Im Endausbau sollen nach Planungen von Cargobeamer ca. 10 – 12 Züge pro Tag am Verladebahnhof abgefertigt werden.

Da der angedachte Autohof in der bisher vorgestellten Form nicht mehr in Bertracht komme, sei das zu erwartende Verkehrsaufkommen  auch geringer und somit zurzeit mit einer Verkehrsüberlastung der Dortmunder Straße  nicht zu rechnen.  An der Autobahnauffahrt an der A1 sollen Lichtsignalanlagen angebracht werden und die bereits bestehende Signalanlage an der Wandhofener Straße verbessert werden. Dadurch werde der Verkehrsknotenpunkt in Bathey  erheblich leistungsfähiger.

Bei einer eventuellen Realisierung des Kreisels am Hengsteysee käme es zu einer Überlagerung ganz widersprüchlicher Nutzungen. Für dieses anspruchsvolle Problem habe man zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Lösungsvorschläge.

 

Die „Cargobeamer AG“ habe vor einiger Zeit bei der Bezirksregierung in Arnsberg die Unterlagen für die Errichtung eines Cargobeamers, mit der Bitte ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen, eingereicht.  Die Bezirksregierung Arnsberg beabsichtige die Unterlagen nach den Herbstferien öffentlich bekanntzugeben. Mit der Offenlage beginne auch die Einspruchfrist für das Verfahren.

 

Herr Kohaupt möchte geklärt wissen, ob im Bereich des Hengsteysees für Planungsrecht das Bundeseisenbahnvermögen oder der RVR zuständig sei. 

 

Herr Schumacher entgegnet, dass Planfeststellungsverfahren weiterhin von den Bezirksregierungen durchgeführt würden. Die Planungskompetenz sei zum Regionalverbund Ruhr verlagert worden.

Zu beachten sei, dass bei Bedenken der Bürgerinnen und Bürger nur eine vierwöchige Einspruchsfrist gegen dieses Vorhaben gegeben sei.

 

Auf die Frage von Herrn Panzer, auf welcher Rechtsgrundlage sich dieses Verfahren beziehe, gibt Herr Schumacher zur Antwort, dass es sich hier um den § 18 des allgemeinen Eisenbahngesetzes handele. Auch die Erschließungsangelegenheiten  beruhten auf dem oben genannten Paragraphen. 

Die Stadt Hagen könne mit Unterstützung der Politik der Bezirksregierung Arnsberg eine Stellungnahme mit den  Anregungen und Änderungsvorschlägen vorlegen.

 

An der Diskussion, an der sich die Herren Hennmann, Schumacher, Mosch, Kohaupt und Panzer beteiligen, werden weitere Verfahrensmöglichkeiten erörtert. 

 

Aus Sicht von Herrn Panzer sei es nicht richtig, mit einem Gesetz, das dafür gedacht gewesen sei, den Eisenbahnverkehr aufrecht zu erhalten, jetzt die Planungsgrundlage dieses Vorhabens mit den massiven Auswirkungen  auf den Nahverkehr durchzusetzen. Er sei der Ansicht, dass dieses seitens der Stadt Hagen kritisch geprüft werden müsse. Weiterhin macht er darauf aufmerksam, dass weitere Alternativen zur Erschließung erarbeitet werden müssten, da die Kreisverkehrslösung aus seiner Sicht nicht optimal sei

 

Herr Kohaupt merkt an, dass ihm weitere Erschließungsvarianten bekannt seien.

 

Anhand eines Planes stellt Herr Schumacher weitere Ausbaumöglichkeiten vor. Er macht jedoch deutlich, dass diese Lösungen finanziell wesentlich teurer ausfallen könnten.

 

Herr Kohaupt bittet die Verwaltung weitere Lösungsmöglichkeiten zu prüfen und in der nächsten Sitzung der BV-Nord zu berichten.

 

Herr Hennemann hebt hervor, dass bei allen Überlegungen der Freizeitcharakter am Hengsteysee erhalten werden müsse.

 

Herr Daniels macht ebenfalls deutlich, dass er nicht grundsätzlich gegen die Errichtung eines Cargobeamers sei. Die Güter gehören aus seiner Sicht auf die Schiene. Bei einer vernünftigen Zuwegungslösung  sei das Projekt Cargobeamer und der jetzige Erholungsstandort realisierbar.

 

Herr Löher kann nicht nachvollziehen, warum der Standort in Vorhalle nicht ein geeigneter Standort für den Cargobeamer sei.

 

Herr Heiermann spricht sich gegen einen Bau der Cargobeameranlage aus. Er möchte wissen, ob die Cargobeamer AG bei einer Ablehnung durch Arnsberg die Berechtigung habe, sich an die Europäische Union zu wenden, um den Bau zu erzwingen.

 

Herr Kohaupt macht deutlich, dass die Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger sowie der Politik sehr wichtig sei.    

 

An der weiteren angeregten Diskussion beteiligen sich die Herren Mosch, Schumacher, Kohaupt, Voigt, Löher, Gerbersmann, Daniels, Hoffmann, Hennemann, Panzer, Klinkert und Frau Nigbur-Martini.

 

 

 

 

Sitzungsunterbrechung 16.56 Uhr bis 17.10 Uhr

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Ohne Beschlussfassung

 

TOP 5.5 und TOP 7.2 wurden gemeinsam beraten

 

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Anlagen zur Vorlage

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