08.12.2004 - 8 Verwendung von Ersatzgeldern bei Ausgleichs- un...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Mi., 08.12.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Blauscheck nimmt Bezug auf die Vorlage 0773/2004 und erklärt, dass seitens der BVs die Absicht bestehe, die nach Landschaftsrecht vereinnahmten Ersatzgelder, welche vom Landschaftsbeirat und dem Umweltausschuss für bestimmte Maßnahmen freigegeben werden, zukünftig unter Einflussnahme der Bezirksvertretungen auch für Begrünungsmaßnahmen entlang von Straßen zu verwenden. Unter Beteiligung von Herrn Blauscheck, Herrn Dr. Braun, Herrn Meilwes, Herrn Dr. Hagemeyer, Herrn Hilker und Herrn Thiel wird erörtert, dass der ökologische Wert von Straßenbegleitgrün in keinem Verhältnis zu den Herstellungs- und Pflegekosten steht. Die vorhandenen Ersatzgelder sind mit Zustimmung des Landschaftsbeirates und des Umweltausschusses verplant, wobei für diverse Maßnahmen Fördergelder beantragt werden, was einer Vermehrung des Geldes gleichkommt. Ferner ist der rechtlich geforderte funktionelle Ausgleich durch die Herstellung von Straßenbegleitgrün nicht gegeben. Generell wird die punktuelle Durchführung von Ersatzmaßnahmen kritisiert. Die untere Landschaftsbehörde wird eine entsprechende Vorlage zur Verwendung von Ersatzgeldern und zur Zuständigkeitsregelung bei der Freigabe der Gelder erstellen, in die der Hinweis aufgenommen werden soll, die vereinnahmten Gelder aus dem Bereich der Baumschutzsatzung zur Herstellung von innerstädtischen Grün zu verwenden. Der Landschaftsbeirat wird anlässlich der geplanten Vorlage abschließend zur Thematik Stellung beziehen.
