08.12.2004 - 15 Antrag auf Befreiung gem. § 69 Abs. 1 LG NW hi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Schürg, untere Wasserbehörde Hagen, verweist auf die Niederschrift der Sitzung vom 29.09.2004, in der der Sachverhalt geschildert ist. Inzwischen plane man die Einleitungsstellen von derzeit drei auf zwei zu reduzieren. Ferner sollen entsprechende Rückhaltebecken erstellt werden, um die Abflussmenge in den Siepen stark zu reduzieren. Unter Beteiligung von Herrn Borgmeier, Herrn Thiel, Herrn Schürg, Herrn Kahl (mark-E), Herrn Freier, Herrn Meilwes, Herrn Berger, Herrn Dr. Braun, Herrn Hilker und Herr Blauscheck wird diskutiert, ob durch den Einbau entsprechender Abscheidetechnik der Eintrag von Verunreinigungen in das Naturschutzgebiet ausgeschlossen werden kann und ob die Rückhaltungen ausreichend dimensioniert werden können, um die Abflussspende in die Siepen auf ein erträgliches Mindestmaß zu reduzieren.

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Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat empfiehlt der unteren Landschaftsbehörde Hagen, die Befreiung gem. § 69 LG NW zu erteilen.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 

 

Dafür:

         9

 

 

Dagegen:

         1

 

 

Enthaltungen:

         2